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Pressemitteilung 9.02.10
Strafanzeige gegen den Verantwortliche der Strahlenschutzkommission (SSK)
erstattet
Die Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow-Dannenberg (BI) hat gegen
Verantwortliche der Strahlenschutzkommission (SSK) Strafanzeige
erstattet. Dem Vorsitzenden der SSK, Prof. Dr. Rolf Michel, und vier
weiteren namentlich genannten Beratern der SSK wird vorgeworfen, in
verharmlosender Weise Freigrenzen für die beim Abriss von Atomanlagen
anfallenden Abfälle festgelegt zu haben. Sie hätten dabei neuere
wissenschaftliche Erkenntnisse ignoriert, um die Abfallmengen, die in
eine Atommülldeponie zu verbringen wären, zu verringern. Damit hätten die
SSK-Verantwortlichen gegen den § 309 Strafgesetzbuch (StGB) û "Missbrauch
durch ionisierende Strahlen" - verstoßen. Die Unterzeichner wurden jetzt
von der Kripo als Zeugen geladen und brachten ihre Argumente noch einmal
mündlich vor.
Das Fehlen eines Endlagers führt nach Ansicht der BI dazu, dass die
Grenzwerte für die Abrissabfälle aus Atomanlagen mit dem Ziel
herabgesetzt wurden, um das Zwischenlagerproblem zu "entspannen". Diese
Stoffe machen beim Rückbau eines Atomkraftwerks etwa 70% des
Rückbauvolumens aus. Entscheidend, so die BI, sei die große
Gesamtaktivität dieser Abfälle, mit gefährlichen Folgen für Menschen,
Tiere und die natürliche Umwelt. Freigemessene Abfälle wandern so auf
normale Mülldeponien oder in Verbrennungsanlagen. Wird radioaktiver Müll
auf einer Deponie abgekippt, wandern die Radionuklide spätestens nach 200
Jahren durch die nicht mehr vorhandene Bodenabdichtung ins Grundwasser.
Im Fall der Verbrennung werden kurz- und langlebige Nuklide sofort über
die Abluft der Müllverbrennungsanlagen übers Land verteilt.
Die Strahlenschutzkommission (SSK), ein wissenschaftliches Beratergremium
des Bundesumweltministeriums, rechnete dagegen die anfallenden Mengen
klein und meint, "Abfallmengen von deutlich mehr als 100 Tonnen pro Jahr"
seien "auch bei Stillegungsprojekten lediglich einzelne Fälle" und beruft
sich auf Änderungen im Abfallrecht und die "Weiterentwicklung des
technischen Standes der Deponietechnik".
Ihre daraus abgeleitete Empfehlung ist die "Freigabe zur Beseitigung",
was nichts anderes bedeutet, als dass Aktivitätskonzentrationen der
Radionuklide weggerechnet werden und der so freigegebene Müll aus dem
Rückbau auf jeder Mülldeponie oder -verbrennungsanlage "entsorgt" werden
kann. So empfehlen die Wissenschaftler beispielsweise, die Verbrennung
von bis zu 1000 Tonnen des Transurans Curium pro Jahr freizugeben. Das
Radionuklid hat eine Halbwertzeit von 340 Millionen Jahren.
Nach vorsichtiger vergleichbarer Berechnung, wie sie für die Festlegung
von Freigrenzen angewandt wird, kommt die BI in ihrer Untersuchung der
SSK-Empfehlungen zu geplanten unvorstellbar hohen Strahlenbelastungen:
Bei der Freigabe von 1.000 Tonnen Curium zum Beispiel zur
Strahlenbelastung einer Person von 10 Sievert pro Jahr - gegenüber der
verbindlichen europäischen Richtlinie - EU Richtlinie Strahlenschutz 122
aus dem Jahr 2000 - einer maximale Belastung von 0,000001 Sievert pro
Jahr und Person!
Die BI Umweltschutz Lüchow-Dannenberg: "Geht es nach diesen Empfehlungen,
wird es eine Häufung von Strahlenerkrankungen nicht mehr in der Nähe von
Atomkraftwerken geben, wie sie die Kinderkrebs (KIKK) -Studie
festgestellt hat, sondern flächendeckend mit unabsehbaren Folgen. Wir
sehen in den Empfehlungen der Wissenschaftler mindestens die
leichtfertige Absicht, die Gesundheit anderer Menschen zu schädigen, wenn
nicht gar ihren Tod zu verursachen und haben deshalb gegen die
verantwortlichen Verfasser eine ausführlich begründete Strafanzeige
gestellt."
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Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow Dannenberg
Vorsitzende: Kerstin Rudek
Kontakt: kerstin.rudek ät bi-luechow-dannenberg.de
Telefon: 0160 - 159 24 73
www.bi-luechow-dannenberg.de
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