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Linkszeitung, 22.2.10
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Pädophilie-Affaire der katholischen Kirche
Geheimschreiben aus dem Jahr 2001 belastet Papst Benedikt XVI
Rom (LiZ). Bislang wird es von der katholischen Kirche so dargestellt,
als seien die Versetzungen pädophiler katholischer Religionslehrer und
Priester nicht auf Weisung aus Rom erfolgt. Durch diese Versetzungspraxis
konnten Pädophilie-Fälle leichter vertuscht werden, und die Täter setzten
in der Regel ihr zwanghaftes Tun andernorts ungestört fort. Es liegen
jedoch zwei in Latein abgefaßte Geheimschreiben vor, aus denen
hervorgeht, daß sich der Vatikan bei Pädophilie-Fällen eine
"ausschließliche Kompetenz" vorbehält.
Das erste der beiden Geheimschreiben aus dem Jahr 1962 stammt von
Kardinal Ottaviani. Das zweite aus dem Jahr 2001 stammt vom damaligen
Kardinal Joseph Ratzinger, heute Papst Benedikt XVI. In diesen beiden
Geheimschreiben wird die "ausschließliche Kompetenz des Vatikans" in
Fällen, bei denen Religionslehrer oder Priester sich an Schutzbefohlenen
vergingen, ausdrücklich festgestellt und es werden darin sämtliche
Bischöfe unter Strafe der Exkommunikation aufgefordert, alle PädophilieF
älle ausschließlich an den Vatikan zu melden. Dies führt zu einer
Behinderung der staatlichen Ermittlungsorgane und Justiz und zu einer
ständigen Versetzung der pädophiler Täter. Die Bischöfe versetzten die
Täter weisungsgetreu nach einer kircheninternen Schein-Therapie an neue
Einsatz-Orte. Und dort wurden die Täter in aller Regel rückfällig. Nicht
nur die Leitung der Jesuitenschule in Hamburg und im badenw
ürttembergischen St. Blasien haben offenbar entsprechend der in den
Geheimschreiben angeordneten Regelung gehandelt, sondern über einen
langen Zeitraum auch die irischen Bischöfe - bis der Skandal nicht mehr
unter der Decke gehalten werden konnte. Von Hilfe für die Opfer steht in
den Geheimschreiben übrigens kein einziges Wort.
Joseph Ratzinger war seit 1981 Chef der katholischen
Glaubenskongregation, formal also Nachfolger des Großinquisitors, und
kannte daher das Geheimschreiben von 1962. Er setzte es nicht außer
Kraft, sondern bestätigte es, indem er in seinem eigenen Geheimschreiben
im Jahr 2001 mit dem Titel "De delictis gravioribus" (Von schwersten
Verbrechen) die Vorschriften bestätigte und die Bischöfe darauf
festlegte. Auch die bekannten Fälle von Schweigegeld-Zahlungen, die nur
dann erfolgten, wenn ein Verbrechen öffentlich zu werden drohte,
erfolgten sicherlich nicht ohne Kenntnis und Zustimmung des Vatikan.
Der Dominikaner und Kirchenrechtler Tom Doyle hatte die Geheimschreiben
öffentlich gemacht und wurde deswegen 2003 aller kirchlichen Ämter
enthoben. Und bis heute ist die Existenz dieser Geheimschreiben kaum
bekannt.
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