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Inklusive Bildung: Elternwahlrecht ist gut, aber keinesfalls
ausreichend
Berlin (ots) - Anlässlich der Ankündigung von NRW-Schulministerin
Barbara Sommer, den Eltern behinderter Kinder ein Wahlrecht über den
Förderort einräumen zu wollen, erklärt Adolf Bauer:
Das Elternwahlrecht ist ein guter, jedoch keinesfalls
ausreichender Schritt.
Das Wahlrecht bedeutet eine Erleichterung für Eltern, die schon
heute für ihr behindertes Kind einen Platz in der Regelschule
wünschen. Es ist nicht hinnehmbar, dass viele Kinder mit
Behinderungen gegen den Willen der Eltern Sonderschulen besuchen
müssen - hier kann das Elternwahlrecht Abhilfe schaffen. Die
Landesregierung ist in der Pflicht, ihrer Ankündigung zügig Taten
folgen zu lassen und die gesetzlichen Regelungen umgehend zu
verankern.
Das Elternwahlrecht ist jedoch keinesfalls ausreichend, um ein
inklusives Bildungssystem in Deutschland, wie von der
UN-Behindertenrechtskonvention gefordert, zu verwirklichen. Dazu
braucht es strukturelle Veränderungen in den Regelschulen. Die
Schulen müssen die Voraussetzungen schaffen, damit gemeinsames Lernen
behinderter und nicht behinderter Kinder möglich wird.
Der Handlungsbedarf ist groß. Die Regelschulen müssen lernen, mit
Vielfalt umzugehen. Sie müssen Kinder mit Behinderungen willkommen
heißen statt auszusortieren. Sie müssen Unterstützungsangebote für
behinderte Kinder etablieren, neue Unterrichtsformen entwickeln, sich
für externe Hilfesysteme öffnen und diese an die Schulen holen. Nicht
zuletzt müssen die Regelschulen barrierefrei werden.
Denn was nützt das Elternwahlrecht, wenn der Weg zur Regelschule
bereits an der Schultreppe endet?
V.i.S.d.P.: Hans-Jürgen Leutloff
Originaltext: SoVD Sozialverband Deutschland
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