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Naziaufmarsch Dresden: Aufrufe zu Protesten dürfen nicht kriminalisiert
werden!
Anlässlich der heutigen polizeilichen Durchsuchungen in Berlin-Kreuzberg
und Dresden bei Nazi-Gegnern erklärt Hans-Christian Ströbele:
Naziaufmarsch Dresden: Aufrufe zu Protesten dürfen nicht kriminalisiert
werden!
Die heutigen polizeilichen Durchsuchungs- und Beschlagnahme-Aktionen in
Berlin-Kreuzberg sowie in Dresden und die zugrunde liegende gerichtliche
Entscheidung des Amtsgerichts Dresden mit dem Ziel, Unterlagen
aufzufinden, die Aufschluss darüber geben, welche Personen den Aufruf
inhaltlich unterstützen, sind mit der Rechtsprechung des
Bundesverfassungsgerichts zu Blockaden bei Demonstrationen und mit dem
Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nicht zu vereinbaren.
Denn die geplanten Demonstrationen der Nazi-Gegner sind nicht verboten.
Auch in der Vergangenheit wurden vielfach Blockaden und Demonstrationen
gegen Nazi-Aufmärsche durchgeführt (etwa im Jahr 2000 am Brandenburger
Tor). Zu Protesten riefen - ohne Intervention der Justiz - auch
Prominente öffentlich auf bis zum Bundestags-Präsidenten, oder aktuell
etwa der Jenaer Oberbürgermeister.
Die heutigen Durchsuchungs- und Beschlagnahme-Aktionen sind geeignet, dem
geplanten Nazi-Aufmarsch in Dresden Tor und Tür zu öffnen. Die zugrunde
liegende Gerichts-Entscheidung darf keinen Bestand behalten. Die
beschlagnahmten Computer und Gegenstände sind umgehend herauszugeben,
insbesondere die Aufrufe und Plakate, damit diese den Protest gegen den
Nazi-Aufmarsch verbreitern helfen.
Christian Busold
Büro
MdB Hans-Christian Ströbele
Dorotheenstrasse 101 , JKH 1.623
11011 Berlin
Tel. 030 - 227 7150-4/-3
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hans-christian.stroebele ät bundestag.de
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