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Mindener Tageblatt: Kommentar zu Verfassungsegrichtsurteil
Vorratsdatenspeicherung / Stress programmiert
Minden (ots) - Von Christoph Pepper
Das Bild von der "schallenden Ohrfeige" für die Politik wird gern
überstrapaziert. Gestern war es angebracht. Das
Bundesverfassungsgericht hat den Gesetzgebern der inzwischen
abgelösten Großen Koalition die Vorratsdatenspeicherung geradezu um
die Ohren gehauen. Nicht nur wurde die Unvereinbarkeit der
massenhaften Speicherei auf Generalverdacht mit dem Grundgesetz
festgestellt, es wurde auch keine Frist eingeräumt, den juristischen
Mängeln mit einer Nachbesserung abzuhelfen. Stattdessen wurde die
Nichtigkeit des Gesetzes festgestellt und eine sofortige Löschung der
unter seiner Geltung bereits angefallenen Daten angeordnet. Das saß.
Angesichts der von nahezu allen Seiten hochschwappenden
Begrüßungs-Welle, die prompt über die Urteilsverkündung hereinbrach,
drängt sich noch im Nachhinein die Frage auf, wie dieses quer durch
die unterschiedlichsten gesellschaftlichen und politischen Kräfte
vehement abgelehnte Projekt überhaupt je eine politische Mehrheit im
Bundestag finden konnte. Pikant, dass die Bundesjustizministerin, die
das Urteil gestern für die Regierung entgegennehmen musste, noch als
Oppositionelle selbst Klägerin war und es ebenfalls begrüßte.
An ihr wird es liegen, eine grundgesetzkonforme Regelung zu finden.
Denn das ist das überraschende am Karlsruher Urteil: Es hat die
Vorratsdatenspeicherung nicht per se für unzulässig erklärt. Kommt
also doch noch eine Big-Brother-Variante? Das kann man nach der
gestrigen Entscheidung mit ihren peniblen Vorgaben für eine
Neuregelung wohl ausschließen.
Was allerdings wohl kaum zu vermeiden sein wird, ist neuer
Koalitionsstress zwischen Schwarz und Gelb. Innenminister de Maizière
hat bereits erkennen lassen, dass er im Prinzip an den Brüsseler
Vorgaben festhalten will, über die die Lösung seines Vorgängers
schließlich sogar noch hinausgegangen war.
Originaltext: Mindener Tageblatt
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