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Hausdurchsuchungen, Beschlagnahme, Zensur im Internet -
Sächsische Polizei und Justiz bekämpfen den Protest gegen die Nazis
Alljährlich rufen um den 13. Februar alte und neue Nazis aus ganz Europa
zu einer Demonstration in Dresden auf. Anlass ist die Bombardierung der
Stadt im Februar 1945 durch die Alliierten. In Dresden ruft zugleich ein
breites gesellschaftliches Bündnis zum Protest gegen diese Nazi-Demo auf
und nimmt damit das grundrechtlich garantierte Recht auf Versammlungsund
Meinungsfreiheit wahr. Staatsanwaltschaft und Polizei in Dresden
gehen nun massiv gegen diesen demokratischen Protest, gegen die Bürger
und Bürgerinnen vor, die sich dem antisemitischen, rassistischen und
ausländerfeindlichem braunen Spuk entgegenstellen wollen.
Am Dienstag, 19. Januar 2010, wurden in Dresden und Berlin Räume von
Organisatoren einer Gegendemonstration durchsucht und Plakate und
Aufrufe beschlagnahmt. Zum folgenden Wochenende drohte das
Landeskriminalamt Sachsen, die Internet-Seiten des Bündnisses "Nazifrei!
Dresden stellt sich quer" und "No pasarán - sie kommen nicht durch!" zu
sperren. Der technische Provider wurde aufgefordert, die Inhalte zu
entfernen, die die Staatsanwaltschaft Dresden als rechtswidrig
einschätzt. So musste das Aktionsbündnis auf einen Provider im Ausland
ausweichen: www.dresden-nazifrei.com. Die alte Homepage ist mit
"Zensiert" gekennzeichnet.
Staatsanwaltschaft und Polizei leisten mit diesem Vorgehen einen
Offenbarungseid. Sie machen nicht nur deutlich, dass sie von Demokratie
nichts verstehen und die Grundrechte aller Bürger nicht zu wahren bemüht
sind, sie unterstützen auf diese Weise zugleich zumindest indirekt die
antidemokratischen und ausländerfeindlichen Nazis, die in Dresden
demonstrieren werden. Sie verkennen, dass in einer Demokratie die
Grundrechte auf Versammlungs- und Meinungsfreiheit für alle Bürger und
Bürgerinnen gelten müssen. Auch Aufrufe zu Blockaden als
Demonstrationsform sind von diesen Grundrechten geschützt.
Aber auch das sächsische Parlament hat mit seiner Verabschiedung eines
neuen Versammlungsgesetzes am Mittwoch, 20. Januar 2010, einen Schritt
zur Aushöhlung dieser Grundrechte getan. Das neue Versammlungsgesetz
ermöglicht Versammlungsverbote an bestimmten Tagen und Orten. Konflikte
löst man nicht, indem man Grundrechte abschafft.
So bleibt das Gebot der Stunde für alle demokratisch gesinnten Bürger
und Bürgerinnen, das Bündnis "Dresden stellt sich quer!" zu
unterstützen.
gez. Elke Steven
Dr. Elke Steven
Komitee für Grundrechte und Demokratie
Aquinostr. 7 - 11, 50670 Köln
Tel.: 0221 - 97269 -30, Fax: - 31
ElkeSteven ät grundrechtekomitee.de
info ät grundrechtekomitee.de
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