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Weser-Kurier: Der "Weser-Kurier" (Bremen) kommentiert in seiner
Ausgabe vom 3. März 2010 das Karlsruher Grundsatzurteil zur
Vorratsdatenspeicherung:
Bremen (ots) - Aufgabe statt Ohrfeige
von Joerg Helge Wagner
Wenn Verfassungsrichter die Politik der Bundesregierung korrigieren,
bemüht die Opposition gerne das Bild von der "schallenden Ohrfeige".
Schräg ist das schon deshalb, weil so ein als fortschrittlich
begrüßtes Urteil mit antiquierten Erziehungsmethoden gleichgesetzt
wird. In Bezug auf die Vorratsdatenspeicherung ist es besonders
unpassend, weil es um ein Gesetz der Vorgängerregierung geht, das von
Juniorpartner der jetzigen Regierung nie mitgetragen worden ist.
Haben die Richter in den roten Roben den schwarz-gelben Koalitionären
also ein Streitthema entzogen? Nein, denn über die nun fälligen
Konsequenzen wird prompt gestritten. Dabei hinterlässt die Karlsruher
Entscheidung keineswegs ein "Vakuum", wie die Kanzlerin in ihrer
üblichen Mischung aus Bequemlichkeit und Konfliktscheu meint.
Das höchste Gericht hat einen glasklaren Handlungsauftrag formuliert:
Zunächst sind schleunigst alle bisher gesammelten
Telekommunikationsdaten zu löschen, dann ist das Gesetz mit den
Grundrechten in Einklang zu bringen. Es geht um das Grundrecht
darauf, dass private Kommunikation auch privat und damit in den
allermeisten Fällen vor staatlicher Auswertung geschützt bleibt. Es
geht eben nicht um das vermeintliche Grundrecht auf effiziente
Kriminalitätsbekämpfung durch einen überfürsorglichen Staat unter
Anwendung aller technisch möglichen Mittel. Das sollten die
Innenpolitiker der Union endlich begreifen.
Hier wartet also eine Aufgabe auf die Liberalen, mit der sie
verlorenen Boden wiedergewinnen können und im Idealfall gleichzeitig
der Opposition den Wind aus den Segeln nehmen. Die Justizministerin
muss handeln, nicht bremsen. Das Urteil ist eben leider kein
Freibrief, das alte Gesetz quasi mitsamt den bisher gesammelten Daten
ersatzlos zu entsorgen. Die Verfassungsrichter verlangen vielmehr -
auch aus Respekt vor der Gesetzgebung der EU - ein neues
Bundesgesetz. Das aber soll Datensicherheit garantieren und vor allem
einen Mechanismus zur Information der Betroffenen schaffen -
reichlich Arbeit also für Kabinett und Gesetzgeber.
35 000 Einzelklagen, über 60 erfolgreiche Musterverfahren, einhellige
Freude über das Urteil von Wirtschaftsverbänden, Medien, Liberalen
bis Linken - wer das alles durch stures "weiter so" oder bräsiges
Aussitzen ignoriert, muss sich Zweifel am eigenen
Demokratieverständnis gefallen lassen.
Originaltext: Weser-Kurier
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