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WAZ: Vorratsdatenspeicherung gekippt - Ein wenig schmeichelhaftes
Urteil - Leitartikel von Miguel Sanches
Essen (ots) - Die Richter haben auf die Reset-Taste gedrückt. Das
Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung ist gekippt. Aus. Nun sollte sich
die Regierung Zeit für eine solide Analyse lassen, und die Medien
sollten nicht den Fehler begehen, das gestrige Urteil des
Verfassungsgerichts zum Akt einer Oper zu machen. Wenn überhaupt, ist
es ein Akt der Normalität. Es zeigt: Die Gewaltentrennung
funktioniert, der Bürger ist nicht schutzlos. Schlechte Politik ist
korrigierbar!
Das Urteil überrascht nicht. Nicht nach dem konkreten Vorlauf, auch
nicht nach der Vorgeschichte. In Karlsruhe haben sie bereits im Jahr
1983 das Recht auf informationelle Selbstbestimmung kreiert. Die
Datenschützer haben einen Stein im Brett. Es liegt in der Kontinuität
der Rechtsprechung, dass nun die anlasslose Speicherung von
Verbindungsdaten verworfen wurde. Dass man über die Daten Profile
erarbeiten kann und die Bevölkerung nicht unter Generalverdacht
stellen darf, liegt auf der Hand. Oder?
Offenbar nicht. Beschämend ist, dass die Politik die Abwägung
zwischen Freiheit und Sicherheit zu oft schleifen ließ. Beispiel
Online-Durchsuchung, Beispiel Luftsicherheitsgesetz. Warum? Nach
2001, nach dem Anschlag auf das World Trade Center, wurde vieles im
Affekt gemacht. In den letzten vier Jahren kam Dickfelligkeit dazu.
Die Große Koalition war sich selbst genug. Sie hätte sich ernsthafter
mit Einwänden befassen müssen.
Eine Besonderheit des Urteils ist der Europa-Bezug. Denn die
Vorratsdatenspeicherung geht auf eine EU-Richtlinie zurück. Jahrelang
sah die Praxis so aus: (Innen)Minister haben sich in Brüssel die
Sachzwänge bestellt und abgeholt, die ins Konzept passten. Das Urteil
sollte zum Umdenken zwingen. Man darf weder in Brüssel noch danach in
Berlin nichts durchwinken, was das Grundgesetz strapaziert.
Hätte Karlsruhe die Speicherung per se für verfassungswidrig erklärt,
wäre der Europäische Gerichtshof pikiert. Man könnte auf den Gedanken
kommen, europäische Fragen gleich dem EuGH zu überlassen. Gestern
haben sie in Karlsruhe das delikate Konkurrenzverhältnis elegant
ausgeblendet.
Für das Parlament sind die Korrektur-Urteile nicht schmeichelhaft. Es
sollte der ganze Stolz Abgeordneter sein, Gesetze zu entwickeln, die
wasserfest sind. Nun kommt es umso mehr darauf an, ein sauberes
Werkstück zu liefern, sich nicht unter Zeitdruck zu setzen und die
Sinnfrage ehrlich zu beantworten: Müssen die Daten der Kommunikation
gespeichert werden? Geht's nicht ohne?
Originaltext: Westdeutsche Allgemeine Zeitung
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