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Lebenshilfe: Härtefall-Katalog für Hartz IV-Bezieher ist erstes
positives Zeichen
Berlin (ots) - Die Bundesagentur für Arbeit hat dem
Bundesarbeitsministerium eine erste Liste zur Regelung von
Härtefällen bei Langzeitarbeitslosigkeit vorgelegt. Es soll erreicht
werden, dass Menschen, die auf Leistungen der Grundsicherung für
Arbeitsuchende (Hartz IV) angewiesen sind, ab sofort vom Urteil des
Bundesverfassungsgerichts profitieren können.
Robert Antretter, Bundesvorsitzender der Lebenshilfe, begrüßt,
dass Menschen, die wiederkehrenden außergewöhnlichen Belastungen
ausgesetzt sind, sofort über einen Härtefall-Katalog geholfen werden
soll. Dazu zählen auch Menschen mit Behinderung. Allerdings sollte
dieser Katalog mit einer Öffnungsklausel versehen werden, denn es
lasse sich noch nicht abschließend beurteilen, welchen Belastungen
einzelne Gruppen von Hartz IV-Empfängern tatsächlich ausgesetzt sind.
Positiv sei zu bewerten, dass mit Hilfe der Härtefall-Regelung die
Liste von Medikamenten, auf die chronisch kranke Menschen angewiesen
sind und die von den Krankenkassen nicht bezahlt werden, erweitert
werden soll.
"Es muss allerdings klargestellt werden", so der
Lebenshilfe-Bundesvorsitzende, "dass sich nicht nur Hartz
IV-Bezieher, sondern alle Sozialhilfeempfänger auf den
Härtefall-Katalog berufen dürfen." Schon in der vergangenen
Legislaturperiode hat die Lebenshilfe auf den Missstand hingewiesen,
dass besonders Menschen mit geistiger und mehrfacher Behinderung, die
dauerhaft auf Medikamente angewiesen sind, nicht
verschreibungspflichtige Arzneimittel mit ihrem geringen Barbetrag
(einem Taschengeld von knapp 100 Euro im Monat) bezahlen müssen. In
der gleichen Klemme stecken die Menschen mit Behinderung, die von
rund 350 Euro Grundsicherung im Monat ihren gesamten Lebensunterhalt
bestreiten müssen.
Antretter: "Die Härtefall-Regelung birgt die Chance, diese
Benachteiligung zu beseitigen."
Originaltext: Bundesvereinigung Lebenshilfe
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