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Der Willkür ein Ende / Sozialarbeiter/innen begrüßen Urteil des
Bundesverfassungsgerichtes zur Verfassungswidrigkeit der Regelsätze
im Bereich Hartz IV / SGB II
Essen (ots) - "Dieses Urteil ist eine schallende Ohrfeige für die
Regierungsparteien der letzten Jahre" - so die zweite Vorsitzende des
Deutschen Berufsverbandes für Soziale Arbeit e.V. (DBSH), Gabriele
Stark-Angermeier. Über die jetzt zu erwartende Erhöhung der
Regelsätze, insbesondere für Kinder, hinaus ist das Urteil wegweisend
für einen menschenwürdigen Umgang mit den von Armut betroffenen
Menschen in Deutschland:
Das Bundesverfassungsgericht hat das Sozialstaatsgebot des
Grundgesetzes und die Würde des Menschen zur Grundlage für eine
Unterstützung erhoben, die die "psychische Existenz" und "ein
Mindestmaß an Teilhabe" sichern muss.
Damit dürfte nicht nur das Gerede von Lobbyvertretern der
Wirtschaft, die eine Kürzung der Regelsätze fordern, endgültig vom
Tisch sein. "Millionen Betroffene werden sich jetzt weniger als
Objekt der Politik fühlen, über das willkürlich entschieden werden
darf", so der DBSH.
So hat das Bundesverfassungsgericht davon gesprochen, dass Teile
der Berechnungsgrundlage für die Regelsätze für Erwachsene "ins Blaue
hinein" geschätzt worden seien. So sieht das Gericht die Kosten für
Bildung völlig unberücksichtigt. Der Regelsatzfestlegung liegt eine
Einkommens- und Verbrauchsstichprobe aus 1998 zugrunde, vorab wurden
Abschläge für "Pelze, Maßkleidung und Segelflugzeuge" vorgenommen,
"ohne das feststand, ob die Vergleichsgruppe (unterstes Quintil)
überhaupt solche Ausgaben getätigt hat". Auch würden Belege dafür
fehlen, dass das unterste Quintil tatsächlich 15% weniger Strom
benötige.
Eine neue Qualität eröffnet das Bundesverfassungsgericht auch bei
der Bewertung der Regelsätze für Kinder, die sich rein prozentual aus
dem Regelsatz für Erwachsene ableiten - dies sei eine "freihändige
Setzung ohne empirische und methodische Fundierung". Stattdessen
hätten Kinder einen "spezifischen Bedarf", der sich "an kindlichen
Entwicklungsphasen und einer kindgerechten Persönlichkeitsentfaltung
auszurichten hat".
Während das Bundesverfassungsgericht bei Erwachsenen dem
Gesetzgeber "bei der sozialen Seite des Existenzminimums" einen
besonders weiten Gestaltungsspielraum zubilligt, fordert das Gericht
für Kinder eine weiter gehende Unterstützung ein.
"Angesichts des Politik-Geredes über Kinderrechte,
Bildungsgerechtigkeit und Chancengleichheit ist es ein Armutszeugnis
für die Politik, wenn das Verfassungsgericht zu einer solchen
Feststellung kommen muss", so die 2. Vorsitzende des DBSH.
Der Berufsverband begrüßt auch die Vorgabe, dass die Regelsätze
zukünftig entsprechend der tatsächlichen Erhöhung der
Lebenshaltungskosten anzupassen sind - und nicht mehr von der
Rentenentwicklung abhängen. Als überfällig sieht es der DBSH auch an,
dass ab sofort auch ein unabweisbarer, laufender, nicht nur
einmaliger besonderer Bedarf gedeckt wird.
"Jetzt kommt es darauf an, dass der Gesetzgeber die Vorgaben auch
entsprechend dem Geist der Verfassung umsetzt", so der DBSH. Dann
ergeben sich auch für die Soziale Arbeit Chancen, den betroffenen
Menschen weiter gehender zu helfen: "Bisher mussten wir allzu oft
Feuerwehr spielen, um die unmittelbare Existenz zu sichern. Was wir
jetzt benötigen, ist ein umfassendes Konzept, das wieder den Menschen
und seine Möglichkeiten zur Selbsthilfe in den Vordergrund stellt.
Sozialarbeiter sind dabei wichtige Partner. Partnerschaft aber kann
nur gelingen, wenn dem kein Almosensystem zugrunde liegt, Regeln
transparent sind und menschenrechtliche Ansprüche im Vordergrund
stehen. Das Verfassungsgericht hat dazu den richtigen Weg gewiesen.
Was auch noch fehlt sind Arbeitsmarktperspektiven, die ein Einkommen
ohne Hartz IV sichern und Arbeitsplätze auch denjenigen anbieten, die
es auf dem Arbeitsmarkt schwer haben."
Originaltext: Deutscher Berufsverband für Soziale Arbeit
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Wilfried Nodes
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