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Westfalen-Blatt: Das WESTFALEN-BLATT (Bielefeld)zu Kirche und
Streikrecht
Bielefeld (ots) - Gibt es in kirchlichen Kindergärten oder
Krankenhäusern ein anderes Arbeitsethos als in kommunalen
Einrichtungen? Dürfen an Mitarbeiter in der Diakonie andere ethische
Maßstäbe angelegt werden? Ist das in seiner heutigen Form aus der
Weimarer Republik stammende Selbstbestimmungsrecht der Kirchen noch
zeitgemäß? Um nichts Geringeres geht es im Streit zwischen
Gewerkschaft und Kirche. Dass das Bielefelder Arbeitsgericht am
Fundament der jahrzehntelangen Praxis nicht rütteln würde, war
abzusehen. Die Entscheidung für den Status Quo mag man salomonisch
nennen, hatten doch beide Parteien im Vorfeld angedeutet, bei einer
Niederlage eh in die nächste Instanz gehen zu wollen. Womöglich wird
also erst beim Bundesarbeitsgericht in Erfurt oder an noch höherer
Stelle eine endgültige Entscheidung fallen.
Das Recht auf Streik ist ein Grundrecht, argumentiert Verdi. Es geht
für die Gewerkschaft aber noch um viel mehr: um einen neuen Markt.
Mehr als eine Millionen Menschen stehen im Dienst der beiden großen
Kirchen. Dürften Kirchenmitarbeiter streiken, gewönne die
Gewerkschaftsarbeit hier eine ganz neue Dynamik.
Originaltext: Westfalen-Blatt
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