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Merkwuerdige Debatten nach dem BVG-Urteil zu Hartz IV

Merkwürdige Debatten nach dem Bundesverfassungsgerichtsurteil zu Hartz IV.

22.02.10

Die Vorbereitungsgruppe für die Demonstration "Wir zahlen nicht für Eure Krise! Zwingen wir die Profiteure zur Kasse!" (20. März Essen) korrigiert Umdeutungen von Westerwelle & Co und weist Zumutungen zurück.

Das Bundesverfassungsgericht verlangt in seinem Urteil vom 9. Februar vom Gesetzgeber verlässliche Methoden bei der Ermittlung der Regelsätze. Den Stimmen, die aus dieser methodischen Forderung eine Reduzierung der Regelsätze glauben ableiten zu können, treten wir entschieden entgegen. Vielmehr sehen wir die Rechte von Erwerbslosen mit dem Urteil gestärkt.

Die FDP bricht in diesen Tagen eine Diffamierungskampagne vom Zaun, die sich gegen Hartz-IV-Beziehende und die 11,5 Millionen Armen im Land richtet. Außenminister Westerwelle greift mit seinen elitären Allmachtsphantasien die Erwerbslosen und ihre grundgesetzlich geschützte Menschenwürde an. In einer Zeit, wo die Besserverdienenden durch Finanzspekulation und Steuerhinterziehung erheblich an Ansehen eingebüßt haben, versucht Westerwelle, durch unerträgliche Demagogie den Spieß umzukehren und in der Öffentlichkeit wieder mehr Akzeptanz für weitere Senkungen des Lebensstandards, der Sozialleistungen und der Reallöhne zu schaffen. Die vorgeschlagene Zwangsarbeit für BezieherInnen von Hartz IV dient dabei nicht nur der Repression, sondern soll das Lohnniveau weiter absenken.

Zwei Zitate aus dem Urteil: "Der unmittelbar verfassungsrechtliche Leistungsanspruch [...] gewährleistet das gesamte Existenzminimum durch eine einheitliche grundrechtliche Garantie, die sowohl die physische Existenz des Menschen, also Nahrung, Kleidung, Hausrat, Unterkunft, Heizung, Hygiene und Gesundheit als auch die Sicherung der Möglichkeit zur Pflege zwischenmenschlicher Beziehungen und zu einem Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben umfasst, denn der Mensch als Person existiert notwendig in sozialen Bezügen."

"Der Grundrechtsschutz erstreckt sich auch deshalb auf das Verfahren zur Ermittlung des Existenzminimums, weil eine Ergebniskontrolle am Maßstab dieses Grundrechts nur begrenzt möglich ist. Um eine der Bedeutung des Grundrechts angemessene Nachvollziehbarkeit des Umfangs der gesetzlichen Hilfeleistungen sowie deren gerichtliche Kontrolle zu gewährleisten, müssen die Festsetzungen der Leistungen auf der Grundlage verlässlicher Zahlen und schlüssiger Berechnungsverfahren tragfähig zu rechtfertigen sein." Das gilt insbesondere bei den Ermittlungen des Bedarfs für Kinder.

Wir wissen, die Umsetzung der Anforderungen des Urteils an eine bedarfsgerechte Mindestsicherung bekommen wir nicht geschenkt. Wir müssen sie erkämpfen. Mit der Demonstration am 20. März in Essen "Wir zahlen nicht für eure Krise - zwingen wir die Profiteure zur Kasse" werden wir die Zumutungen von Westerwelle & Co. zurückweisen. Wir fordern die Abschaffung von Hartz IV und einen Eckregelsatz von 500 Euro! Und damit Armutslöhne der Vergangenheit angehören: Her mit einem gesetzlichen Mindestlohn von 10 Euro!

Quelle: scharf-links, 22.2.10
http://www.scharf-links.de/47.0.html?&tx_ttnews[tt_news]=8966&tx_ttnews[backPid]=56&cHash=9efe2afe61

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23.02.10    Absender/-in: Sabine Ellersick <S.ELLERSICK@NADESHDA.org>
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