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GESELLSCHAFT FÜR BEDROHTE VÖLKER INTERNATIONAL
PRESSEMITTEILUNG
Göttingen, den 30. Juni 2009
Neue Verfassung von Irakisch-Kurdistan ist Vorbild für Nationalitätenund
Minderheitenpolitik des Nahen Ostens
Als wegweisendes Vorbild für die Nationalitätenpolitik und die Lösung
von Minderheitenproblemen im Nahen Osten hat die Gesellschaft für
bedrohte Völker (GfbV) die neue Verfassung des autonomen Bundesstaates
Irakisch-Kurdistan bezeichnet. „Darin sind die Rechte aller größeren in
Irakisch-Kurdistan lebenden Volksgruppen ausdrücklich verankert
einschließlich des Rechts auf Selbstverwaltung sowie Glaubensfreiheit“,
erklärte der Präsident der GfbV-International, Tilman Zülch am Dienstag
in Göttingen. Auch kleinere Gemeinschaften könnten sich so ungehindert
entfalten.“ Das Regionalparlament in Arbil, der Hauptstadt von
Irakisch-Kurdistan, hat den Verfassungsentwurf in der vergangenen Woche
verabschiedet. Jetzt sollen die Bürger des Bundesstaates bei den für den
25. Juli geplanten Präsidentschafts- und Parlamentswahlen für Annahme
oder Ablehnung der neuen Verfassung stimmen.
Die Wünsche aller Nationalitäten wurden in der neuen Verfassung
berücksichtigt. So heißt es dort in Artikel 15: „Die Bevölkerung des
Bundeslandes Irakisch-Kurdistan setzt sich zusammen aus Kurden, Arabern,
Turkmenen, Chaldäern-Aramäern-Assyren, Armeniern und anderen Bürgern
Kurdistans/Irak.“ Artikel 35 lautet: „Diese Verfassung gewährleistet die
nationalen, kulturellen und administrativen Rechte der Turkmenen,
Araber, Chaldäer-Aramäer-Assyrer, Armenier einschließlich ihres Rechtes
auf regionale Autonomie in den Regionen und Gemeinden, in denen diese
Volksgruppen eine Mehrheit bilden.“ Artikel 36 garantiert in vollem
Umfang Glaubensfreiheit nicht zuletzt für die christlichen Konfessionen
und die Religionsgemeinschaft der Yeziden.
Neben dem Kurdischen und Arabischen sind das Turkmenische, das
Neuaramäische und das Armenische als Sprachen der kleineren
Nationalitäten anerkannt. In Gemeinden oder Regionen, wo diese die
Mehrheit bilden, wird ihnen lokale oder regionale Autonomie zuerkannt.
Auch das Recht auf muttersprachlichen Unterricht wird von der Verfassung
von der Grundschule bis zur Universität gesichert.
Ein Wahlgesetz für Kurdistan legt ferner fest, dass von 111 Sitzen des
Regionalparlaments elf Sitze für nicht-kurdische Nationalitäten
vorgesehen sind. Für Turkmenen und Christen jeweils fünf Sitze und ein
Sitz für die kleine armenische Volksgruppe. Auch für die Provinzräte ist
eine weitgehende Quotenregelung für die kleineren Gemeinschaften
eingeführt worden: In Sulaimaniya ist ein Sitz für die
Chaldäer-Aramäer-Assyrer reserviert, in Arbil sind es drei Sitze für
Turkmenen, zwei für aramäischsprachige Christen, einen für Armenier,
während in Dohuk zwei Sitze aramäischsprachigen Christen und einer
Armeniern vorbehalten ist. Die kleineren Völker werden in allen Gremien
dank dieser garantierten Sitze über mehr Repräsentanten verfügen, als es
ihrem Prozentsatz in der Gesamtbevölkerung entspricht.
In Kurdistan/Irak bestehen schon heute ein turkmenisches sowie ein
neuaramäisches Bildungssystem mit 58 aramäischen, 16 turkmenischen und
zwei armenischen Schulen. Beide Nationalitäten besitzen Medien (Presse,
Funk, Fernsehen, sowie Kulturinstitute) in ihren Sprachen. Ferner gibt
es eine private türkische Universität sowie ein theologisches Seminar
der chaldäisch-katholischen Kirche für die Priesterausbildung, das nach
der jüngsten Massenflucht der Christen aus Bagdad in die kurdische
Hauptstadt Arbil verlegt wurde.
Die GfbV ist in Arbil/Irakisch-Kurdistan mit einer Sektion vertreten,
der Repräsentanten aller ethnischen und religiösen Gemeinschaften
angehören. Für Nachfragen ist Tilman Zülch erreichbar unter Tel. 0151
153 09 888.
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