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BA: Jobcenter gehen gegen sittenwidrige Löhne vor - Prüfung erfolgt
bei jedem Verdacht auf Lohnwucher
Nürnberg (ots) - In den Medien wird derzeit intensiv darüber
diskutiert, ob und wie Jobcenter gegen Arbeitgeber vorgehen, die
sittenwidrige Löhne zahlen. Beklagt wird dabei, dass die
Bundesagentur für Arbeit (BA) den Grenzwert für Lohnwucher mit drei
Euro je Stunde viel zu niedrig angesetzt habe. Dazu stellt die BA
klar:
Im Interesse der Steuerzahler prüft die BA, ob zusätzliche
Sozialleistungen deswegen gewährt werden müssen, weil das
Arbeitsentgelt offensichtlich sittenwidrig ist. "Steuerzahler sollten
nicht dann einspringen, wenn Arbeitgeber bewusst sittenwidrige Löhne
zahlen, die nicht die Existenz sichern können. Grundlage für die
Prüfung sittenwidriger Löhne sind Tarifverträge oder ortsübliche
Löhne", so Heinrich Alt, Vorstand Grundsicherung der Bundesagentur
für Arbeit.
"Neben dieser Prüfung im Einzelfall sind die Jobcenter in jedem
Fall angehalten zu prüfen, ob Lohnwucher vorliegt, wenn pro Stunde
drei Euro oder weniger gezahlt werden. Werden sittenwidrige Löhne
gezahlt, fordern die Jobcenter entgangene beziehungsweise verauslagte
Lohnansprüche vom Arbeitgeber zurück", so Alt weiter. Lohnwucher
liegt auch vor, wenn das gezahlte Arbeitsentgelt zwei Drittel des
branchenüblichen Tariflohns unterschreitet. Dabei orientiert sich die
BA an der Definition des Bundessozialgerichtes.
Grundsätzlich ist die BA nicht für die Überwachung tariflicher
oder ortsüblicher Lohnzahlungen zuständig. Dies liegt in der
Verantwortung der Tarifparteien beziehungsweise der Arbeitgeber und
Arbeitnehmer im Rahmen eines privatrechtlichen Arbeitsverhältnisses.
Informationen zum Hörfunkservice der Bundesagentur für Arbeit
finden Sie im Internet unter www.ba-audio.de.
Originaltext: Bundesagentur für Arbeit (BA)
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