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Deutscher Kinderschutzbund Bundesverband e.V. unterstützt die
Forderung nach einer längeren zivilrechtlichen Verjährungsfrist bei
sexuellem Missbrauch
Berlin (ots) - Dazu erklärt der Präsident des Deutschen
Kinderschutzbundes, Heinz Hilgers: "Die bislang dreijährige
zivilrechtliche Verjährungsfrist ist entschieden zu kurz und muss
dringend der strafrechtlichen angepasst werden. Die Opfer müssen die
Möglichkeit haben, auch nach zehn bzw. zwanzig Jahren nach
Volljährigkeit Schadensersatz und Therapiekosten einklagen zu
können." Gleichzeitig appelliert Hilgers an Institutionen wie z.B.
die katholische Kirche, die momentan mit Fällen von sexuellem
Missbrauch zu tun haben, sich nicht auf die gesetzlichen
Verjährungsfristen zu berufen: "Die Opfer brauchen Hilfe, sie
brauchen Schadensersatz und eine Erstattung der Therapiekosten, egal
wie lange der Missbrauch zurückliegt."
Gleichzeitig möchte der Deutsche Kinderschutzbund Bundesverband
e.V. darauf hinweisen, dass sexueller Missbrauch in allen Schichten
und Bereichen der Gesellschaft passiert, nicht nur in den aktuell
betroffenen Einrichtungen, sondern auch in öffentlichen Schulen,
Sportvereinen und in der Familie.
Zudem fordert Hilgers, dass die Pflicht zur Vorlage eines
erweiterten Führungszeugnisses in regelmäßigen Abständen nicht nur
für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Kinder- und Jugendhilfe
gelten sollte, sondern auch für Lehrerinnen und Lehrer in den
Schulen. Dafür müsste das Schulrecht in den Bundesländern
entsprechend angepasst werden.
Der Deutsche Kinderschutzbund Bundesverband e.V. setzt sich für
eine bessere Prävention, rechtzeitiges Achten auf die Hinweise und
frühzeitige Hilfen für Kinder und Jugendliche ein. In den Orts- und
Kreisverbänden des Deutschen Kinderschutzbundes und in den
Kinderschutz-Zentren finden Betroffene Hilfe, Beratung und
Unterstützung. Hilgers warnt vor einer Kürzung der öffentlichen
Zuschüsse durch die aktuelle Finanzkrise der Kommunen: "Die
Hilfsangebote müssen noch weiter ausgebaut werden, damit die
betroffenen Kinder und Jugendliche sowie deren Familien angemessen
begleitet und unterstützt werden können. Die Beratungsstellen werden
momentan noch stärker angefragt und brauchen eine langfristige
finanzielle Förderung."
Um sexuellen Missbrauch in Zukunft besser verhindern zu können,
muss das Thema weiterhin enttabuisiert werden. So sollten Eltern ihre
Kinder stärken, damit sie wissen: Mich darf niemand anfassen, wenn
ich das nicht will, es wird respektiert, wenn ich "Nein" sage. Es
muss klar sein, dass die Verantwortung für sexuelle Übergriffe
grundsätzlich bei den Erwachsenen liegt.
Für die Aufarbeitung von Missbrauchsfällen ist es wichtig, über
das Erlebte zu sprechen: mit Eltern und/oder Therapeuten an
Beratungsstellen. Dass dieses sich Offenbaren mitunter sehr spät
geschieht, kann auf Scham, Schuldgefühlen oder Angst ("Mir glaubt ja
doch keiner") beruhen. Deshalb sollten Eltern, Lehrerinnen und Lehrer
oder Trainerinnen und Trainer im Sportverein auf versteckte Signale
hören und Symptome wie plötzliche Verhaltensänderung, Leistungsabfall
in der Schule oder Bedrückung ernst nehmen. Dazu ist eine gezielte
Fortbildung der Fachkräfte im Umgang mit sexuellem Missbrauch und
Kinderschutz wichtig. In öffentlichen Einrichtungen sollten feste
Vertrauens- und Bezugspersonen benannt sein, damit Kinder
Anlaufstellen kennen, an die sie sich vertrauensvoll und angstfrei
wenden können.
Originaltext: Deutscher Kinderschutzbund e.V.
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