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Regelleistungen für Kinder verfassungswidrig - Kinderschutzbund
begrüßt die Entscheidung und fordert Kindergrundsicherung
Berlin (ots) - Zum heutigen Urteil des Bundesverfassungsgerichts
zur Herleitung der Hartz IV-Regelsätze erklärt Heinz Hilgers,
Präsident des Deutschen Kinderschutzbundes (DKSB): "Ich begrüße, dass
das Bundesverfassungsgericht den Gesetzgeber aufgefordert hat, ein
neues Berechnungsverfahren zu entwickeln. Seit langem kritisiert der
Deutsche Kinderschutzbund die Herleitung der Kinderregelsätze. Kinder
sind mehr als kleine Erwachsene und haben besondere Bedürfnisse, die
endlich berücksichtigt werden müssen."
Heinz Hilgers begrüßt besonders, dass das Bundesverfassungsgericht
den Gesetzgeber verpflichtet hat, schnell ein gerechtes und
transparentes Berechnungsverfahren zu entwickeln. "Die Kinder können
nicht länger warten. Jedes verlorene Jahr in einem Kinderleben wiegt
schwer", so der DKSB-Präsident. "Studien zeigen, dass ein
bedarfsgerechter Kinderregelsatz je nach Alter bei zwischen 276 und
360 Euro liegen muss". Bislang erhalten Kinder je nach Alter 215, 251
oder 287 Euro, zwischen 60 und 80 Prozent des Erwachsenenregelsatzes.
Der Deutsche Kinderschutzbund hält eine kurzfristige Anhebung der
Regelsätze für notwendig, fordert aber eine grundlegende Reform durch
Einführung einer besteuerten Kindergrundsicherung. "Durch die
besteuerte Kindergrundsicherung werden die Familien und Kinder
gefördert, die am bedürftigsten sind. Im bisherigen Leistungssystem
werden vor allem die besser verdienenden Familien unterstützt. Das
muss sich ändern", so Heinz Hilgers. Bislang bekommen Kinder, deren
Familien Hartz IV beziehen, kein Kindergeld, da es auf den Regelsatz
ange-rechnet wird. Familien mit sehr hohem Einkommen werden durch die
Kinderfreibeträge mit bis zu 260 Euro im Monat entlastet, während das
Kindergeld für das erste Kind nur 184 Euro beträgt. Eine
Kindergrundsicherung würde die Entwicklungschancen der Kinder
maßgeblich verbessern und die Kinderarmut in Deutschland wirksam
bekämpfen.
Originaltext: Deutscher Kinderschutzbund e.V.
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