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Neues Deutschland: zur Palästinapolitik Israels
Berlin (ots) - Gelegentlich hat auch ein schlichtes Haushaltsgerät
das Zeug zum Politikum. In diesem Fall waren es Trinkwassersprudler,
die ein israelischer Unternehmer auf den EU-Markt bringen wollte,
zollfrei. Das darf er, wenn es israelische Waren sind. Waren sie aber
nicht, da im - und darauf kommt es an: widerrechtlich - besetzten
Gebiet hergestellt. Dort hat Israel keinerlei zivile Hoheitsrechte.
So sagen es die seit der Okkupation gültigen
UN-Sicherheitsratsresolutionen, die zwar mancherorts in der EU, zum
Beispiel im Berliner Kanzleramt, ungern erwähnt werden, die ihre
Rechtswirkung aber dennoch entfalten. Und so sagte deshalb am
Mittwoch auch der Europäische Gerichtshof Nein zum Sprudler.
Jene Resolutionen von 1967 und 1973, die zum Beispiel die Besetzung
des gesamten palästinensischen Westjordangebiets für illegal
erklären, versucht Israel seit deren Existenz auszuhöhlen, nicht nur
mit Wassersprudlern, aber mit bisweilen ähnlich unschuldig anmutenden
Mitteln; auch deshalb hin und wieder mit Erfolg. Wer käme schon
sofort auf die Idee, den Beschluss des israelischen Kabinetts vom
Sonntag, zwei sakrale Gräber in Hebron (Westjordanland) zum
»israelischen Nationalerbe« zu erklären, als flagranten Bruch des
internationalen Rechts zu geißeln, wie es Palästinenser-Präsident
Abbas gestern getan hat?
Er hat aber Recht, denn der Beschluss läuft unter dem Siegel des
Kulturschutzes auf schleichende Okkupation hinaus. Und er ist von
verhängnisvoller Symbolik. Es ist schwer zu glauben, dass Israels
Regierung das vergessen hat: Genau dort in Hebron massakrierte der
jüdische Extremist Baruch Goldstein gestern vor 16 Jahren 29 betende
Araber.
Originaltext: Neues Deutschland
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