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Naziaufmarsch Dresden: Aufrufe zu Protesten duerfen nicht kriminalisiert werden!

Naziaufmarsch Dresden: Aufrufe zu Protesten dürfen nicht kriminalisiert werden!

Anlässlich der heutigen polizeilichen Durchsuchungen in Berlin-Kreuzberg und Dresden bei Nazi-Gegnern erklärt Hans-Christian Ströbele:

Naziaufmarsch Dresden: Aufrufe zu Protesten dürfen nicht kriminalisiert werden!

Die heutigen polizeilichen Durchsuchungs- und Beschlagnahme-Aktionen in Berlin-Kreuzberg sowie in Dresden und die zugrunde liegende gerichtliche Entscheidung des Amtsgerichts Dresden mit dem Ziel, Unterlagen aufzufinden, die Aufschluss darüber geben, welche Personen den Aufruf inhaltlich unterstützen, sind mit der Rechtsprechung des
Bundesverfassungsgerichts zu Blockaden bei Demonstrationen und mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nicht zu vereinbaren.

Denn die geplanten Demonstrationen der Nazi-Gegner sind nicht verboten. Auch in der Vergangenheit wurden vielfach Blockaden und Demonstrationen gegen Nazi-Aufmärsche durchgeführt (etwa im Jahr 2000 am Brandenburger Tor). Zu Protesten riefen - ohne Intervention der Justiz - auch Prominente öffentlich auf bis zum Bundestags-Präsidenten, oder aktuell etwa der Jenaer Oberbürgermeister.

Die heutigen Durchsuchungs- und Beschlagnahme-Aktionen sind geeignet, dem geplanten Nazi-Aufmarsch in Dresden Tor und Tür zu öffnen. Die zugrunde liegende Gerichts-Entscheidung darf keinen Bestand behalten. Die beschlagnahmten Computer und Gegenstände sind umgehend herauszugeben, insbesondere die Aufrufe und Plakate, damit diese den Protest gegen den Nazi-Aufmarsch verbreitern helfen.

Christian Busold
Büro
MdB Hans-Christian Ströbele

Dorotheenstrasse 101 , JKH 1.623
11011 Berlin
Tel. 030 - 227 7150-4/-3
Fax 030 - 227 76804
hans-christian.stroebele ät bundestag.de

Postanschrift
Platz der Republik 1 11011 Berlin

www.stroebele-online.de

19.01.10    Absender/-in: Sabine Ellersick <S.ELLERSICK@NADESHDA.org>
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