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Verhandlung vor dem Amtsgericht Krefeld gegen "scharf-links" endet mit Freispruch

Keine Verleumdung!

16.02.10

Verhandlung vor dem Amtsgericht Krefeld gegen 'scharf-links' endet mit Freispruch

(Red) Unter großer Anteilnahme solidarischer Prozessbesucher wurde heute vor dem Amtsgericht Krefeld die Verleumdungsklage der Präsidentin des OLG Düsseldorf gegen Edith Bartelmus-Scholich als presserechtlich Verantwortliche des Onlinemagazins 'scharf-links' verhandelt. Mit der Klage hatte das OLG Düsseldorf auf einen in 'scharf-links' veröffentlichten Bericht der Roten Hilfe Mönchengladbach/Düsseldorf zum Prozess gegen Faruk Ereren reagiert. Dem Angeklagten wird nach | 129b vorgeworfen Mitglied einer verbotenen ausländischen Organisation zu sein. Beanstandet wurde, dass ein dem Richter zugeschriebener Satz anlässlich der Verhängung von Beugehaft gegen einen Zeugen so nicht gefallen sei.

Anstatt gegen die vermeintliche falsche Tatsachenbehauptung mit einer Gegendarstellung oder einer Unterlassungsklage vorzugehen, wie presserechtlich üblich, reichte das OLG Düsseldorf eine Verleumdungsklage gegen Edith Bartelmus-Scholich als Herausgeberin von 'scharf-links' ein. Bereits im Ermittlungsverfahren war klar, dass kein Mitglied der 'scharf-links'-Redaktion der Verhandlung gegen Frauk Ereren beigewohnt hatte. Die Voraussetzung für den Straftatbestand Verleumdung, nämlich das sichere Wissen, dass es sich bei der verbreiteten Behauptung um eine Unwahrheit handle, war somit nicht erfüllt. Dennoch erließ die Staatsanwaltschaft einen Strafbefehl in Höhe von 12.000 Euro.

In der heutigen Verhandlung wurde die bisherige Schieflage korrigiert. Edith Bartelmus-Scholich und ihr Verteidiger, Tim Engels, führten noch einmal aus, dass bei der Übernahme des Prozessberichtes der Roten Hilfe weder Zweifel an der Richtigkeit der Darstellung bestanden noch, dass eigene Erkenntnisse über den Prozessverlauf vorlagen, auf denen der Vorwurf der Verleumdung aufgebaut werden kann. Kritisch angemerkt wurde zudem, dass das OLG sich nicht um eine Gegendarstellung oder eine Unterlassung der Tatsachenbehauptung bemüht hatte.

Nach einer kurzen Unterbrechung der Verhandlung beantragte die Staatsanwältin selbst Freispruch. Der Verteidiger konnte sich dem Antrag nur noch anschließen. Der Freispruch durch die Richterin sorgte danach nicht mehr für Überraschung und fand die Zustimmung aller Anwesenden.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Edith Bartelmus-Scholich und die 'scharf-links' Redaktion bedanken sich für die solidarische Berichterstattung der linken Medien Junge Welt, Neues Deutschland, Sozialistische Zeitung, Avanti (RSB) und rf-news.de zu der Klage. Ein besonders herzliches Dankeschön geht an die linken Zusammenhänge und vor allem die zahlreichen Genossinnen und Genossen, die uns in den letzten Monaten ideel oder mit Spenden unterstützt haben. Die materielle Hilfe war nicht vergebens; denn sie wird von uns für eine Rechtshilferücklage für - hoffentlich nicht so bald nahende - zukünftige juristische Auseinandersetzungen verwendet werden. Diese Rücklage wird uns helfen unabhängig von Einschüchterungsversuchen auch weiterhin kritischen Berichten zu sensiblen Vorgängen auf 'scharf-links' einen Raum zu geben.

Quelle: scharf-links, 16.2.10
http://www.scharf-links.de/61.0.html?&tx_ttnews[tt_news]=8878&tx_ttnews[backPid]=56&cHash=2a59520b38

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18.02.10    Absender/-in: Sabine Ellersick <S.ELLERSICK@NADESHDA.org>
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