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Westdeutsche Zeitung: Das Bundesverfassungsgericht und seine
zahlreichen Rollen - Richter, Gesetzgeber und Bürger-Anwalt Von Peter
Kurz =
Düsseldorf (ots) - Der Gesetzgeber sitzt zwar in Berlin. Doch die
Entscheidungen fallen in Karlsruhe. Dass das Bundesverfassungsgericht
zunehmend die politischen Fäden zieht, ist verfassungsrechtlich
bedenklich. Und doch sollten wir froh darüber sein.
Scharf kommen die Kommandos vom Richtertisch. Hartz IV: neu
regeln. Vorratsdatenspeicherung: unzulässig. Der Bundestag muss
diesen Eingriff in die Rechte der Bürger neu regeln - in den
detailliert von den Richtern vorgegebenen Grenzen. Und als ob das
noch nicht genug wäre: Die Regierung wird recht unverblümt
angewiesen, sich auch auf europäischer Ebene für eine
Grundrechtsinterpretation nach Art der Richter einzusetzen. In dieser
demokratietheoretisch verkehrten Welt verwundert es kaum noch, dass
die Bundesjustizministerin die schallende Ohrfeige für den
Gesetzgeber auch noch in höchsten Tönen lobt.
Die Richter hängen sich weit aus dem Fenster, wenn sie den vom
Bürger gewählten Souverän so an die Kette legen. Doch die
Verschiebung der Gewichte kommt uns zugute. Haben wir doch in den
Karlsruher Richtern Anwälte, die uns vor weitgehenden Eingriffen in
unsere Privatsphäre schützen. Wer hier abwiegelt, es seien doch nur
Verbindungsdaten und nicht Inhalte, die da gespeichert werden,
blendet aus, dass schon diese Daten sehr viel über uns verraten. Über
unsere Vorlieben, unsere Kontakte, unsere Persönlichkeit. Im
Zeitalter mobiler Kommunikation können Bewegungsprofile erstellt
werden - wo haben wir uns wann aufgehalten? All dies, ohne dass wir
durch irgendein illegales Verhalten einen Anlass dafür gesetzt
hätten. Wie diese Daten, von deren Ausmaß und der möglichen
Verknüpfung mit anderen Informationen der Einzelne nichts erfährt,
vor Missbrauch geschützt werden, müsste jeden interessieren. Auch
denjenigen, der von sich behauptet, er habe doch nichts zu verbergen.
Ja, es stimmt, strengere Regeln werden die Strafverfolger
einschränken. Doch eben weil die Rekonstruktion von
Telefonverbindungen für polizeiliche Zwecke so wichtig sein kann, ist
Karlsruhe dem Gesetzgeber durchaus entgegen gekommen. Er darf die
Vorratsdatenspeicherung und damit den Eingriff in die Rechte aller
Bürger neu regeln. Aber bitteschön mit höheren
Sicherheitsvorkehrungen.
Originaltext: Westdeutsche Zeitung
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