Nadeshda
Forum: cl.politik.recht
 Zurück zur Übersicht  Kommentar schreiben  << Aktuellere Nachricht | Frühere Nachricht >>

Urteil zur Vorratsdatenspeicherung - weitere Meldungen

Mitteldeutsche Zeitung: Vorratsdatenspeicherung CDU-Politiker Altmaier kritisiert Urteil

Halle (ots) - Halle.

Der Parlamentarische Geschäftsführer der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter Altmaier, hat das Urteil des Bundesverfassungsgerichts über das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung kritisiert. "Wir sind am unteren Rand der Spielräume geblieben, die die EU-Richtlinie uns gegeben hat", sagte er der in Halle erscheinenden "Mitteldeutschen Zeitung" (MittwochAusgabe).

"Trotzdem findet Karlsruhe, dass wir gegen die Verfassung verstoßen." Altmaier erklärte weiter: "Ich bedauere, dass das Gericht die Löschung der Daten angeordnet hat - zumal diese Entscheidung im Gericht selbst offenbar hoch umstritten war und nur mit vier zu vier Stimmen gefasst worden ist. Ich hätte mir gewünscht, dass sich eine so weit reichende Entscheidung auf eine breite Mehrheit gestützt hätte." Der CDU-Politiker sieht in dem Urteil keinen Anlass, den Bundestag wegen schlechter Gesetze zu kritisieren. "Einer der Vorteile unseres Rechtsstaates ist es, dass man gegen Gesetze des Bundestages praktisch immer nach Karlsruhe ziehen kann", stellte er fest. "Die Politik muss es hinnehmen, dass dabei das eine oder andere Gesetz verworfen wird. Sieht man sich die Gesamtbilanz an, kann man sicher nicht behaupten, dass in Berlin schlampig gearbeitet wird."

Originaltext: Mitteldeutsche Zeitung
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/47409
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_47409.rss2

Pressekontakt
Mitteldeutsche Zeitung Jörg Biallas Telefon: 0345 565 4300

Kölnische Rundschau: zum Datenspeicher-Urteil

Köln (ots) - Was geht den Staat oder eine Behörde an, ob jemand bei Anwälten, Ärzten oder Freunden anruft, wie lange die Gespräche jeweils dauern und an welchem Ort er sich dabei befindet?
Der scheidende Präsident des Karlsruher Gerichts, Hans-Jürgen Papier, hat sich mit diesem letzten Spruch unter seiner Regie ein kleines Denkmal gesetzt, indem er den Gesetzgeber zum Nachbessern auffordert. Der Bürger muss vor dem Pauschalzugriff auf Daten und Details seines persönlichen Umfelds geschützt werden. Es darf nicht so weit kommen, dass seine Aktivitäten rekonstruierbar werden. Erst wenn er eine Straftat begangen hat, verliert der Bürger den Anspruch auf Daten-Unversehrtheit. Wie beim Großen Lauschangriff, bei der Raster-Fahndung und OnlineDurchsuchungen war diesmal die große Koalition über das Ziel hinausgeschossen. Wolfgang Schäuble und Brigitte Zypries, die damals beteiligten Minister des Innern und der Justiz hatten eine EU-Richtlinie unstatthaft ausgeweitet - und das, obwohl die Sicherheit der gespeicherten Daten nicht einmal gewährleistet ist. Zudem waren die Grenzen der Datennutzung nicht klar festgeschrieben.
Klar ist: Selbstverständlich müssen Ermittler feststellen können, welche Kontakte überführte und potenzielle Terroristen pflegen. Jeder Richter wird im bewiesenen Einzelfall dafür sofort den Weg dafür freimachen. Auch Karlsruhe lässt keinen Zweifel daran, dass das Fernmeldegeheimnis nicht für Verbrecher gilt.
Die EU wird sich nicht erst bitten lassen müssen, die eigene Richtlinie zu überarbeiten. Verabschiedet hatten diese die EU-Innenminister 2008 im Rahmen kontinentaler Maßnahmen zur Terrorabwehr.
Heute gilt der Lissabon-Vertrag, in dem sich die Europäer ausdrücklich auf das Grundrecht auf Datenschutz verpflichten. Auch in Brüssel wissen die Kommissare und die Abgeordneten, dass sie den Datenschutz selbst und nicht dessen Aufweichung staatlich organisieren müssen. Der Karlsruher Spruch wird ihnen Recht und zugleich Auftrieb geben.

Originaltext: Kölnische Rundschau
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/70111
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_70111.rss2

Pressekontakt
Kölnische Rundschau Engelbert Greis print ät kr-redaktion.de

Neue Westfälische: Neue Westfälische Bielefeld: Verfassungsgericht erschwert Ermittlungen Kleineres Übel HUBERTUS GÄRTNER

Bielefeld (ots) - Strafverfolger stöhnen - Datenschützer jubilieren. Mit diesen knappen Worten lassen sich die Reaktionen auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zur Vorratsdatenspeicherung zusammenfassen. Die Positionen sind unversöhnlich.
Viele tausend Bürger sahen sich seit Einführung der
Vorratsdatenspeicherung zu Recht von "Big Brother" bedroht. Ein wenig ist diese Gefahr durch das Bundesverfassungsgericht nun gebannt, doch prompt fürchten die Deutsche Polizeigewerkschaft und der bayerische CSUInnenminister Joachim Herrmann wegen der Löschung der Daten nun diverse Todesopfer. Letzteres erscheint zumindest übertrieben.
Die Wahrheit ist allerdings, dass das vom Bundesverfassungsgericht verfügte Aus für die Vorratsdatenspeicherung die Arbeit der Ermittlungsbehörden nicht einfacher, sondern schwieriger macht. Vor allem im Bereich der organisierten Kriminalität oder im Bereich des Terrorismus nutzen die international vernetzten Täter heute vor allem moderne Kommunikationsmittel wie Handys oder das Internet. Erst wenn man diese Verbindungen offenlegt, kann man die Täter fangen und verurteilen. Bislang konnten sich die Ermittler - einen richterlichen Beschluss zur Telekommunikationsüberwachung bei verdächtigen Personen vorausgesetzt aus dem großen Pool der Vorratsdatenspeicherung, die sechs Monate umfasste, bedienen. Damit ist es nach dem Urteil vorbei.
Es bedeutet, dass die Ermittler schneller werden und sich auf die Daten beschränken müssen, die die Telekomunikationsunternehmen ohnehin (zum Beispiel für ihre Abrechnungen ) einige Zeit vorhalten.

Der Staat darf nicht zum Ungeheuer werden. Er darf seine Bürger nicht gläsern machen. Der Preis des Urteils könnte zwar sein, dass der eine oder andere Verbrecher nicht geschnappt wird. Wir sollten ihn trotzdem zahlen - er ist das kleinere Übel.

Originaltext: Neue Westfälische
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/65487
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_65487.rss2

Pressekontakt
Neue Westfälische News Desk Telefon: 0521 555 271 nachrichten ät neue-westfaelische.de

Mitteldeutsche Zeitung: Vorratsspeicherung / FDP-Politiker Stadler: Neuregelung des Gesetzes nicht zwingend

Halle (ots) - Der Parlamentarische Staatssekretär im
Bundesjustizministerium, Max Stadler (FDP), rechnet nicht zwingend mit einer gesetzlichen Neuregelung der Vorratsdatenspeicherung. "Das Gesetz ist an mehreren Stellen beanstandet worden", sagte er der in Halle erscheinenden "Mitteldeutschen Zeitung" (Donnerstag-Ausgabe). "Deshalb muss man eine etwaige Neuregelung sehr sorgfältig
vorbereiten. Zudem zeichnet sich auf EU-Ebene eine Neubewertung der Vorratsdatenspeicherung ab. Das muss man abwarten." Es sei "ja überhaupt erst aufgrund einer EU-Richtlinie zu dem Gesetz gekommen, das jetzt aufgehoben worden ist", betonte Stadler. "Hier sollte kein Schnellschuss gemacht werden. Wir dürfen nicht den Fehler machen, ein Gesetz, das mit heißer Nadel gestrickt worden
ist, jetzt mit heißer Nadel neu stricken zu wollen."

Originaltext: Mitteldeutsche Zeitung
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/47409
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_47409.rss2

Pressekontakt
Mitteldeutsche Zeitung Jörg Biallas Telefon: 0345 565 4300
03.03.10    Absender/-in: Sabine Ellersick <S.ELLERSICK@NADESHDA.org>
 Zurück zur Übersicht  Kommentar schreiben  << Aktuellere Nachricht | Frühere Nachricht >>
Forum: cl.politik.recht