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Ulla Jelpke: Syrischer Kurde nach Abschiebung festgenommen und
angeklagt
Berlin (ots) - "Die Verhaftung, Verschleppung und Anklage von
Khalid Kanjo zeigt die mitunter menschenverachtende Praxis des
deutschen Abschiebesystems", sagt Ulla Jelpke. Der aus Syrien
stammende Kurde Khalid Kanjo war kurz nach seiner Abschiebung aus
Deutschland von der syrischen Geheimpolizei festgenommen und zunächst
verschleppt worden. "Es kann nur eine richtige Reaktion geben: Alle
Abschiebungen nach Syrien müssen sofort gestoppt, das
Abschiebeabkommen gekündigt werden", fordert die innenpolitische
Sprecherin der Fraktion DIE LINKE deshalb. Jelpke weiter:
"Nach der Abschiebung am 1. September folgte am 13. September
Kanjos Festnahme. Sein Aufenthaltsort blieb wochenlang unbekannt.
Noch gestern hatte die Bundesregierung in einer Antwort auf eine
Schriftliche Frage bestätigt, sie wisse von der Festnahme und habe
von den syrischen Behörden Auskunft über Kanjos Aufenthaltsort
verlangt, bislang aber keine Rückmeldung erhalten.
Heute teilt Amnesty International mit, Kanjo werde im Gefängnis
Qamishli festgehalten und nach Paragraf 287 des syrischen
Strafgesetzbuchs wegen Verbreitung 'falscher' Informationen, die dem
syrischen Ansehen schaden könnten, angeklagt. Damit bestätigt sich,
dass Kanjos Furcht vor politischer Verfolgung berechtigt war. Dennoch
hatte das Verwaltungsgericht Arnsberg seinen Asylfolgeantrag
abgelehnt.
Die Behörden hätten es besser wissen können: Angehörigen der
kurdischen Minderheit droht in Syrien Benachteiligung und Verfolgung.
Der Niedersächsische Flüchtlingsrat hatte vor der Abschiebung
erklärt, dass zwei von Kanjos Brüdern schon in der Vergangenheit von
der Polizei verhaftet und gefoltert worden seien - einer von ihnen so
schwer, dass er an seinen in der Haft erlittenen Kopfverletzungen
verstorben sei.
Syrien hat bis heute wichtige Menschenrechtsabkommen nicht
unterzeichnet. Doch obwohl dort gefoltert wird, ist seit Anfang des
Jahres ein Abschiebeabkommen zwischen Deutschland und Syrien in
Kraft."
Originaltext: DIE LINKE
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