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Uhl: Endlich Rechtssicherheit durch die Entscheidung des
Bundesverfassungsgerichts
Berlin (ots) - Anlässlich der Entscheidung des
Bundesverfassungsgerichts zur Frage der verfassungsrechtlichen
Beurteilung der Vorratsdatenspeicherung am heutigen Tage erklärt der
innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr.
Hans-Peter Uhl MdB:
Die heutige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts schafft die
notwendige Rechtssicherheit. Sie lässt die grundsätzliche Speicherung
der für die Arbeit der Sicherheitsbehörden unverzichtbaren Daten zu.
Damit trägt sie den Bedürfnissen einer effektiven Strafrechtspflege
und Gefahrenabwehr gebührend Rechnung. Gleichzeitig ist Deutschland
in der Lage, vollumfänglich seinen europarechtlichen Verpflichtungen
nachzukommen.
Auskünfte über Vorratsdaten sind danach bei einer ganzen Reihe
schwerwiegender Straftaten möglich. Jede andere Entscheidung hätte
dazu geführt, dass allein durch die Nutzung moderner
Kommunikationsmittel Straftäter und Terroristen in bestimmten
Bereichen unbehelligt hätten agieren können. Aufgrund der Aufhebung
des von der damaligen SPD-Justizministerin Zypries verantworteten
Gesetzes ist die Bundesministerin der Justiz nunmehr aufgefordert,
unverzüglich verfassungskonforme Regelungen vorzulegen, um nicht
hinnehmbar Lücken in der Strafverfolgung und Gefahrenabwehr zu
vermeiden.
Begrüßenswert ist angesichts der anhaltenden terroristischen
Bedrohung die Anerkennung durch das Bundesverfassungsgericht, dass
auch in den wichtigen Bereichen der Polizeien und Nachrichtendienste
der Zugriff auf Vorratsdaten grundsätzlich möglich ist. Die bei der
Novellierung des BKA-Gesetzes geschaffenen Befugnisse des BKA, auf
Vorratsdaten zuzugreifen, müssen auch in Zukunft grundsätzlich
bestehen bleiben.
Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
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Grosse-Brömer: Vorratsdatenspeicherung nicht per se verfassungswidrig
Berlin (ots) - Der rechtspolitische Sprecher der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Michael Grosse-Brömer MdB, erklärt zu der
heutigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu den Regelungen
über die Vorratsdatenspeicherung:
Das Bundesverfassungsgericht hat die gesetzgeberische
Grundentscheidung, dass in bestimmten Fällen schwerwiegender
Straftaten ein Eingriff in das Fernmeldegeheimnis aus Art. 10 GG
möglich sei, bestätigt. Es hat auch zugestanden, dass die
Vorratsdatenspeicherung und der darauf gründende Verkehrsdatenabruf
zur Aufklärung solcher Straftaten erforderliche und geeignete
Ermittlungsinstrumente sind. Das ist zu begrüßen.
Die konkrete Ausgestaltung der Vorratsdatenspeicherung hat das
Bundesverfassungsgericht allerdings für nicht verfassungsgemäß und
(mit 4:4 Stimmen) für nichtig gehalten. Das ist bedauerlich.
Der Gesetzgeber ist jetzt gefordert, das Urteil sorgfältig zu
analysieren und die möglichen Nachbesserungen an dem Konzept zügig
vorzunehmen.
Gerade im Kampf gegen den Terrorismus ist der Zugriff auf
Verbindungsdaten im Vorfeld oftmals das einzige Mittel schwere
Straftaten zu verhindern. Daher müssen die Ermittlungsbehörden über
effektive Ermittlungsinstrumente wie die Vorratsdatenspeicherung
verfügen. Ein Verzicht auf das Instrument kommt daher für die
CDU/CSU-Bundestagsfraktion nicht in Frage.
Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
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Krings: Vorratsdatenspeicherung weiter möglich - zügig neue
Rechtsgrundlage schaffen
Berlin (ots) - Zum heutigen Urteil des Bundesverfassungsgerichts
zur Vorratsdatenspeicherung erklärt der stellvertretende Vorsitzende
der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Dr. Günter Krings MdB:
Das Bundesverfassungsgericht hat heute zentrale Vorschriften des
Telekommunikationsgesetzes zur Vorratsdatenspeicherung wegen
Verletzung des Schutzes des Telekommunikationsgeheimnisses für
nichtig erklärt. Das Gesetz muss damit so behandelt werden, als sei
es nie in der Welt gewesen. Bereits vorhandene Daten müssen gelöscht
werden. Damit wird in zahlreichen Fällen eine umfassende
Sachverhaltsaufklärung nicht mehr möglich sein. Laufende Verfahren
müssen möglicherweise eingestellt werden.
Bedauerlich ist, dass sich die guten Argumente der Sondervoten für
die Verfassungsgemäßheit des Gesetzes mehrheitlich nicht durchsetzen
konnten. Für mich ist es nicht nachvollziehbar, dass die zu Recht
strengen Anforderungen an das Abhören von Telefongesprächen nun im
Wesentlichen auf die Erhebung von bloßen
Telekommunikationsverkehrsdaten (zum Beispiel Rufnummer und Zeitpunkt
eines Anrufes) übertragen werden sollen.
Derjenige, der schwerste Straftaten begeht oder plant, darf sich
aber nicht Sicherheit wiegen. Der Staat muss weiter seiner
Schutzpflicht gegenüber den Bürgern nachkommen können. Die Klärung
der Schuld des Schuldigen und der Unschuld des Unschuldigen erfordert
jetzt eine angemessene Antwort des Gesetzgebers. Aufklärung
schwerster Straftaten und Gefahrenabwehr sind keine Bedrohung für die
Freiheit und Sicherheit der Bürger, sondern eine Grundlage unseres
Zusammenlebens.
Daher müssen wir jetzt zügig ein neues Gesetz vorlegen, das den
hohen Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts genügt. Im Bereich
der Aufklärung schwerster Straftaten brauchen die zuständigen
Behörden eine klare Rechtsgrundlage und dürfen nicht zur Untätigkeit
verurteilt werden. Zugriffsbeschränkungen und Sicherheitsauflagen
werden entsprechend der Vorgaben auf Karlsruhe umgesetzt werden,
damit eine effektive Terrorismusbekämpfung weiter möglich bleibt.
Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
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Mayer: Bedenken müssen ausgeräumt werden
Berlin (ots) - Anlässlich des Urteils des
Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung erklärt der
innen- und rechtspolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im
Deutschen Bundestag, Stephan Mayer:
Die heutige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts stellt zwar
auf der einen Seite einen erheblichen Rückschritt bei der Bekämpfung
und Aufklärung schwerster Straftaten dar. Dies wird vorübergehend zu
erheblichen Vollzugsdefiziten führen. Die Anerkennung der
Vorratsdatenspeicherung als grundsätzlich geeignetes Mittel zur
Strafverfolgung, wenn auch unter engeren Voraussetzungen als bisher,
führt jedoch auch zu erheblicher Rechtssicherheit für die zukünftige
Arbeit der Strafverfolgungsbehörden. Es gilt daher die geäußerten
Bedenken des Bundesverfassungsgerichts zügig und sorgfältig in einem
neuen Gesetz auszuräumen.
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hatte heute entschieden,
dass die konkrete Ausgestaltung der Vorratsdatenspeicherung nicht
verfassungsgemäß ist. Gleichzeitig erkennt es jedoch die
Vorratsdatenspeicherung als wirksames und verfassungsmäßiges Mittel
zur Bekämpfung von Straftaten an.
Originaltext: CSU-Landesgruppe
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