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Maria und David: Aktueller Stand, Demo, Mailaktion, Blockade, Spenden

Liebe Unterstützer_Innen von Maria und David,

bezüglich der Pressemitteilungen, die ich erneut beigefügt habe, erlaube ich mir, Sie auf den aktuellen Stand zu bringen und gleichzeitig die Fragen zu Beantworten, die an mich herangetragen wurden. Zuerst zu meiner Person: Mein Name ist Frank Gockel, Flüchtlingsberater bei der Flüchtlingshilfe Lippe e.V. und ich berate seit geraumer Zeit die Familien in aufenthaltsrechtlichen Fragen. Ich habe sowohl Kontakt zu den Kindern als auch zu dem Vater. Zur Mutter habe ich nur indirekten Kontakt.

Ich schreibe Ihnen diese Mail, da ich weiß, dass Sie sich in irgendeiner Form mit der Situation der Familie auseiander gesetzt haben.

Sowohl der Vater als auch die Mutter befinden sich weiterhin im Gefängnis. Beide hatten bisher nicht die Möglichkeit, Kontakt miteinander aufzunehmen. Der Vater befindet sich in Abschiebehaft in der JVA Büren, er hat keine Straftaten begangen. Am 18.2. sollte er zusammen mit der Frau und den Kindern abgeschoben werden. Dieser Termin wurde ihn vorher nicht mitgeteilt. Als in den Vormittagsstunden (wir vermuten, zwischen 9:00 und 12:00 Uhr) die Ausländerbehörde ihn abholen wollte, besuchten er und seine Kinder einen Freund der Familie. Nachdem er nach Hause gekommen ist und von der Abschiebung gehört hatte, rief er bei der
Ausländerbehörde an und meldete sich, dass er zurückgekehrt sei. Die Ausländerbehörde sah am Nachmittag von einer Inhaftierung ab, sondern wartete bis zum nächsten Tag, als der Vater mit seinen Kindern die Mutter besuchen wollte.

Die Mutter verbüßt nun schon seit längerer Zeit (insgesamt 6 Monate und 2 Wochen) eine Freiheitsstrafe in der JVA Bielefeld. Da es einige Nachfragen dazu gab, möchte ich klarstellen, dass die Frau mehrere Ladendiebstähle begannen hatte, weitere Straftaten liegen nicht vor. Die Familie musste von 622 ¤ monatlich leben und dieses reichte vorne und hinten nicht aus. Die Frau stahl Lebensmittel, um die Familie durchzubringen. Zuletzt handeltet es sich z.B. um Wurstwaren und Süßigkeiten in einem Wert von 3,82 ¤. Sicherlich ist Ladendiebstahl nicht richtig, aber andererseits auch kein Grund, nun die Kinder so leiden zu lassen.

Die Ausländerbehörde hat in beiden Fällen handlungsspielraum, auch wenn sie versucht, dieses immer wieder abzustreiten. Der Mann wird sofort entlassen, wenn die Ausländerbehörde ein Fax an die JVA Büren schickt. Dort ist sie alleinige Herrin im Verfahren. Bei der Frau kann sie indirekt eingreifen. So sollte z.B. die Frau sofort bei Haftantritt in den offenen Vollzug überstellt werden, damit sie sich um die Kinder kümmern kann. Dieses lehnte jedoch die Ausländerbehörde ab. Hier reicht ein Schreiben an das Gericht und die Frau würde in den offenen Vollzug kommen. Auch kann die Ausländerbehörde ein Schreiben an das Gericht schicken, in dem sie die Entlassung der Frau aufgrund der häuslichen Situation empfehlen, damit die Reststrafe (für die Experten: die Frau hat jetzt schon mehr als 2/3 abgesessen) zur Bewährung ausgesetzt wird. Dieses lehnt die Ausländerbehörde ab.

Die Ausländerbehörde erhebt gegenüber der Öffentlichkeit schwere Vorwürfe gegen den Vater, dass er sich nicht um die Kinder gekümmert hätte. Hintergrund ist, dass seit dem 4.2.2010 eine Überweisung für Maria für die Kinderklinik vorliegt. Die Ausländerbehörde meint nun, der Vater hätte das Kind schon lange ins Krankenhaus bringen müssen. Warum ist dieses nicht geschehen? Aufschluss bringt ein ärztliches Artest vom 5.2.10, was die Ausländerbehörde in der Debatte bewusst unterdrückt. Dort steht, dass es nahe liegt, dass "die zunehmenden Beschwerden der Kinder als psychosomatisch verursacht bzw. mitverursacht anzusehen" sind, "aus diesem Grund ist die baldige Rückkehr der Mutter in die Familie aus kinderärztlicher Sicht dringend notwendig." Es war für den Vater und die behandelnden Ärzte klar, dass eine Genesung von Maria nur durch die Anwesenheit der Mutter erfolgen kann. Eine Einweisung in das Krankenhaus hätte zu einer weiteren Traumatisierung des Kindes geführt. Daher wurde die Überweisung "auf Vorrat" ausgestellt, um im Notfall die Einweisung ins Krankenhaus zu erleichtern. Dieses auch auf dem Hintergrund, da es ansonsten bei der Aufnahme ins Krankenhaus zu Problemen gekommen wäre, da das Sozialamt der Familie den Eintritt in eine Krankenkasse verweigert hatte.

Ferner wird dem Vater vorgeworfen, dass er die Hilfe vom Jugendamt nicht in Anspruch genommen hat. Ich kann hierzu nur über meine eigene Erfahrungen berichten, die ich mit dem Jugendamt in diesem Fall gemacht habe und zwei Beispiele aus der jüngeren Zeit nennen: Als wir dringend für eine Stunde eine Unterstützung für die Familie benötigten, um einen Termin wahrzunehmen, an dem die Kinder nicht teilnehmen sollten, wurde uns dieses mit der Begründung verweigert, dass kein Erzieher für solche Dienste zu Verfügung stände. Während unseres Besuches mit Maria im Krankenhaus rief das Jugendamt an. Sie wollten kontrollieren, ob wir mit den Kindern im Krankenhaus waren. Das Gespräch lief in einem nicht gerade freundlichen Ton von Seiten des Jugendamtes ab. So wurde das Gespräch durch ein "einhängen" beendet, ohne sich zu verabschieden. Die Hilfe des Jugendamtes sollte in Kooperation erfolgen , wozu auf Seiten der Behörden

Die Einrichtung einer Vormundschaft und die Anregung an das Amtsgericht festzustellen, dass die elterliche Sorge momentan ruht, ist bisher nicht vom Jugendamt erfolgt. Ich habe mich bereitgefunden, die Vormundschaft zu übernehmen und verfüge in diesem Bereich auch über Erfahrungen, da es nicht meineerste Vormundschaft gewesen wäre.

In der Zwischenzeit habe ich in der Angelegenheit zwei Mal Akteneinsicht genommen. Obwohl Akten in der Regel durchnummeriert sind, ist dieses bei der Akte der Familie nicht passiert. Bei beiden Akteneinsichten fehlten wesentliche Bestandteiler der Akten. So gab es z.B. keinen Hinwies auf den Haftantrag. Dieses verwundert nicht, wenn man sich den Hintergrund klarmacht. Der Vater hätte bereits am 18.2. verhaftet werden können, dann wäre aber die Ausländerbehörde Detmold zuständig gewesen und es hätte die Ausländerakte vorgelegt werden müssen. So wartete man einen Tag, da die Behörden wussten, dass der Vater und die Kinder die Mutter in der JVA Bielefeld besuchen würden. Nun war die Ausländerbehörde Bielefeld zuständig. Sie hatte keine richtige Akte über die Familie und in den Haftantrag stand nichts darüber, dass sich die Frau bereits in Haft gefunden hat und dass die Kinder somit keine Eltern mehr hatten. Durch diese Täuschung des Gerichts konnte die Haft durchgesetzt werden. Der Richter hätte ansonsten den Vater nicht in Haft nehmen können, da dieses gegen die Richtlinien über den Abschiebegewahrsam des Landes NRW vom 19.1.2009 verstoßen hätte.

Wie oben erwähnt war Maria am Dienstag im Krankenhaus. Die Ärzte lehnen eine Aufnahme ab, da sie der Meinung sind, dass es nur eine Behandlungsmöglichkeit gibt: Mari braucht ihre Eltern. Es war daher abzuwägen, ob es Sinn macht, Maria durch einen Krankenhausaufenthalt ohne die Eltern erneut zu traumatisieren. In einer Endscheidung zwischen den Ärzten und der Frau, bei der jetzt die Kinder leben, wurde sich daher gegen einen stationären Aufenthalt entschieden.

Maria und David sind beide erneut erkrankt und leiden an einer Mandelentzündung. Sie sind beide in ärztlicher Behandlung.

Ein erneuter Streit ist um die Frage entstanden, wie nun am Dienstag die Abschiebung ablaufen soll. Die Unterstützer wollen die Kinder zur Mutter bringen, damit diese nicht fremden Leuten ausgesetzt sind. Die Ausländerbehörde wiederum will die Kinder von zu Hause abholen. Dieses soll ausgerechnet von der Mitarbeiterin erfolgen, die die Kinder nur als die Person wahrgenommen hat, die ihren Eltern den Stress ausgesetzt hat. Schade, dass selbst hier die Ausländerbehörde nicht einlenken wird. Sie hat Angst, dass die Unterstützer die Kinder "entführen" könnten... Ihr Vorschlag, die Kinder werden von der Ausländerbehörde in Begleitung der Unterstützer abgeholt, ist zwar unverschämt, wird aber wohl zum Schutze der Kinder eingehalten. Obwohl die Ausländerbehörde noch am letzten Montag davon gesprochen hat, dass eine Übergabe auf dem Gelände der ZAB nicht wünschenswert wäre, da das Gelände so stark gesichert sei, dass dieses Ängste bei den Kindern auslösen könnte und man wolle ja nur das Beste für die Kinder, beschloss sie nun, dass dort auf jeden Fall die Kinder hingebracht werden müssten.

Nach der Abschiebung erwartet die Familie ein absolutes nichts. Die Eltern konnten nichts vorbereiten, da sie ja beide in Haft sind und so wird die Familie wohl in die Obdachlosigkeit geraten. Was das wiederum mit den Kindern macht, dürfte klar sein.

In der Zwischenzeit hat das Plenum der Detmolder Antifa-Gruppen zu einer Demonstration für die Familie aufgerufen. Die Demonstration soll am 6.3. um 14:00 Uhr am Bruchberg in Detmold beginnen. Es wäre schön, wenn möglichst viele Leute kommen können.

Außerdem möchte ich mich bei den Leuten bedanken, die an die Ausländerbehörden e-Mails geschrieben haben und bei den Leuten, die dieses angestoßen haben. Wer weiterhin schreiben will, soll dieses an b.nolting ät lippe.de tun.

Ich wurde angefragt, was von einer friedlichen Blockade der Ausländerbehörde zu halten ist. Dieses ist grundsätzlich ein legitimes und richtiges Mittel, wenn es um die Verhinderung einer Abschiebung geht, in diesem Fall jedoch abzulehnen. Beide Eltern wollen in der Zwischenzeit dieses ungastliche Land verlassen. Sollte die Abschiebung nicht stattfinden, ist davon auszugehen, dass die Ausländerbehörde dafür sorge trägt, dass beide Eltern wieder in die Haft kommen und die Kinder weiter gequält werden. Daher haben die Eltern beschlossen, dass die Abschiebung wie von der Ausländerbehörde geplant, stattfinden soll. (Nun bleibt zu hoffen, dass die Ausländerbehörde dieses akzeptiert und nicht die Abschiebung wieder storniert, um die Leiden der Kinder zu vergrößern).

Sinn und Zweck dieser Aktionen soll u.a. sein, dass so etwas nicht noch einmal passiert. Daher ist es wichtig, den Fall nicht ruhen zu lassen, sondern weiter zu Verfolgen.

Um der Familie unterstützen zu können, soll Geld gesammelt werden, was ihnen direkt zu Gute kommt. Wer etwas spenden will, kann die folgende Spendennummer benutzen:

Kontoinhaber: Flüchtlingshilfe Lippe e.V.

Bank: Sparkasse

BLZ: 476 501 30

Konto Nr.: 462 173 11

Stichwort: Maria

Die Spenden sind steuerlich absetzbar.

Alles Gute

Frank Gockel


Flüchtlingshilfe Lippe e.V.
Sachbearbeiter: Frank Gockel
Detmold:
Friedrichstr. 15
32756 Detmold

Tel.: 0 52 31-4 58 91 51
Fax: 0 52 31-60 10 85
Mail: Gockel ät fluechtlingshilfe-lippe.de

Sprechstunde
Mittwochs: 14:00 bis 16:00 Uhr Freitags: 10:00 bis 12:00 Uhr
Lage
ev. Kirchengemeinde Lage Sedanstr. 20 32791 Lage

In dringenden Fällen bitte die Telefonnummer 0700-22997711 wählen.

Gefördert durch den Europäischen Flüchtlingsfond der EU


Pressemitteilung

Die kleine Maria wünscht sich zu ihrem vierten Geburtstag vom Kreis Lippe nur eins:

"Lasst meine Eltern frei"

Detmold - Seit über einer Woche leben die Kinder Maria, seit heute vier Jahre, und David, sechs Jahre, ohne ihre Eltern. Diese werden von der Ausländerbehörde Kreis Lippe festgehalten, um die Abschiebung vorzubereiten.

Die Eltern der Familie leben seit 2002 in Lemgo bei Detmold. Hier kamen auch ihre beiden Kinder Maria und David zur Welt.

Am 19.2.10 wurde der Vater vor den Augen der Kinder verhaftet und in Abschiebehaft genommen. Die Ausländerbehörde des Kreises Lippe will damit die Abschiebung am 9.3.10 sicherstellen. David und Maria, die getrennt von der Polizei abgeführt wurden und sich nicht von ihrem Vater verabschieden durften, bekamen einen Schock fürs Leben.

Dabei hatten sie bereits eine traumatisierende Situation hinter sich. Bereits vor vier Monaten wurde ihre Mutter vor ihren Augen in Haft genommen. Sie musste ins Gefängnis, da sie von den 622 Euro, die die vierköpfige Familie vom Sozialamt an Leistungen erhalten hatte, nicht leben konnte und deswegen mehrfach gestohlen hatte.

Eigentlich sollte die Mutter sofort in den offenen Vollzug, damit sie sich um die Kinder kümmern kann. Dieses wurde jedoch von der Ausländerbehörde verweigert. Auch eine Freilassung der Mutter, die wegen sehr guter Führung nach 2/3 der Strafe erfolgen sollte, wird vom Kreis Lippe verzögert.

Nach der Verhaftung des Vaters wurden die Kinder bei einer Bekannten der Familie abgegeben. Diese kümmert sich Fürsorglich um die Kinder, kann aber die Eltern nicht ersetzen. Die beiden Kleinen sind total verstört und weinen oft stundenlang. Sie wollen immer wissen, wo ihre Eltern sind. Ihrer Angst, erneut Verlassen zu werden, ist riesig, so dass die Bekannte der Familie die Wohnung auch nicht für wenige Minuten verlassen kann.

Eine Unterstützung von Seiten des Jugendamtes erfolgt nur sehr unzureichend. So muss die Bekannte, die fast alle Termine abgesagt hat, am Montag aus beruflichen Gründen für mindestens eine Stunde das Haus verlassen. Ihre bitte, zumindest für diese eine Stunde eine Hilfskraft zu erhalten, wurde nicht entsprochen.

Obwohl alle Behörden wussten, dass Maria und David schwer krank sind, dauerte es eine Woche, bis sie die Kostenübernahme der medizinischen Versorgung zustimmten. Maria leidet an starken Bachschmerzen, Durchfall, Blähungen und Appetitlosigkeit. David hat starken Haarausfall. Die Diagnose steht fest und liegt der Ausländerbehörde vor. Die starken Schmerzen von Maria und die Leiden des Davids sind rein Psychosomatisch und haben mit der Abwesenheit der Eltern zu tun. Der Kinderarzt empfiehlt dringend den Kontakt zu den Eltern. Maria kommt am Dienstag ins Krankenhaus.

Die Ausländerbehörde lassen die Krankheiten der Kinder kalt. Wenn überhaupt darf die Mutter vorgeführt (also in Begleitung und eventuell in Handschellen) Maria für wenige Minuten im Krankenhaus besuchen, danach kommt sie zurück ins Gefängnis.

Die Bekannte der Familie, welche die Kinder aufgenommen hat, soll sich um die Betreuung von Maria im Krankenhaus kümmern und gleichzeitig den Sohn David zuhause betreuen. Beide Kinder haben nur noch sie als Bezugspunkt und Panik, wenn sie sie für wenige Minuten nicht sehen. Wie die Bekannte nun an zwei Orten sein soll, ist schleierhaft. Von dem Vorschlag des Jugendamtes, einfach ein Kind medikamentös ruhig zu stellen, wurde in der Zwischenzeit Abstand genommen, eine Lösung jedoch nicht Präsentiert.

Am 9.3.sollen die Kinder erneut von der Ausländerbehörde traumatisieret werden. Sie werden nach Russland abgeschoben, um dort in ein großes Loch zu fallen. Es gibt niemand, der sich um die Familie kümmern wird und es ist auch keine Wohnung vorhanden. Da sich beide Eltern in Haft befinden, können sie nichts vorbereiten. Was ihnen an dem Tag bevorsteht, wissen die Beiden kleinen noch nicht.

Heute hat Maria Geburtstag. Es gibt nur einen Wusch, den die kleine hat und dieser richtet sich an die Ausländerbehörde Kreis Lippe: "Gebt meine Eltern frei".

Für weitere Nachfragen steht Ihnen Herr Frank Gockel unter der Telefonnummer 0171-4759240 zu Verfügung.


Flüchtlingshilfe Lippe e.V.
Sachbearbeiter: Frank Gockel
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32756 Detmold

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Fax: 0 52 31-60 10 85
Mail: Gockel ät fluechtlingshilfe-lippe.de

Sprechstunde

Mittwochs: 14:00 bis 16:00 Uhr
Freitags: 10:00 bis 12:00 Uhr

Lage

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Sedanstr. 20
32791 Lage

In dringenden Fällen bitte die Telefonnummer 0700-22997711 wählen.

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05.03.10    Sabine Ellersick <S.ELLERSICK@NADESHDA.org>
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