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Pressemitteilung
Bundesfachverband UMF e.V.
Ein Toter mit Ansage - Abschiebehaft als tödliche Falle
Wer die Hamburger Ausländerpolitik kennt, hat es kommen sehen. Nun hat
sich der schlimmste Fall von amtlicher Kindesvernachlässigung seit vielen
Jahren in der Bundesrepublik ereignet. Am Sonntag, den 07. März hat sich
David M., ein 17-jähriger unbegleiteter minderjähriger Flüchtling, im
Zentralkrankenhaus der Untersuchungshaftanstalt Hamburg erhängt, nachdem
er über mehrere Wochen die Nahrung verweigert hatte. Dies hätte nie
passieren dürfen!
Unbegleitete Minderjährige sind besonders schutzbedürftige Personen, die
nicht in Abschiebehaft zu nehmen sind, sondern in Obhut durch das
Jugendamt. Dies ignoriert der Senat jedoch und hat noch die Dreistigkeit
in einer kürzlich gestellten Anfrage nach den Abschiebebedingungen zu
antworten:
"Die näheren Modalitäten der Begleitung und des Empfangs der
Minderjährigen in den wiederaufnehmenden Mitgliedstaaten in diesen Fällen
[...] sind Hamburger Behörden nicht bekannt".
Drucksache 19/5214 der Bürgerschaft vom 05.02.2010
Jetzt kennen alle die näheren Modalitäten: Hier wurde in eklatanter Weise
die staatliche Garantenpflicht für das Kindeswohl verletzt. Die Freie und
Hansestadt Hamburg muss alles dafür tun, dass die grundgesetzlich
verankerten Kinderrechte auch für junge Flüchtlinge gelten.
Alle Kinderschutzmechanismen haben in Hamburg versagt und einem jungen
Menschen das Leben gekostet. Wir fordern den Senat auf, diesen Fall
lückenlos aufzudecken und nicht nur personelle Konsequenzen zu ziehen.
Das System der Aufnahme von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen
muss sich in Hamburg grundlegend ändern. Sonst werden weitere Tote einer
verfehlten Kinderschutzpolitik zu beklagen sein.
Wir betrauern den 17-Jährigen David M.
Unsere Gedanken sind bei seinen Angehörigen und Freunden.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen zur Verfügung.
Kontakt: Niels Espenhorst, 089/20244013 und 0176/64101726
Bundesfachverband Unbegleitete Minderjährige Flüchtlinge e.V.
Nymphenburger Str. 47
80335 München
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