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Grosszuegige Abschiebepraxis

Rheinische Post: Großzügige Abschiebepraxis Von Detlev Hüwel

Düsseldorf (ots) - An Zufälle mag man nicht so recht glauben, wenn sich die Union zwei Monate vor der Landtagswahl in NRW in einer "Düsseldorfer Erklärung" bundesweit für eine schärfere Gangart gegenüber straffällig gewordenen Ausländern stark macht. Das weckt Erinnerungen an den Wahlkampf in Hessen, bei dem Roland Koch mit dem Thema Jugendkriminalität zu punkten versuchte.

Doch die Nähe zum Wahlkampf ist kein hinreichender Grund, den Vorstoß der Unionspolitikern aus Bund und Ländern abzutun. Das geltende Recht, wonach ein ausländischer Täter zu einer mindestens
dreijährigen Haftstrafe verurteilt sein muss, bevor man ihn abschieben kann, wirkt tatsächlich ziemlich großzügig.
Der Ansatz der Unionspolitiker geht daher in die richtige Richtung. Allerdings gilt es dabei, wichtige Details zu berücksichtigen. Sie betreffen den Ausländerstatus (nur geduldet oder anerkannter Asylant?) und nicht zuletzt die Frage, ob im Heimatland des Straftäters die Todesstrafe droht.

Zu Recht bestehen die Unionspolitiker zudem auf einer raschen, gerichtsfesten Neuregelung für die Datenspeicherung. Es kann nicht sein, dass Kriminelle, die sich trickreich der modernen
Kommunikationsrtechnik bedienen, Profiteure der jüngsten
Rechtsprechung sind. Hier ist Eile geboten.

Originaltext: Rheinische Post
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05.03.10    Absender/-in: Sabine Ellersick <S.ELLERSICK@NADESHDA.org>
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