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Bär/Winkelmeier-Becker: Genitalverstümmelung als neuer
Straftatbestand
Berlin (ots) - Zum Gesetzentwurf zur Strafbarkeit der
Verstümmelung weiblicher Genitalien der Länder Baden-Württemberg und
Hessen erklären die frauenpolitische Sprecherin der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dorothee Bär MdB, und die zuständige
Berichterstatterin, Elisabeth Winkelmeier-Becker MdB:
Die Unionsfraktion unterstützt die Initiative der Länder, für die
sogenannte Genitalverstümmelung im Strafgesetzbuch einen eigenen
Straftatbestand (§ 226a neu) aufzunehmen.
Die Verstümmelung weiblicher Genitalien ist eine schwerwiegende
Grundrechtsverletzung an Mädchen und Frauen. In Deutschland sind ca.
20.000 Frauen von Genitalverstümmelung betroffen; ungefähr 4.000 bis
5.000 Mädchen und Frauen mit Migrationshintergrund sind gefährdet.
Bei der Genitalverstümmelung handelt es sich um sehr schmerzhafte,
traumatisierende und nicht selten tödliche Eingriffe an den
weiblichen Genitalien.
Wir sehen es als Verpflichtung des Staates an, die gefährdeten
Mädchen und Frauen vor diesem schwerwiegenden Eingriff in ihr Recht
auf körperliche Unversehrtheit zu schützen und sie vor den seelischen
Folgeschäden zu bewahren. Deshalb wollen wir neben mehr Aufklärung
und dem Ausbau von Hilfestrukturen eine eindeutige,
unmissverständliche und in Höhe der Schwere der Tat entsprechende
Strafandrohung einführen.
Durch einen eigenen Straftatbestand schaffen wir die Grundlage für
eine wirksame Strafverfolgung. Es geht uns dabei insbesondere auch um
die präventive, abschreckende Wirkung eines eindeutigen
Straftatbestandes. Er soll dazu beitragen, das notwendige Bewusstsein
dafür zu schärfen, dass es sich bei der Verstümmelung der weiblichen
Genitalien um eine schwerwiegende Menschenrechtsverletzung handelt,
die in unserer Gesellschaft keineswegs toleriert wird.
Im geltenden Recht kann die Genitalverstümmelung als
Körperverletzung, je nach Einstufung des Einzelfalls als gefährliche
oder auch schwere Körperverletzung, angesehen werden. Zu
Verurteilungen ist es jedoch bislang nicht gekommen. Eine eindeutige
Benennung der Verstümmelung der weiblichen Genitalien als
Straftatbestand sieht das Strafgesetzbuch bislang nicht vor.
Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
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