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CDU/CSU zum Urteil des BVG zur Vorratsdatenspeicherung (4 Meldungen)

Uhl: Endlich Rechtssicherheit durch die Entscheidung des
Bundesverfassungsgerichts

Berlin (ots) - Anlässlich der Entscheidung des
Bundesverfassungsgerichts zur Frage der verfassungsrechtlichen Beurteilung der Vorratsdatenspeicherung am heutigen Tage erklärt der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Hans-Peter Uhl MdB:

Die heutige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts schafft die notwendige Rechtssicherheit. Sie lässt die grundsätzliche Speicherung der für die Arbeit der Sicherheitsbehörden unverzichtbaren Daten zu. Damit trägt sie den Bedürfnissen einer effektiven Strafrechtspflege und Gefahrenabwehr gebührend Rechnung. Gleichzeitig ist Deutschland in der Lage, vollumfänglich seinen europarechtlichen Verpflichtungen nachzukommen.

Auskünfte über Vorratsdaten sind danach bei einer ganzen Reihe schwerwiegender Straftaten möglich. Jede andere Entscheidung hätte dazu geführt, dass allein durch die Nutzung moderner
Kommunikationsmittel Straftäter und Terroristen in bestimmten Bereichen unbehelligt hätten agieren können. Aufgrund der Aufhebung des von der damaligen SPD-Justizministerin Zypries verantworteten Gesetzes ist die Bundesministerin der Justiz nunmehr aufgefordert, unverzüglich verfassungskonforme Regelungen vorzulegen, um nicht hinnehmbar Lücken in der Strafverfolgung und Gefahrenabwehr zu vermeiden.

Begrüßenswert ist angesichts der anhaltenden terroristischen Bedrohung die Anerkennung durch das Bundesverfassungsgericht, dass auch in den wichtigen Bereichen der Polizeien und Nachrichtendienste der Zugriff auf Vorratsdaten grundsätzlich möglich ist. Die bei der Novellierung des BKA-Gesetzes geschaffenen Befugnisse des BKA, auf Vorratsdaten zuzugreifen, müssen auch in Zukunft grundsätzlich bestehen bleiben.

Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
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Grosse-Brömer: Vorratsdatenspeicherung nicht per se verfassungswidrig

Berlin (ots) - Der rechtspolitische Sprecher der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Michael Grosse-Brömer MdB, erklärt zu der heutigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu den Regelungen über die Vorratsdatenspeicherung:

Das Bundesverfassungsgericht hat die gesetzgeberische
Grundentscheidung, dass in bestimmten Fällen schwerwiegender Straftaten ein Eingriff in das Fernmeldegeheimnis aus Art. 10 GG möglich sei, bestätigt. Es hat auch zugestanden, dass die
Vorratsdatenspeicherung und der darauf gründende Verkehrsdatenabruf zur Aufklärung solcher Straftaten erforderliche und geeignete Ermittlungsinstrumente sind. Das ist zu begrüßen.

Die konkrete Ausgestaltung der Vorratsdatenspeicherung hat das Bundesverfassungsgericht allerdings für nicht verfassungsgemäß und (mit 4:4 Stimmen) für nichtig gehalten. Das ist bedauerlich.

Der Gesetzgeber ist jetzt gefordert, das Urteil sorgfältig zu analysieren und die möglichen Nachbesserungen an dem Konzept zügig vorzunehmen.

Gerade im Kampf gegen den Terrorismus ist der Zugriff auf Verbindungsdaten im Vorfeld oftmals das einzige Mittel schwere Straftaten zu verhindern. Daher müssen die Ermittlungsbehörden über effektive Ermittlungsinstrumente wie die Vorratsdatenspeicherung verfügen. Ein Verzicht auf das Instrument kommt daher für die CDU/CSU-Bundestagsfraktion nicht in Frage.

Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
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Krings: Vorratsdatenspeicherung weiter möglich - zügig neue Rechtsgrundlage schaffen

Berlin (ots) - Zum heutigen Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung erklärt der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Dr. Günter Krings MdB:

Das Bundesverfassungsgericht hat heute zentrale Vorschriften des Telekommunikationsgesetzes zur Vorratsdatenspeicherung wegen Verletzung des Schutzes des Telekommunikationsgeheimnisses für nichtig erklärt. Das Gesetz muss damit so behandelt werden, als sei es nie in der Welt gewesen. Bereits vorhandene Daten müssen gelöscht werden. Damit wird in zahlreichen Fällen eine umfassende
Sachverhaltsaufklärung nicht mehr möglich sein. Laufende Verfahren müssen möglicherweise eingestellt werden.

Bedauerlich ist, dass sich die guten Argumente der Sondervoten für die Verfassungsgemäßheit des Gesetzes mehrheitlich nicht durchsetzen konnten. Für mich ist es nicht nachvollziehbar, dass die zu Recht strengen Anforderungen an das Abhören von Telefongesprächen nun im Wesentlichen auf die Erhebung von bloßen
Telekommunikationsverkehrsdaten (zum Beispiel Rufnummer und Zeitpunkt eines Anrufes) übertragen werden sollen.

Derjenige, der schwerste Straftaten begeht oder plant, darf sich aber nicht Sicherheit wiegen. Der Staat muss weiter seiner
Schutzpflicht gegenüber den Bürgern nachkommen können. Die Klärung der Schuld des Schuldigen und der Unschuld des Unschuldigen erfordert jetzt eine angemessene Antwort des Gesetzgebers. Aufklärung schwerster Straftaten und Gefahrenabwehr sind keine Bedrohung für die Freiheit und Sicherheit der Bürger, sondern eine Grundlage unseres Zusammenlebens.

Daher müssen wir jetzt zügig ein neues Gesetz vorlegen, das den hohen Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts genügt. Im Bereich der Aufklärung schwerster Straftaten brauchen die zuständigen Behörden eine klare Rechtsgrundlage und dürfen nicht zur Untätigkeit verurteilt werden. Zugriffsbeschränkungen und Sicherheitsauflagen werden entsprechend der Vorgaben auf Karlsruhe umgesetzt werden, damit eine effektive Terrorismusbekämpfung weiter möglich bleibt.

Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
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Mayer: Bedenken müssen ausgeräumt werden

Berlin (ots) - Anlässlich des Urteils des
Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung erklärt der innen- und rechtspolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Stephan Mayer:

Die heutige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts stellt zwar auf der einen Seite einen erheblichen Rückschritt bei der Bekämpfung und Aufklärung schwerster Straftaten dar. Dies wird vorübergehend zu erheblichen Vollzugsdefiziten führen. Die Anerkennung der
Vorratsdatenspeicherung als grundsätzlich geeignetes Mittel zur Strafverfolgung, wenn auch unter engeren Voraussetzungen als bisher, führt jedoch auch zu erheblicher Rechtssicherheit für die zukünftige Arbeit der Strafverfolgungsbehörden. Es gilt daher die geäußerten Bedenken des Bundesverfassungsgerichts zügig und sorgfältig in einem neuen Gesetz auszuräumen.

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hatte heute entschieden, dass die konkrete Ausgestaltung der Vorratsdatenspeicherung nicht verfassungsgemäß ist. Gleichzeitig erkennt es jedoch die
Vorratsdatenspeicherung als wirksames und verfassungsmäßiges Mittel zur Bekämpfung von Straftaten an.

Originaltext: CSU-Landesgruppe
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02.03.10    Sabine Ellersick <S.ELLERSICK@NADESHDA.org>
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