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Zu Kirche und Streikrecht

Westfalen-Blatt: Das WESTFALEN-BLATT (Bielefeld)zu Kirche und Streikrecht

Bielefeld (ots) - Gibt es in kirchlichen Kindergärten oder Krankenhäusern ein anderes Arbeitsethos als in kommunalen
Einrichtungen? Dürfen an Mitarbeiter in der Diakonie andere ethische Maßstäbe angelegt werden? Ist das in seiner heutigen Form aus der Weimarer Republik stammende Selbstbestimmungsrecht der Kirchen noch zeitgemäß? Um nichts Geringeres geht es im Streit zwischen
Gewerkschaft und Kirche. Dass das Bielefelder Arbeitsgericht am Fundament der jahrzehntelangen Praxis nicht rütteln würde, war abzusehen. Die Entscheidung für den Status Quo mag man salomonisch nennen, hatten doch beide Parteien im Vorfeld angedeutet, bei einer Niederlage eh in die nächste Instanz gehen zu wollen. Womöglich wird also erst beim Bundesarbeitsgericht in Erfurt oder an noch höherer Stelle eine endgültige Entscheidung fallen.

Das Recht auf Streik ist ein Grundrecht, argumentiert Verdi. Es geht für die Gewerkschaft aber noch um viel mehr: um einen neuen Markt. Mehr als eine Millionen Menschen stehen im Dienst der beiden großen Kirchen. Dürften Kirchenmitarbeiter streiken, gewönne die
Gewerkschaftsarbeit hier eine ganz neue Dynamik.

Originaltext: Westfalen-Blatt
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Westfalen-Blatt Nachrichtenleiter Andreas Kolesch Telefon: 0521 - 585261
03.03.10    Absender/-in: Sabine Ellersick <S.ELLERSICK@NADESHDA.org>
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