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Bayerisches Staatsministerium des Innern
Pressestelle
Vorratsdatenspeicherung (PM 66/10 vom 02.03.10)
Joachim Herrmann: "Vorratsdatenspeicherung grundsätzlich zulässig -
notwendig zur wirksamen Verbrechensbekämpfung und Gefahrenabwehr - Bund
muss jetzt schnellstmöglich verfassungskonforme Regelungen schaffen"
Innenminister Joachim Herrmann begrüßt, dass das heutige Urteil des
Bundesverfassungsgerichts die Vorratsdatenspeicherung dem Grunde nach
gestattet: "Jetzt haben wir Klarheit: Die Vorratsdatenspeicherung ist als
notwendiges Mittel zur Verbrechensbekämpfung und Gefahrenabwehr unter
bestimmten Voraussetzungen zulässig. Vorratsdaten können zur Verfolgung
schwerer Straftaten sowie zum Schutz von Leben, Leib oder Freiheit sowie
für die Sicherheit des Bundes oder eines Landes und bei gemeiner Gefahr
verwendet werden. Gerade im Bereich der Terrorismusbekämpfung können wir
auf die Vorratsdatenspeicherung nicht verzichten. Aber auch zur
Verhinderung von Amokläufen an Schulen oder zur Auffindung von Vermissten
oder Suizidenten benötigt die Polizei diese Daten. Mit seinem Urteil hat
das Bundesverfassungsgericht einen guten Ausgleich zwischen den
Erfordernissen der inneren Sicherheit und dem Datenschutz gefunden. Für
die Gefahrenabwehr durfte die bayerische Polizei schon nach bisher
geltendem bayerischen Recht auf Vorratsdaten nur zugreifen, wenn eines
der vom Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung genannten
Rechtsgüter gefährdet war. Ich kann jetzt nur dringend an den Bund
appellieren, schnellstmöglich die erforderlichen, verfassungsmäßigen
Regelungen im Telekommunikationsgesetz zu schaffen. Unnötige
Verzögerungen dürfen wir uns im Interesse der Sicherheit unseres Landes
nicht leisten."
( Ganze Meldung unter http://www.stmi.bayern.de/presse/archiv/2010/66.php )
Pressesprecher: Oliver Platzer
Telefon: (089) 2192 -2114
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