|
Westfalenpost: Mit Beißhemmung
Hagen (ots) - Das Urteil zur Datenspeicherung
Von Winfried Dolderer
Man kann sich mittlerweile darauf verlassen, auf diesen Masochismus
der Berliner Politik: Immer, wenn ihnen das Bundesverfassungsgericht
ein Gesetz um die Ohren haut, brechen die dafür Verantwortlichen in
reines Entzücken und Dankbarkeit aus. Gestern war dieses Phänomen
besonders augenfällig bei der SPD, die es als "wesentliche Stärkung
der Bürgerrechte" feiert, dass die Karlsruher Richter ein von einer
SPD-Justizministerin fabriziertes Paragraphenwerk in die Tonne
treten.
Sie setzen damit eine Rechtsprechung fort, mit der sie in den
vergangenen Jahren zu wiederholten Malen den überschießenden Eifer
der Sicherheitspolitiker mit mehr Nachdruck oder weniger
korrigierten. Man denke an die Urteile zu Online-Durchsuchung,
Flugsicherheit, Großem Lauschangriff. Wie viel von unserer Freiheit
und von unserem Recht, vom Staat unbehelligt zu bleiben, möchten wir
uns unsere Sicherheit kosten lassen, ist ja die Frage, die sich seit
dem 11. September als roter Faden durch die innenpolitische Debatte
zieht, keineswegs nur in Deutschland: Manche Bürger würden vielleicht
im Zweifel für die Sicherheit optieren. Das Verfassungsgericht findet
sich zuverlässig auf der Seite der Freiheit.
Dabei weicht gleichwohl das gestrige Urteil in einem Punkt von der
bisherigen Linie ab. Erstmals verzichten die Richter darauf, eine
umfassende Datenspeicherung ohne konkreten Anlass für prinzipiell
verfassungswidrig zu erklären. Dies aus Rücksicht auf die EU, deren
Richtlinie die Bundesregierung mit dem verworfenen Gesetz gefolgt
ist. So gesehen ein Urteil mit Beißhemmung.
Originaltext: Westfalenpost
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/58966
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_58966.rss2
- Pressekontakt
- Westfalenpost
Redaktion
Telefon: 02331/9174160
Neue Westfälische: Neue Westfälische Bielefeld: Verfassungsgericht
kippt Vorratsdatenspeicherung Dankend abgelehnt JOHANN VOLLMER
Bielefeld (ots) - Das Bundesverfassungsgericht hat den
Machbarkeitsfantasien zur inneren Sicherheit einen Riegel
vorgeschoben. Die Vorratsdatenspeicherung ist in der jetzigen Form
verfassungswidrig. Zum wiederholten Male muss man den Eindruck
gewinnen, dass die Bürgerrechte ihren Wohnsitz nach Karlsruhe verlegt
haben.
Im Berliner Innenministerium, wo sie auch zu Hause sein müssten,
werden die Freiheitsrechte der Bürger seit Jahren beschnitten - egal
ob die Minister Schily, Schäuble oder de Maizière hießen. Dort will
man mit dem internationalen Terrorismus nicht nur Schritt halten, man
will ihn überholen. Verbrechen sollen erkannt werden, noch ehe sie
gedanklich entstehen. Um dieses Ziel zu erreichen, sammelt der Staat
alle Daten, deren er habhaft werden kann. Der Traum ist der
vollendete Präventionsstaat.
Der Grundsatz lautet bei jeder neuen Gesetzesinitiative stets: Wer
nichts zu verbergen hat, braucht sich wegen der Überwachung nicht zu
sorgen. Jeder Mensch hat aber etwas zu verbergen. Nicht
strafrechtlich, sondern im Bereich des privatesten Raumes, der
Intimsphäre.
Um diese zu schützen, reicht es nicht, sich nur auf die
Verfassungsrichter zu verlassen. Jeder selbst muss erkennen, dass es
eben nicht in Ordnung ist, wenn der Staat zum Lauschangriff ansetzt;
wenn er Telefone abhören und öffentliche Plätze per Videokamera
überwachen möchte; wenn er auf Bankdaten zugreift, ohne dass
Betroffene davon erfahren; wenn er Mautdaten zur Fahndung einsetzen
und Fluggästen bis auf den nackten Körper schauen will; wenn
Fingerabdrücke, Telefon- und Internetverbindungen gespeichert werden.
Die Sicherheit, die der Staat verspricht, ist trügerisch. Er stellt
jeden Einzelnen unter Generalverdacht. Der Präventionsstaat möchte
den Bürger vor sich selbst schützen. Mit freundlichem Dank abgelehnt.
Originaltext: Neue Westfälische
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/65487
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_65487.rss2
- Pressekontakt
- Neue Westfälische
News Desk
Telefon: 0521 555 271
nachrichten ät neue-westfaelische.de
Ostsee-Zeitung: OSTSEE-ZEITUNG Rostock zur Vorratsdatenspeicherung
Rostock (ots) - Wieder haben die Karlsruher Richter der Politik
einen liederlich-lässigen Umgang mit der Verfassung bescheinigt. Vor
einigen Wochen war es die Hartz-IV-Gesetzgebung, jetzt geht es um die
Verpflichtung der Telefon- und Internetanbieter, alle
Verbindungsdaten ihrer Kunden für sechs Monate zu registrieren. Nun
wäre das Verfassungsgericht überflüssig, gäbe es keine Zweifelsfälle
bei der Gesetzgebung. Aber die Häufung und die Deutlichkeit, mit der
die obersten Richter zuletzt wichtige Gesetze in den Papierkorb
befördert haben, ist bedenklich. Das gilt insbesondere für die
Sicherheitsgesetze. Die beiden großen Parteien haben hier nicht nur
Maß und Mitte aus den Augen verloren, sondern das Grundgesetz gleich
mit. Die gestrige Abmahnung ist ja kein trauriger Einzelfall. Sie
steht in einer Reihe mit den Urteilen zum "Großen Lauschangriff" oder
der Online-Durchsuchung. Freiheit und Schutz der Bürger stehen in
einem Spannungsverhältnis. Es auszutarieren, diese Aufgabe lag bei
Union und SPD wohl in keinen guten Händen.
Originaltext: Ostsee-Zeitung
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/65393
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_65393.rss2
- Pressekontakt
- Ostsee-Zeitung
Thomas Pult
Telefon: +49 (0381) 365-439
thomas.pult ät ostsee-zeitung.de
Südwest Presse: Kommentar zur Vorratsdatenspeicherung
Ulm (ots) - Löschen - und zwar sofort. Derart praktische
Anweisungen gibt das Bundesverfassungsgericht nicht alle Tage. Doch
in ihrem gestrigen Urteil, das die Vorratsdatenspeicherung für
grundgesetzwidrig erklärt, unterstrichen die Richter mit dieser
Vorgabe, welch große Bedeutung sie Datenschutz und Privatsphäre
zumessen. Zugleich straften sie all jene Lügen, die eine Entscheidung
im "Ja - aber"-Stil erwartet hatten. Diese Deutlichkeit ist eine
Absage an einen überbordenden Präventionsstaat und ein Erfolg für all
jene, die in Zeiten tatsächlicher und angeblicher Bedrohungen darauf
beharren, über Jahrhunderte erkämpfte Freiheitsrechte nicht auf dem
Altar einer doch nie zu erfüllenden Sicherheitsillusion zu opfern.
Die Entscheidung ist eine Klatsche für den ehemaligen
Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble, der sich nur aufgrund seines
Wechsels ins Finanzressort nun nicht mit der Frage beschäftigen muss,
ob er zurücktreten soll.
Schließlich ist der Richterspruch - und vor allem seine Begründung -
Nachhilfeunterricht nicht zuletzt für den Bundestag, der das Paket
einst abgenickt hat. Denn Vorschläge, wie sich das Gesetz besser und
vor allem verfassungskonform hätte ausgestalten lassen, hat das
Gericht gleich mitgeliefert.
Seit gestern ist einmal mehr klar: Wer glaubt, mit der ebenso
strapazierten wie schönfärberischen Formel von der "Balance zwischen
Freiheit und Sicherheit" das Gewicht einseitig zulasten der
Bürgerrechte verschieben zu können, scheitert - zumindest wenn er
sich solch grober juristischer Strickmuster bedient, wie es der
deutsche Gesetzgeber bei der Vorratsdatenspeicherung getan hat. Angst
ist bekanntlich ein schlechter Ratgeber und so bedürfen - auch das
lässt sich aus dem Urteil herauslesen - tiefe Eingriffe in die
Freiheit der Bürger stichhaltiger Begründungen. Mehr also, als in den
Raum gestellte Behauptungen, die Speicherung sei zur Terrorabwehr
notwendig oder schwammig gefasste Befugnisse für Strafverfolger oder
Geheimdienste.
Doch auch die Gegner der Speicherung werden sich das Urteil genau
ansehen müssen. Ihr Sieg über die "Datenkrake" ist nicht so
uneingeschränkt, wie sie es hartnäckig im Internet verbreiteten. Denn
das Gericht hat die Speicherung nicht in jeder Form abgelehnt und
schon gar nicht den Stab über der EU gebrochen, auf deren Richtlinie
die Sammlung der Daten zurückgeht. Und ebensowenig mochten die
Richter den im Vorfeld vorgebrachten Bedenken folgen, künftig würden
geheimdienstliche Auswertemethoden auf die Gesamtbevölkerung
angewandt.
Allerdings hat zum zweiten Mal binnen kurzer Zeit eine zumindest auch
über das Internet organisierte Massenbewegung erfolgreich
obrigkeitliche Eingriffe in den Fernmeldebereich abgewehrt: Von
Ursula von der Leyens Gesetz zur Einführung von Internetsperren haben
nach massiven Protesten der Netzgemeinde und der größten Petition
aller Zeiten an den Bundestag mittlerweile fast alle Parteien
eindeutig Abstand genommen; Bald nach der Bundestagswahl waren
plötzlich auch sie von der Nutzlosigkeit des Gesetzes überzeugt.
Gegen die Vorratsdatenspeicherung gingen mehr als 34 000 Beschwerden
ein, ebenfalls massiv begleitet aus den Reihen derer, für die das
Internet fest zur Lebenswelt gehört.
Je öfter die Parteien stümperhaft und bar technischer Kenntnisse
Gesetze auf den Weg bringen, deren Folgen auf freie und unbefangene
Kommunikation sie nicht abschätzen können - oder wollen -, desto mehr
laufen sie Gefahr, die wachsende Generation netzaffiner Menschen zu
verprellen, die sich von ihnen abzuwenden beginnt. Die Piratenpartei,
das sollte zu denken geben, hat ihren Aufstieg nicht zuletzt dieser
Inkompetenz der Etablierten zu verdanken.
Originaltext: Südwest Presse
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/59110
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_59110.rss2
- Pressekontakt
- Südwest Presse
Lothar Tolks
Telefon: 0731/156218
Berliner Morgenpost: Ein Etappensieg für den Datenschutz
Berlin (ots) - Für die Sprache der Karlsruher Verfassungswächter
ist bisweilen ein Dolmetscher vonnöten - oder ein Philosoph. In der
Begründung des Urteils zur Vorratsdatenspeicherung heißt es etwa:
"Dass die Freiheitswahrnehmung der Bürger nicht total erfasst und
registriert werden darf, gehört zur verfassungsrechtlichen Identität
der Bundesrepublik, für deren Wahrung sich die Bundesrepublik in
europäischen und internationalen Zusammenhängen einsetzen muss."
Daraus lässt sich ein Bekenntnis gegen die Vorratsdatenspeicherung
ableiten. Zugleich aber haben die Richter grundsätzlich nichts gegen
eine "anlasslose" Speicherung von Telekommunikationsdaten
einzuwenden, sofern EU-Richtlinie und die gestern aufgestellten
Hürden beachtet werden. Innenminister Thomas de Maizière fasst den
komplexen Karlsruher Spruch für Laien verständlich zusammen: "So
nicht, aber anders."
Insofern ist der Jubel der Datenschützer verfrüht: Sie haben gestern
gesiegt, aber auf Sicht nicht gewonnen. Zwar wird die bisherige
Praxis für nichtig erklärt, aber nur, weil die Regelung mal zu
schwammig, mal nicht strikt genug formuliert war. In Wirklichkeit hat
Karlsruhe, trotz aller Bekenntnisse zur Privatsphäre, einen
Kulturbruch vollzogen. 1983 kippten die Verfassungsrichter das
Volkszählungsgesetz mit dem Hinweis auf die "informationelle
Selbstbestimmung" des Bürgers. Damit ist es nun vorbei. Die Richter
wiesen darauf hin, dass der Staat ein begründetes Interesse an den
Daten haben kann, wenn schwere Gefahr für Leib, Leben und Freiheit im
Verzug ist, für den Bestand oder die Sicherheit eines Landes oder zur
Abwehr einer allgemeinen Gefahr. Die Verfassungsrichter stellen klar,
dass es sich um einen Eingriff handelt mit "einer Streubreite, wie
sie die Rechtsordnung bisher nicht kennt." Für das Aufbewahren der
Daten gelten strikte Regeln, zum Beispiel eine anspruchsvolle
Verschlüsselung.
Es ist ein weiteres Indiz für die zerfahrene Koalition, dass
Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger und Innenminister de
Maizière offenbar ganz unterschiedliche Ideen über die nächsten
Schritte hegen. Während die Liberale gemächlich zu Werke gehen
möchte, mahnt der Christdemokrat zur Eile. Schließlich gilt es, eine
EU-Richtlinie umzusetzen. Lassen sich die Deutschen zuviel Zeit,
droht Ungemach aus Brüssel.
Ganz nebenbei demonstriert der Richterspruch auch, wie eng die
Spielräume der nationalen Gesetzgebung gesteckt sind. Die ewigen
Korrekturen aus Karlsruhe, zuletzt bei Hartz IV, bieten Anlass, um
die deutsche Gesetzgebungspraxis grundsätzlich zu überdenken. Anstatt
ein Gesetz wie einen Testballon steigen zu lassen in der Hoffnung,
dass er fliegt, wäre es hilfreicher, sowohl
Grundgesetz-Kompatibilität als auch EU-Belastbarkeit schon beim
ersten Wurf mitzudenken. Dass nahezu alle umstrittenen Gesetze über
Jahre im Karlsruher Flaschenhals stecken, um dann für unzureichend
erklärt zu werden, wirft kein gutes Licht auf die Handwerkskunst der
deutschen Gesetzgeber, sprich: Politiker.
Originaltext: Berliner Morgenpost
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/53614
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_53614.rss2
- Pressekontakt
- Berliner Morgenpost
Telefon: 030/2591-73650
bmcvd ät axelspringer.de
Rheinische Post: Freiheit - ja Sicherheit - ja
Düsseldorf (ots) - So wie ein Staat ohne Gerechtigkeit nach
Ansicht des Heiligen Augustinus nichts anders ist als eine große
Räuberbande, so gilt auch dies: Freiheit ohne Sicherheit ist etwas
Fragiles, Sicherheit ohne Freiheit etwas für Häftlinge. Das
Bundesverfassungsgericht hat zum wiederholten Mal in den letzten
Jahren bei dem sicherlich stets ernst gemeinten Versuch, die Balance
zwischen Freiheits-Garantie und Sicherheits-Gewähr zu halten, etwas
Schlagseite gezeigt. Man meint auch aus den Leitsätzen zum
Vorratsdatenspeicher-Urteil das Credo des scheidenden
Gerichtspräsidenten Papier herauszuhören: Der Zweck des Staates sei
die Gewährleistung von Freiheit. Bei aller Wertschätzung möchte man
antworten: "Mit Verlaub, Herr Professor, sie springen zu kurz."
Die Richtlinien der EU zur Vorratsdaten-Speicherung wurden wie es
deutsche Art ist von der großen Koalition Merkelx0e/x0eSteinmeier
2007 übererfüllt. Der Gesetzgeber als Erste Gewalt sollte jetzt im
notwendigen Gehorsam vor der Dritten Gewalt den Freiheits- und
Datenschutz ernster nehmen. Aber er darf dabei nicht ignorieren, was
deutsche und andere europäische Terroristen-Abwehrkräfte zu Recht
verlangen: potentiell Schwerkriminelle bei all ihren technologisch
neuartigen Aktivitäten und Möglichkeiten nicht unbehelligt zu lassen.
Verbrecher-Freiheit bedeutet Bürger-Unsicherheit.
Originaltext: Rheinische Post
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/30621
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_30621.rss2
- Pressekontakt
- Rheinische Post
Redaktion
Telefon: (0211) 505-2303
Lausitzer Rundschau: Karlsruhe setzt dem Staat erneut enge Grenzen
Cottbus (ots) - Mit dem Wort wegweisend sollte man grundsätzlich
vorsichtig umgehen. Für das Karlsruher Urteil ist es aber eine
durchaus treffende Bewertung, denn der Richterspruch bedeutet weit
mehr als nur das Aus für ein von der Politik wieder einmal miserabel
gemachtes Gesetz.
Karlsruhe hat einer seit Jahren um sich greifenden, üblen
politischen Attitüde Grenzen aufgezeigt: Gemeint ist das Streben nach
Sicherheit um jeden Preis. Eine deftige Klatsche war das für all
jene, die dem Irrtum erlegen sind, dass die Freiheit im Namen von
Terror- und Kriminalitätsabwehr stets zurückstecken muss. Das
Grundgesetz kennt eben kein Grundrecht auf Sicherheit, auf staatliche
Omnipräsenz in allen Lebensbereichen, auch wenn die Sheriffs der
deutschen Politik stets anderes suggerieren. Hingegen ist Freiheit
ein wesentliches Merkmal der Verfassung, und daraus müssen immer
wieder enge Grenzen für staatliches Handeln abgeleitet werden. Auch
im Internet. Das ist eine der zentralen Botschaften aus Karlsruhe.
Mit dieser Maßgabe haben die Richter schon das Luftsicherheitsgesetz
in wesentlichen Teilen gekippt. Auch die Online-Durchsuchung wurde
mit strengen Auflagen versehen. Das Urteil gegen die
Vorratsdatenspeicherung steht also in einer löblichen Tradition. Den
Staat als gefräßigen Datensammler wird es nicht geben. Damit wird die
missbräuchliche Aufdeckung und Auswertung der Internetnutzung des
Einzelnen verhindert. Die Bürger erwarten zu Recht, dass sie im
virtuellen Leben ebenso anonym und überwachungsfrei handeln können
wie es im wirklichen Leben weitgehend noch der Fall ist.
Originaltext: Lausitzer Rundschau
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/47069
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_47069.rss2
- Pressekontakt
- Lausitzer Rundschau
Telefon: 0355/481232
Fax: 0355/481275
politik ät lr-online.de
Braunschweiger Zeitung: Kommentar Braunschweiger Zeitung zu Urteil
Vorratsdatenspeicherung
Braunschweig (ots) - "Das Urteil ist die Quittung für die
schlechte politische Praxis, mit Sicherheitsgesetzen im Namen der
Terrorbekämpfung immer erstmal an die Grenzen zu gehen. Frei nach dem
Motto: Man kann es ja mal versuchen - wenn es in Karlsruhe wieder
Ärger gibt, bessern wir halt nach. Bei der Vorratsdatenspeicherung
agierte die Große Koalition besonders bedenkenlos. Angeblich setzte
sie nur eine Richtlinie der EU um, in Wahrheit wurde tüchtig
draufgesattelt.
Für die Polizei wäre der Zugriff auf die sensiblen Informationen fast
zur Routinemaßnahme geworden. Nur über den Schutz der persönlichen
Daten, deren Sammlung zum Missbrauch geradezu einlädt, hat sich der
Gesetzgeber kaum Gedanken gemacht."
Originaltext: Braunschweiger Zeitung
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/58145
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_58145.rss2
- Pressekontakt
- Braunschweiger Zeitung
Redaktion
Heinz-Peter Lohse
Telefon: (05 31) 39 00-0
chefredaktion ät bzv.de
|