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Mitteldeutsche Zeitung: Vorratsdatenspeicherung CDU-Politiker
Altmaier kritisiert Urteil
Halle (ots) - Halle.
Der Parlamentarische Geschäftsführer der CDU/CSU-Bundestagsfraktion,
Peter Altmaier, hat das Urteil des Bundesverfassungsgerichts über das
Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung kritisiert. "Wir sind am unteren Rand
der Spielräume geblieben, die die EU-Richtlinie uns gegeben hat", sagte
er der in Halle erscheinenden "Mitteldeutschen Zeitung" (MittwochAusgabe).
"Trotzdem findet Karlsruhe, dass wir gegen die Verfassung verstoßen."
Altmaier erklärte weiter: "Ich bedauere, dass das Gericht die Löschung
der Daten angeordnet hat - zumal diese Entscheidung im Gericht selbst
offenbar hoch umstritten war und nur mit vier zu vier Stimmen gefasst
worden ist. Ich hätte mir gewünscht, dass sich eine so weit reichende
Entscheidung auf eine breite Mehrheit gestützt hätte." Der CDU-Politiker
sieht in dem Urteil keinen Anlass, den Bundestag wegen schlechter Gesetze
zu kritisieren. "Einer der Vorteile unseres Rechtsstaates ist es, dass
man gegen Gesetze des Bundestages praktisch immer nach Karlsruhe ziehen
kann", stellte er fest. "Die Politik muss es hinnehmen, dass dabei das
eine oder andere Gesetz verworfen wird. Sieht man sich die Gesamtbilanz
an, kann man sicher nicht behaupten, dass in Berlin schlampig gearbeitet
wird."
Originaltext: Mitteldeutsche Zeitung
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Jörg Biallas
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Kölnische Rundschau: zum Datenspeicher-Urteil
Köln (ots) - Was geht den Staat oder eine Behörde an, ob jemand
bei Anwälten, Ärzten oder Freunden anruft, wie lange die Gespräche
jeweils dauern und an welchem Ort er sich dabei befindet?
Der scheidende Präsident des Karlsruher Gerichts, Hans-Jürgen Papier, hat
sich mit diesem letzten Spruch unter seiner Regie ein kleines Denkmal
gesetzt, indem er den Gesetzgeber zum Nachbessern auffordert. Der Bürger
muss vor dem Pauschalzugriff auf Daten und Details seines persönlichen
Umfelds geschützt werden. Es darf nicht so weit kommen, dass seine
Aktivitäten rekonstruierbar werden. Erst wenn er eine Straftat begangen
hat, verliert der Bürger den Anspruch auf Daten-Unversehrtheit.
Wie beim Großen Lauschangriff, bei der Raster-Fahndung und OnlineDurchsuchungen
war diesmal die große Koalition über das Ziel
hinausgeschossen. Wolfgang Schäuble und Brigitte Zypries, die damals
beteiligten Minister des Innern und der Justiz hatten eine EU-Richtlinie
unstatthaft ausgeweitet - und das, obwohl die Sicherheit der
gespeicherten Daten nicht einmal gewährleistet ist. Zudem waren die
Grenzen der Datennutzung nicht klar festgeschrieben.
Klar ist: Selbstverständlich müssen Ermittler feststellen können, welche
Kontakte überführte und potenzielle Terroristen pflegen. Jeder Richter
wird im bewiesenen Einzelfall dafür sofort den Weg dafür freimachen. Auch
Karlsruhe lässt keinen Zweifel daran, dass das Fernmeldegeheimnis nicht
für Verbrecher gilt.
Die EU wird sich nicht erst bitten lassen müssen, die eigene Richtlinie
zu überarbeiten. Verabschiedet hatten diese die EU-Innenminister 2008 im
Rahmen kontinentaler Maßnahmen zur Terrorabwehr.
Heute gilt der Lissabon-Vertrag, in dem sich die Europäer ausdrücklich
auf das Grundrecht auf Datenschutz verpflichten. Auch in Brüssel wissen
die Kommissare und die Abgeordneten, dass sie den Datenschutz selbst und
nicht dessen Aufweichung staatlich organisieren müssen. Der Karlsruher
Spruch wird ihnen Recht und zugleich Auftrieb geben.
Originaltext: Kölnische Rundschau
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Engelbert Greis
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Neue Westfälische: Neue Westfälische Bielefeld: Verfassungsgericht
erschwert Ermittlungen Kleineres Übel HUBERTUS GÄRTNER
Bielefeld (ots) - Strafverfolger stöhnen - Datenschützer
jubilieren. Mit diesen knappen Worten lassen sich die Reaktionen auf
das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zur Vorratsdatenspeicherung
zusammenfassen. Die Positionen sind unversöhnlich.
Viele tausend Bürger sahen sich seit Einführung der
Vorratsdatenspeicherung zu Recht von "Big Brother" bedroht. Ein wenig ist
diese Gefahr durch das Bundesverfassungsgericht nun gebannt, doch prompt
fürchten die Deutsche Polizeigewerkschaft und der bayerische CSUInnenminister
Joachim Herrmann wegen der Löschung der Daten nun diverse
Todesopfer. Letzteres erscheint zumindest übertrieben.
Die Wahrheit ist allerdings, dass das vom Bundesverfassungsgericht
verfügte Aus für die Vorratsdatenspeicherung die Arbeit der
Ermittlungsbehörden nicht einfacher, sondern schwieriger macht. Vor allem
im Bereich der organisierten Kriminalität oder im Bereich des Terrorismus
nutzen die international vernetzten Täter heute vor allem moderne
Kommunikationsmittel wie Handys oder das Internet. Erst wenn man diese
Verbindungen offenlegt, kann man die Täter fangen und verurteilen.
Bislang konnten sich die Ermittler - einen richterlichen Beschluss zur
Telekommunikationsüberwachung bei verdächtigen Personen vorausgesetzt aus
dem großen Pool der Vorratsdatenspeicherung, die sechs Monate
umfasste, bedienen. Damit ist es nach dem Urteil vorbei.
Es bedeutet, dass die Ermittler schneller werden und sich auf die Daten
beschränken müssen, die die Telekomunikationsunternehmen ohnehin (zum
Beispiel für ihre Abrechnungen ) einige Zeit vorhalten.
Der Staat darf nicht zum Ungeheuer werden. Er darf seine Bürger nicht
gläsern machen. Der Preis des Urteils könnte zwar sein, dass der eine
oder andere Verbrecher nicht geschnappt wird. Wir sollten ihn trotzdem
zahlen - er ist das kleinere Übel.
Originaltext: Neue Westfälische
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Mitteldeutsche Zeitung: Vorratsspeicherung / FDP-Politiker Stadler:
Neuregelung des Gesetzes nicht zwingend
Halle (ots) - Der Parlamentarische Staatssekretär im
Bundesjustizministerium, Max Stadler (FDP), rechnet nicht zwingend
mit einer gesetzlichen Neuregelung der Vorratsdatenspeicherung. "Das
Gesetz ist an mehreren Stellen beanstandet worden", sagte er der in
Halle erscheinenden "Mitteldeutschen Zeitung" (Donnerstag-Ausgabe).
"Deshalb muss man eine etwaige Neuregelung sehr sorgfältig
vorbereiten. Zudem zeichnet sich auf EU-Ebene eine Neubewertung der
Vorratsdatenspeicherung ab. Das muss man abwarten." Es sei "ja
überhaupt erst aufgrund einer EU-Richtlinie zu dem Gesetz gekommen,
das jetzt aufgehoben worden ist", betonte Stadler. "Hier sollte kein
Schnellschuss gemacht werden. Wir dürfen nicht den Fehler machen, ein
Gesetz, das mit heißer Nadel gestrickt worden
ist, jetzt mit heißer Nadel neu stricken zu wollen."
Originaltext: Mitteldeutsche Zeitung
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