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RESIDENZPFLICHT: Gerichtsverhandlung am 26. Februar 2010 in Halle / Saale

Weiterleitung
Pressemitteilung

Komi E. klagt gegen Residenzpflicht.
Gerichtsverfahren am 26. Februar in Halle/Saale.

Am 26. Februar 2010 entscheidet das Verwaltungsgericht Halle/Saale über die Klage von Komi E. gegen die Gebühren von über 10 Euro, die von Flüchtlingen bei einem jeden Antrag auf Verlassen des Landkreises zu zahlen sind. Die ohnehin rassistische Ausgrenzung von Flüchtlingen in Deutschland durch die Residenzpflicht wird damit durch weitere finanzielle Hürden verschärft.

Weg mit der Residenzpflicht! Bewegungsfreiheit ist Menschenrecht!

In kolonialer Tradition kontrollieren und beschränken die deutschen Behörden die Bewegung von Teilen der Bevölkerung, um damit jedem antikolonialen Treffen und Widerstand entgegenzuwirken. Die Residenzpflicht macht es nahezu unmöglich, sich zu organisieren. Die Teilnahme an Vorbereitungstreffen, Diskussionsforen, kulturellen Aktivitäten, das Treffen von Freunden und Freundinnen oder der Besuch von Mitaktivist_innen im Abschiebegefängnis wird kontrolliert und mit einer Strafe von bis zu 2500 Euro verfolgt. So wurde zum Beispiel der VOICEAktivist Felix Otto nach einer achtmonatigen Haftstrafe im August 2009 nach Douala/Kamerun abgeschoben. Damit nicht genug: Im Landkreis Saalkreis verlangt die Ausländerbehörde von den Flüchtlingen 10 Euro, wenn sie beantragen, den Landkreis "aus privaten Gründen" zu verlassen. Aufgrund der finanziell geringen Einkünfte von Flüchtlingen in Deutschland, wird ihnen damit das Recht "sich innerhalb eines Staates frei zu bewegen und seinen Aufenthaltsort frei zu wählen" unmöglich gemacht, obwohl dies ein im Artikel 13 der UN-Menschenrechtsscharta verankertes, allgemeines Menschenrecht ist!

Der Aktivist Komi E., Vizepräsident von der Initiative Togo Action Plus, hat deshalb vor Gericht gegen die Behörde geklagt. Mit einer umgreifenden Faxkampagne gegen die Residenzpflicht, die auch das Innenministerium in Sachsen-Anhalt, die Ausländerbehörde Landkreis Saalekreis (Merseburg) und das Verwaltungsgericht in Halle erreichte, forderte Komi E.:

  1. Die Einschränkung der Bewegungsfreiheit für Flüchtlinge muss ohne weiteren Verzug beendet werden, indem das menschenverachtende Gesetz zur Residenzpflicht abgeschafft wird und das Recht auf Bewegungsfreiheit für Flüchtlinge wiederhergestellt wird!
  2. Die Gebühr von 10 Euro zum Verlassen des Landkreises muss aufgehoben werden!
  3. Die gezielten Polizeikontrollen aufgrund von Vorurteilen, die zu Kolonial- und NSZeiten konstruiert wurden und noch immer von der weißen Dominanzgesellschaft weiter getragen werden, müssen gestoppt werden!

Sechs Tage nach der erfolgreichen Faxkampagne erreichte Komi E. ein Bescheid von der Ausländerbehörde Landkreis Saalekreis (Merseburg), in dem er zu einer Rückzahlung von vermeintlichen "Abschiebevorbereitungen" von über 1165,01 Euro aufgefordert wird. Alle aufgelisteten Kosten in dem Bescheid entsprechen aber nicht der genannten Begründung der Behörden, so zum Beispiel die Passbeschaffung. Die zeitlich nahe Folge der Kostenforderung auf die Faxkampagne lässt keine Zweifel an der gezielten Repression gegen Komi E.

Am 26. Februar 2010 findet die Gerichtsverhandlung statt, bei der zum einen über die Klage aus dem Jahre 2007 gegen die Gebühren von über 10 Euro und zum anderen über die absurde und rechtswidrige Kostenforderung von über 1165,01 Euro entschieden wird. Die Initiative Togo Action Plus bittet um eure Unterstützung! Lasst uns Solidarität zeigen im Kampf gegen die staatliche Repression und deutschen Alltagsrassismus!

"Niemand darf wegen seines Geschlechts, seiner Abstammung, seiner 'Rasse', seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen und politischen Anschauung benachteiligt oder bevorzugt werden." (GG, Art. 3.3)

Abfahrt aus Berlin am 26. Februar mit dem Bus ab Alexanderplatz um 7 Uhr Treffpunkt: Reisezentrum Alexanderplatz im S-Bahnhof - Bitte pünktlich erscheinen!!!
Kundgebung um 9.45 Uhr vor dem Verwaltungsgericht Halle / Saale Gerichtsverhandlung ab 10.00 Uhr im Verwaltungsgericht Halle / Saale

http://togoactionplus.wordpress.com Kontakt: 0174 74 77 656

21.02.10    Absender/-in: Sabine Ellersick <S.ELLERSICK@NADESHDA.org>
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