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Liebe Unterstützer_Innen von Maria und David,
bezüglich der Pressemitteilungen, die ich erneut beigefügt habe, erlaube
ich mir, Sie auf den aktuellen Stand zu bringen und gleichzeitig die
Fragen zu Beantworten, die an mich herangetragen wurden. Zuerst zu meiner
Person: Mein Name ist Frank Gockel, Flüchtlingsberater bei der
Flüchtlingshilfe Lippe e.V. und ich berate seit geraumer Zeit die
Familien in aufenthaltsrechtlichen Fragen. Ich habe sowohl Kontakt zu den
Kindern als auch zu dem Vater. Zur Mutter habe ich nur indirekten
Kontakt.
Ich schreibe Ihnen diese Mail, da ich weiß, dass Sie sich in irgendeiner
Form mit der Situation der Familie auseiander gesetzt haben.
Sowohl der Vater als auch die Mutter befinden sich weiterhin im
Gefängnis. Beide hatten bisher nicht die Möglichkeit, Kontakt miteinander
aufzunehmen. Der Vater befindet sich in Abschiebehaft in der JVA Büren,
er hat keine Straftaten begangen. Am 18.2. sollte er zusammen mit der
Frau und den Kindern abgeschoben werden. Dieser Termin wurde ihn vorher
nicht mitgeteilt. Als in den Vormittagsstunden (wir vermuten, zwischen
9:00 und 12:00 Uhr) die Ausländerbehörde ihn abholen wollte, besuchten er
und seine Kinder einen Freund der Familie. Nachdem er nach Hause gekommen
ist und von der Abschiebung gehört hatte, rief er bei der
Ausländerbehörde an und meldete sich, dass er zurückgekehrt sei. Die
Ausländerbehörde sah am Nachmittag von einer Inhaftierung ab, sondern
wartete bis zum nächsten Tag, als der Vater mit seinen Kindern die Mutter
besuchen wollte.
Die Mutter verbüßt nun schon seit längerer Zeit (insgesamt 6 Monate und 2
Wochen) eine Freiheitsstrafe in der JVA Bielefeld. Da es einige
Nachfragen dazu gab, möchte ich klarstellen, dass die Frau mehrere
Ladendiebstähle begannen hatte, weitere Straftaten liegen nicht vor. Die
Familie musste von 622 ¤ monatlich leben und dieses reichte vorne und
hinten nicht aus. Die Frau stahl Lebensmittel, um die Familie
durchzubringen. Zuletzt handeltet es sich z.B. um Wurstwaren und
Süßigkeiten in einem Wert von 3,82 ¤. Sicherlich ist Ladendiebstahl nicht
richtig, aber andererseits auch kein Grund, nun die Kinder so leiden zu
lassen.
Die Ausländerbehörde hat in beiden Fällen handlungsspielraum, auch wenn
sie versucht, dieses immer wieder abzustreiten. Der Mann wird sofort
entlassen, wenn die Ausländerbehörde ein Fax an die JVA Büren schickt.
Dort ist sie alleinige Herrin im Verfahren. Bei der Frau kann sie
indirekt eingreifen. So sollte z.B. die Frau sofort bei Haftantritt in
den offenen Vollzug überstellt werden, damit sie sich um die Kinder
kümmern kann. Dieses lehnte jedoch die Ausländerbehörde ab. Hier reicht
ein Schreiben an das Gericht und die Frau würde in den offenen Vollzug
kommen. Auch kann die Ausländerbehörde ein Schreiben an das Gericht
schicken, in dem sie die Entlassung der Frau aufgrund der häuslichen
Situation empfehlen, damit die Reststrafe (für die Experten: die Frau hat
jetzt schon mehr als 2/3 abgesessen) zur Bewährung ausgesetzt wird.
Dieses lehnt die Ausländerbehörde ab.
Die Ausländerbehörde erhebt gegenüber der Öffentlichkeit schwere Vorwürfe
gegen den Vater, dass er sich nicht um die Kinder gekümmert hätte.
Hintergrund ist, dass seit dem 4.2.2010 eine Überweisung für Maria für
die Kinderklinik vorliegt. Die Ausländerbehörde meint nun, der Vater
hätte das Kind schon lange ins Krankenhaus bringen müssen. Warum ist
dieses nicht geschehen? Aufschluss bringt ein ärztliches Artest vom
5.2.10, was die Ausländerbehörde in der Debatte bewusst unterdrückt. Dort
steht, dass es nahe liegt, dass "die zunehmenden Beschwerden der Kinder
als psychosomatisch verursacht bzw. mitverursacht anzusehen" sind, "aus
diesem Grund ist die baldige Rückkehr der Mutter in die Familie aus
kinderärztlicher Sicht dringend notwendig." Es war für den Vater und die
behandelnden Ärzte klar, dass eine Genesung von Maria nur durch die
Anwesenheit der Mutter erfolgen kann. Eine Einweisung in das Krankenhaus
hätte zu einer weiteren Traumatisierung des Kindes geführt. Daher wurde
die Überweisung "auf Vorrat" ausgestellt, um im Notfall die Einweisung
ins Krankenhaus zu erleichtern. Dieses auch auf dem Hintergrund, da es
ansonsten bei der Aufnahme ins Krankenhaus zu Problemen gekommen wäre, da
das Sozialamt der Familie den Eintritt in eine Krankenkasse verweigert
hatte.
Ferner wird dem Vater vorgeworfen, dass er die Hilfe vom Jugendamt nicht
in Anspruch genommen hat. Ich kann hierzu nur über meine eigene
Erfahrungen berichten, die ich mit dem Jugendamt in diesem Fall gemacht
habe und zwei Beispiele aus der jüngeren Zeit nennen: Als wir dringend
für eine Stunde eine Unterstützung für die Familie benötigten, um einen
Termin wahrzunehmen, an dem die Kinder nicht teilnehmen sollten, wurde
uns dieses mit der Begründung verweigert, dass kein Erzieher für solche
Dienste zu Verfügung stände. Während unseres Besuches mit Maria im
Krankenhaus rief das Jugendamt an. Sie wollten kontrollieren, ob wir mit
den Kindern im Krankenhaus waren. Das Gespräch lief in einem nicht gerade
freundlichen Ton von Seiten des Jugendamtes ab. So wurde das Gespräch
durch ein "einhängen" beendet, ohne sich zu verabschieden. Die Hilfe des
Jugendamtes sollte in Kooperation erfolgen , wozu auf Seiten der Behörden
Die Einrichtung einer Vormundschaft und die Anregung an das Amtsgericht
festzustellen, dass die elterliche Sorge momentan ruht, ist bisher nicht
vom Jugendamt erfolgt. Ich habe mich bereitgefunden, die Vormundschaft zu
übernehmen und verfüge in diesem Bereich auch über Erfahrungen, da es
nicht meineerste Vormundschaft gewesen wäre.
In der Zwischenzeit habe ich in der Angelegenheit zwei Mal Akteneinsicht
genommen. Obwohl Akten in der Regel durchnummeriert sind, ist dieses bei
der Akte der Familie nicht passiert. Bei beiden Akteneinsichten fehlten
wesentliche Bestandteiler der Akten. So gab es z.B. keinen Hinwies auf
den Haftantrag. Dieses verwundert nicht, wenn man sich den Hintergrund
klarmacht. Der Vater hätte bereits am 18.2. verhaftet werden können, dann
wäre aber die Ausländerbehörde Detmold zuständig gewesen und es hätte die
Ausländerakte vorgelegt werden müssen. So wartete man einen Tag, da die
Behörden wussten, dass der Vater und die Kinder die Mutter in der JVA
Bielefeld besuchen würden. Nun war die Ausländerbehörde Bielefeld
zuständig. Sie hatte keine richtige Akte über die Familie und in den
Haftantrag stand nichts darüber, dass sich die Frau bereits in Haft
gefunden hat und dass die Kinder somit keine Eltern mehr hatten. Durch
diese Täuschung des Gerichts konnte die Haft durchgesetzt werden. Der
Richter hätte ansonsten den Vater nicht in Haft nehmen können, da dieses
gegen die Richtlinien über den Abschiebegewahrsam des Landes NRW vom
19.1.2009 verstoßen hätte.
Wie oben erwähnt war Maria am Dienstag im Krankenhaus. Die Ärzte lehnen
eine Aufnahme ab, da sie der Meinung sind, dass es nur eine
Behandlungsmöglichkeit gibt: Mari braucht ihre Eltern. Es war daher
abzuwägen, ob es Sinn macht, Maria durch einen Krankenhausaufenthalt ohne
die Eltern erneut zu traumatisieren. In einer Endscheidung zwischen den
Ärzten und der Frau, bei der jetzt die Kinder leben, wurde sich daher
gegen einen stationären Aufenthalt entschieden.
Maria und David sind beide erneut erkrankt und leiden an einer
Mandelentzündung. Sie sind beide in ärztlicher Behandlung.
Ein erneuter Streit ist um die Frage entstanden, wie nun am Dienstag die
Abschiebung ablaufen soll. Die Unterstützer wollen die Kinder zur Mutter
bringen, damit diese nicht fremden Leuten ausgesetzt sind. Die
Ausländerbehörde wiederum will die Kinder von zu Hause abholen. Dieses
soll ausgerechnet von der Mitarbeiterin erfolgen, die die Kinder nur als
die Person wahrgenommen hat, die ihren Eltern den Stress ausgesetzt hat.
Schade, dass selbst hier die Ausländerbehörde nicht einlenken wird. Sie
hat Angst, dass die Unterstützer die Kinder "entführen" könnten...
Ihr Vorschlag, die Kinder werden von der Ausländerbehörde in Begleitung
der Unterstützer abgeholt, ist zwar unverschämt, wird aber wohl zum
Schutze der Kinder eingehalten. Obwohl die Ausländerbehörde noch am
letzten Montag davon gesprochen hat, dass eine Übergabe auf dem Gelände
der ZAB nicht wünschenswert wäre, da das Gelände so stark gesichert sei,
dass dieses Ängste bei den Kindern auslösen könnte und man wolle ja nur
das Beste für die Kinder, beschloss sie nun, dass dort auf jeden Fall die
Kinder hingebracht werden müssten.
Nach der Abschiebung erwartet die Familie ein absolutes nichts. Die
Eltern konnten nichts vorbereiten, da sie ja beide in Haft sind und so
wird die Familie wohl in die Obdachlosigkeit geraten. Was das wiederum
mit den Kindern macht, dürfte klar sein.
In der Zwischenzeit hat das Plenum der Detmolder Antifa-Gruppen zu einer
Demonstration für die Familie aufgerufen. Die Demonstration soll am 6.3.
um 14:00 Uhr am Bruchberg in Detmold beginnen. Es wäre schön, wenn
möglichst viele Leute kommen können.
Außerdem möchte ich mich bei den Leuten bedanken, die an die
Ausländerbehörden e-Mails geschrieben haben und bei den Leuten, die
dieses angestoßen haben. Wer weiterhin schreiben will, soll dieses an
b.nolting ät lippe.de tun.
Ich wurde angefragt, was von einer friedlichen Blockade der
Ausländerbehörde zu halten ist. Dieses ist grundsätzlich ein legitimes
und richtiges Mittel, wenn es um die Verhinderung einer Abschiebung geht,
in diesem Fall jedoch abzulehnen. Beide Eltern wollen in der Zwischenzeit
dieses ungastliche Land verlassen. Sollte die Abschiebung nicht
stattfinden, ist davon auszugehen, dass die Ausländerbehörde dafür sorge
trägt, dass beide Eltern wieder in die Haft kommen und die Kinder weiter
gequält werden. Daher haben die Eltern beschlossen, dass die Abschiebung
wie von der Ausländerbehörde geplant, stattfinden soll. (Nun bleibt zu
hoffen, dass die Ausländerbehörde dieses akzeptiert und nicht die
Abschiebung wieder storniert, um die Leiden der Kinder zu vergrößern).
Sinn und Zweck dieser Aktionen soll u.a. sein, dass so etwas nicht noch
einmal passiert. Daher ist es wichtig, den Fall nicht ruhen zu lassen,
sondern weiter zu Verfolgen.
Um der Familie unterstützen zu können, soll Geld gesammelt werden, was
ihnen direkt zu Gute kommt. Wer etwas spenden will, kann die folgende
Spendennummer benutzen:
Kontoinhaber: Flüchtlingshilfe Lippe e.V.
Bank: Sparkasse
BLZ: 476 501 30
Konto Nr.: 462 173 11
Stichwort: Maria
Die Spenden sind steuerlich absetzbar.
Alles Gute
Frank Gockel
Flüchtlingshilfe Lippe e.V.
Sachbearbeiter: Frank Gockel
Detmold:
Friedrichstr. 15
32756 Detmold
Tel.: 0 52 31-4 58 91 51
Fax: 0 52 31-60 10 85
Mail: Gockel ät fluechtlingshilfe-lippe.de
- Sprechstunde
- Mittwochs: 14:00 bis 16:00 Uhr
Freitags: 10:00 bis 12:00 Uhr
- Lage
- ev. Kirchengemeinde Lage
Sedanstr. 20
32791 Lage
In dringenden Fällen bitte die Telefonnummer 0700-22997711 wählen.
Gefördert durch den Europäischen Flüchtlingsfond der EU
Pressemitteilung
Die kleine Maria wünscht sich zu ihrem vierten Geburtstag vom Kreis Lippe
nur eins:
"Lasst meine Eltern frei"
Detmold - Seit über einer Woche leben die Kinder Maria, seit heute vier
Jahre, und David, sechs Jahre, ohne ihre Eltern. Diese werden von der
Ausländerbehörde Kreis Lippe festgehalten, um die Abschiebung
vorzubereiten.
Die Eltern der Familie leben seit 2002 in Lemgo bei Detmold. Hier kamen
auch ihre beiden Kinder Maria und David zur Welt.
Am 19.2.10 wurde der Vater vor den Augen der Kinder verhaftet und in
Abschiebehaft genommen. Die Ausländerbehörde des Kreises Lippe will damit
die Abschiebung am 9.3.10 sicherstellen. David und Maria, die getrennt
von der Polizei abgeführt wurden und sich nicht von ihrem Vater
verabschieden durften, bekamen einen Schock fürs Leben.
Dabei hatten sie bereits eine traumatisierende Situation hinter sich.
Bereits vor vier Monaten wurde ihre Mutter vor ihren Augen in Haft
genommen. Sie musste ins Gefängnis, da sie von den 622 Euro, die die
vierköpfige Familie vom Sozialamt an Leistungen erhalten hatte, nicht
leben konnte und deswegen mehrfach gestohlen hatte.
Eigentlich sollte die Mutter sofort in den offenen Vollzug, damit sie
sich um die Kinder kümmern kann. Dieses wurde jedoch von der
Ausländerbehörde verweigert. Auch eine Freilassung der Mutter, die wegen
sehr guter Führung nach 2/3 der Strafe erfolgen sollte, wird vom Kreis
Lippe verzögert.
Nach der Verhaftung des Vaters wurden die Kinder bei einer Bekannten der
Familie abgegeben. Diese kümmert sich Fürsorglich um die Kinder, kann
aber die Eltern nicht ersetzen. Die beiden Kleinen sind total verstört
und weinen oft stundenlang. Sie wollen immer wissen, wo ihre Eltern sind.
Ihrer Angst, erneut Verlassen zu werden, ist riesig, so dass die Bekannte
der Familie die Wohnung auch nicht für wenige Minuten verlassen kann.
Eine Unterstützung von Seiten des Jugendamtes erfolgt nur sehr
unzureichend. So muss die Bekannte, die fast alle Termine abgesagt hat,
am Montag aus beruflichen Gründen für mindestens eine Stunde das Haus
verlassen. Ihre bitte, zumindest für diese eine Stunde eine Hilfskraft zu
erhalten, wurde nicht entsprochen.
Obwohl alle Behörden wussten, dass Maria und David schwer krank sind,
dauerte es eine Woche, bis sie die Kostenübernahme der medizinischen
Versorgung zustimmten. Maria leidet an starken Bachschmerzen, Durchfall,
Blähungen und Appetitlosigkeit. David hat starken Haarausfall. Die
Diagnose steht fest und liegt der Ausländerbehörde vor. Die starken
Schmerzen von Maria und die Leiden des Davids sind rein Psychosomatisch
und haben mit der Abwesenheit der Eltern zu tun. Der Kinderarzt empfiehlt
dringend den Kontakt zu den Eltern. Maria kommt am Dienstag ins
Krankenhaus.
Die Ausländerbehörde lassen die Krankheiten der Kinder kalt. Wenn
überhaupt darf die Mutter vorgeführt (also in Begleitung und eventuell in
Handschellen) Maria für wenige Minuten im Krankenhaus besuchen, danach
kommt sie zurück ins Gefängnis.
Die Bekannte der Familie, welche die Kinder aufgenommen hat, soll sich um
die Betreuung von Maria im Krankenhaus kümmern und gleichzeitig den Sohn
David zuhause betreuen. Beide Kinder haben nur noch sie als Bezugspunkt
und Panik, wenn sie sie für wenige Minuten nicht sehen. Wie die Bekannte
nun an zwei Orten sein soll, ist schleierhaft. Von dem Vorschlag des
Jugendamtes, einfach ein Kind medikamentös ruhig zu stellen, wurde in der
Zwischenzeit Abstand genommen, eine Lösung jedoch nicht Präsentiert.
Am 9.3.sollen die Kinder erneut von der Ausländerbehörde traumatisieret
werden. Sie werden nach Russland abgeschoben, um dort in ein großes Loch
zu fallen. Es gibt niemand, der sich um die Familie kümmern wird und es
ist auch keine Wohnung vorhanden. Da sich beide Eltern in Haft befinden,
können sie nichts vorbereiten. Was ihnen an dem Tag bevorsteht, wissen
die Beiden kleinen noch nicht.
Heute hat Maria Geburtstag. Es gibt nur einen Wusch, den die kleine hat
und dieser richtet sich an die Ausländerbehörde Kreis Lippe: "Gebt meine
Eltern frei".
Für weitere Nachfragen steht Ihnen Herr Frank Gockel unter der
Telefonnummer 0171-4759240 zu Verfügung.
Flüchtlingshilfe Lippe e.V.
Sachbearbeiter: Frank Gockel
Detmold:
Friedrichstr. 15
32756 Detmold
Tel.: 0 52 31-4 58 91 51
Fax: 0 52 31-60 10 85
Mail: Gockel ät fluechtlingshilfe-lippe.de
- Sprechstunde
-
Mittwochs: 14:00 bis 16:00 Uhr
Freitags: 10:00 bis 12:00 Uhr
- Lage
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ev. Kirchengemeinde Lage
Sedanstr. 20
32791 Lage
In dringenden Fällen bitte die Telefonnummer 0700-22997711 wählen.
Gefördert durch den Europäischen Flüchtlingsfond der EU
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