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GfbV: Wahlen in Irakisch-Kurdistan (25. Juli 2009)

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GESELLSCHAFT FÜR BEDROHTE VÖLKER

PRESSEMITTEILUNG

Göttingen/Arbil, den 22. Juli 2009

Wahlen in Irakisch-Kurdistan (25. Juli 2009)
Gesellschaft für bedrohte Völker entsendet Wahlbeobachter nach Irakisch-Kurdistan

Zu den Parlaments- und Präsidentschaftswahlen im Autonomen Bundesstaat Irakisch-Kurdistan am kommenden Samstag hat die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) einen seit vielen Jahren in Deutschland lebenden christlichen Assyrer als Wahlbeobachter entsandt. Außerdem stellt die GfbV-Ländersektion Irakisch-Kurdistan, die ein Büro in Arbil unterhält, mindestens zehn Beobachter, die den ethnischen und religiösen Minderheiten der Assyrer-Chaldäer-Aramäer, Turkmenen, Shabak und Yeziden angehören. Sie werden den Urnengang in den Provinzen Arbil, Sulaimaniya und Dohuk beaufsichtigen. In den außerhalb Kurdistans gelegenen umstrittenen Gebieten mit mehrheitlich kurdischer Bevölkerung wie in der Provinz Kirkuk sowie Distrikten in den Provinzen Niniveh und Diala finden keine Wahlen statt.

Von den rund 4.382.000 Einwohnern Kurdistans sind 2.518.000 Menschen wahlberechtigt, darunter etwa 1.058.000 in der Provinz Sulaimaniya, ca. 898.000 in der Provinz Arbil und rund 562.000 in der Provinz Dohuk.

Das am 11.02.2009 geänderte Wahlgesetz für Kurdistan legt fest, dass von 111 Sitzen des Regionalparlaments elf Sitze an nicht-kurdische Nationalitäten vergeben werden. Turkmenen und christlichen
Assyrer-Chaldäer-Aramäern stehen jeweils fünf Sitze zu. Für die kleine armenische Volksgruppe ist ein Sitz reserviert. So werden diese Volksgruppen im Regionalparlament Kurdistan dank der garantierten Sitze über mehr Repräsentanten verfügen als es ihrem Prozentsatz in der Gesamtbevölkerung der drei Provinzen entspricht. Dort sollen 80.000 - 90.000 Assyrer-Chaldäer-Aramäer, etwa 100.000 Turkmenen und rund 2.500 Armenier leben. Angehörige der kurdischen Religionsgemeinschaft der Yeziden sollen über gesamtkurdische Listen ins Parlament einziehen.

Da die Quotenregelung nach ethnischen und nicht nach religiösen Kriterien festgelegt wurde, wurde sie vor allem von Yeziden kritisiert. Auch für andere religiöse kurdische Minderheiten wie die Feili-Kurden oder Ahl-e Haqq ist keine Quote vorgesehen. Im Parlament sollen 30 Prozent Frauen vertreten sein. Das Wahlgesetz in Irakisch-Kurdistan sieht keine Sperrklausel für den Einzug ins Parlament vor. Wer sich zur Wahl stellt, muss mindestens 25 Jahre alt sein.

Die unabhängige Wahlkommission des Irak IECI (Independent Electoral Commission of Iraq (IECI) in Bagdad gab bekannt, dass sich insgesamt 24 Parteien und Parteienbündnisse in Listen zur Wahl stellen. Die beiden zurzeit regierenden kurdischen Parteien, KDP und PUK, treten mit einer gemeinsamen Liste an. Um den Präsidentenposten bewerben sich neben dem bisherigen Präsidenten Masud Barzani vier weitere Kandidaten.

Um die elf Sitze, die für die Turkmenen, Assyrer-Chaldäer-Aramäer und Armenier reserviert sind, kämpfen die „Turkmenische Liste – Arbil“, die „Turkmenen- Reformliste“, die „Demokratische Turkmenische Bewegung“, die „Unabhängige Turkmenen-Liste“ sowie die vier Listen der
Assyrer-Chaldäer-Aramäer „Vereinigte chaldäische Liste“, „Autonomieliste der Chaldäer-Aramäer-Assyrer“, „Al-Rafidain-Liste“ und der „Volksrat der Chaldäer-Aramäer-Assyrer“ . Für den einen armenischen Sitz kandidieren vier unabhängige Politiker dieser Volksgruppe.

>>>>>>>>>>>>> Für Menschenrechte. Weltweit. <<<<<<<<<<<<<<< Gesellschaft für bedrohte Völker / Society for Threatened Peoples P.O. Box 20 24 - D-37010 Göttingen/Germany
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Dr. Kamal Sido - Tel: +49 (0) 551 49906-18 - Fax: +49 (0) 551 58028 E-Mail: nahost@gfbv.de - www.gfbv.de

23.07.09    Absender/-in: Kurdistan Infos <kigb@gmx.de>
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