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Neues Deutschland: Etappensieg
Berlin (ots) - Das Karlsruher Urteil zur Vorratsdatenspeicherung
steht für den Erfolg einer der größten Bürgerrechtsbewegungen der
vergangenen Jahre. Quer durch alle gesellschaftlichen Gruppen und
Parteien haben sich Bürgerinnen und Bürger gegen das Gesetz zur
Telekommunikationsüberwachung organisiert und ihren Protest auf die
Straße getragen. Im bislang umfangreichsten Massenklageverfahren in
der Geschichte des Bundesverfassungsgerichts hatten etwa 35 000
Menschen Beschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung eingelegt.
Ihren Argumenten folgten die Richter und erklärten die Vorschriften
in ihrer bisherigen Form für verfassungswidrig.
Die Regierungskoalition und der Bundesrat, die das Gesetz 2007
verabschiedet haben, missachteten also - wie bei der
Hartz-Gesetzgebung - die Grundrechte und mussten von den
obersten Verfassungshütern zurecht gewiesen werden.
Aber das Bundesverfassungsgericht hat nur das derzeitige Gesetz
außer Kraft gesetzt und nicht generell einer Vorratsdatenspeicherung
widersprochen. Auch die politisch und juristisch umstrittene
EU-Richtlinie zur Speicherung von Telekommunikationsdaten stellten
die Richter nicht in Frage. Damit ist eine verdachtsunabhängige
Speicherung der Daten aller Bürger nicht vom Tisch. Eine neue Fassung
des Überwachungsgesetzes könnte sie wieder unter Generalverdacht
stellen. Deshalb müssen der Protest und auch die juristische Klage
vor dem europäischen Gerichtshof weitergeführt werden.
Originaltext: Neues Deutschland
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