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Artikelserie in Sachen Hausrettung, 6. Folge: Wir haben ein Recht auf Geschichte

Aus CONTRASTE Nr. 296 (Mai 2009, Seite 6)

ARTIKELSERIE IN SACHEN HAUSRETTUNG, SECHSTE FOLGE

Wir haben ein Recht auf Geschichte

Die Wohnerfahrungen und -wünsche von CONTRASTE-LeserInnen sind vermutlich etwas anders als die der NormalbürgerInnen: flexibler, gemeinschaftlicher, aber auch beharrlich. Das Interesse an alten Häusern und der Kampf gegen die kapitalistische Abrisswut bleiben für Gruppen, die alternative Wohnformen realisieren möchten, auf der Tagesordnung. CONTRASTE will mit dieser Artikelserie von Konrad Kantstein Überlegungen und Tipps eines »alten Hasen« in Sachen Hausrettung vermitteln. In dieser Folge geht es um Grundsätzliches bei der Denkmalpflege.

Von Konrad Kantstein # Es gehört zu den unvermeidlichen Gegebenheiten des Lebens, dass die Welt schon da ist, wenn wir in sie hinein geboren werden. Und dass sie vermutlich noch eine Weile weiter bestehen wird, wenn wir sie einmal verlassen müssen. Jeder Mensch ist wie eine Sternschnuppe am unendlichen Firmament der Zeit. Wir wachsen auf in Räumen, die andere vor uns gebaut haben. Wir werden groß in Städten, die schon mehrfach älter sind, als die Eltern oder Lehrer, die uns in sie hineinführen. Wenn wir Glück haben, dürfen wir in einer alten Stadt aufwachsen, vielleicht sogar in einer Stadt wie Lübeck, Erfurt oder Regensburg, die wie ein aufgeschlagenes Geschichtsbuch von ihrer Vergangenheit erzählt. Wenn wir Glück haben.

Es ist ein gewaltiger Unterschied, ob jemand in einem Neubauviertel lebt oder in einer Stadt mit jahrhundertealten Häusern, Straßen und Plätzen. Ob man in Bochum studieren muss oder in Tübingen studieren darf. Durch die Anwesenheit der Geschichte im Alltag der Stadtbewohner bekommt das Leben eine Tiefendimension, die es sonst nicht hätte. Wir spüren, dass wir Erben sind. Sensiblere Menschen suchen solche Orte, Gebildete genießen sie.

Viele, denen solches Glück an ihrem Wohnort nicht zuteil wurde, fahren extra hin. Auch ohne es sagen zu können, spüren manche eine unbewusste Dankbarkeit, wenn sie alte Städte besuchen und sich von ihrer Ausstrahlung faszinieren lassen. Und so etwas wie Verpflichtung, solche Schönheit zu erhalten und sie auch künftigen Generationen zu gönnen.

»Alte Häuser muss man schützen,« so heißt es. Warum eigentlich? Weil sie das Gesicht unserer Städte und Dörfer prägen und damit die Identität des Ortes gewährleisten. Damit es überhaupt etwas gibt, das bleibt, in dieser sich so rasend schnell verändernden Welt. Damit wir, wenn wir nach Jahren zurückkehren, noch dieselbe Stadt vorfinden. Und schließlich wegen ihrer Schönheit, ihres Alterswertes und ihrer historischen Bedeutung. Weil sie Authentizität bewahren in einer Welt voller Reklameschilder und täuschender Verkleidungen. Weil sie uns das menschliche Maß jener Zeit wach halten, in der sie einmal erbaut worden sind. Eben deshalb gibt es Denkmalschutz und Denkmalpflege.

Eine öffentliche Debatte darüber, dass es wohl notwendig sei, historische Gebäude vor Verfall, Ausschlachtung und Abräumung zu schützen, begann in Deutschland nach den napoleonischen Kriegen. Besonders Karl Friedrich Schinkel, der bedeutendste Architekt seiner Zeit, setzte sich hartnäckig für den Schutz der »Alterthümer,« wieman die Baudenkmale damals nannte, ein. Er beschwerte sich darüber, dass es Leute gäbe, die »nur durch einen eingebildeten augenblicklichen Vorteil auf den Untergang so manches herrlichen Werkes hinarbeiten« mit der Folge, dass das Land »von seinem schönsten Schmuck so unendlich viel verlor,« – »und wenn jetzt nicht ganz allgemeine und durchgreifende Maßregeln angewendet werden, diesen Gang der Dinge zu hemmen, so werden wir in kurzer Zeit unheimlich, nackt und kahl wie eine neue Colonie in einem früher nicht bewohnten Lande dastehen. « So Schinkel 1815 in seinem »Memorandum zur Denkmalpflege«, das gleichsam das Gründungsmanifest der staatlichen Denkmalpflege in Preußen ist.

An diese Worte fühlt man sich erinnert, wenn man heute in manche städtischen Agglomerationen kommt, wo sich die Einkaufszentren, Parkplätze und Gewerbegebiete in die Landschaft fressen. Neuerdings schlägt der Trend des ökonomisch motivierten Bodenverbrauchs in die Innenstädte zurück. Da werden historische Stadtquartiere oder Parkanlagen vernichtet, um Einkaufszentren zu errichten, so genannte »shopping malls«, in denen vom Supermarkt über das Eiscafé bis zum Zahnarzt oder Frisör alles unter einem Dach versammelt wird, was vorher in verschiedenen Altstadthäusern heimisch war, die nun dafür leer stehen oder abgerissen werden. Das ist der städtebauliche Kannibalismus in seiner aktuellen Ausprägung. Seine Vorläufer reichen in Westdeutschland bis in die »Wirtschaftswunderzeit« zurück.

Wo Karstadt oder Kaufhof, die Deutsche Bank oder die Commerzbank unbedingt an der prominentesten Ecke der Stadt »ein Zeichen setzen« wollten, da musste eben ein altes Patrizierhaus dem protzigen Betonklotz weichen. Das ist das Recht – oder die Rücksichtslosigkeit – des Stärkeren. Eine kritische Dokumentation über die städtebaulichen Schandtaten der Konzerne und Banken ist seit fünfzig Jahren überfällig.

Und weil die Städte auf diese Weise – durch das Überhandnehmen trister »Bauherrenarchitektur« – immer gesichtsloser wurden, verstärkt sich nun der Wunsch zur Wiederaufrichtung längst verschwundener oder im Krieg zerstörter Bauten. Der damalige Bundeskanzler Gerhard Schröder rechtfertigte den Plan zum Neuaufbau des 1950 abgeräumten Berliner Stadtschlosses mit den Worten »Das Volk braucht etwas für die Seele.«

Damit wenigstens irgendwo wenigstens etwas von der historischen Architektur ländlicher Regionen wenigstens halbwegs echt erhalten bleibt, werden stellenweise die schönsten und ältesten Häuser in den Dörfern fachgerecht abgebrochen, abtransportiert und in Freilichtmuseen wieder aufgebaut. Diese künstlichen Dörfer mit echten Tieren, kleinen Dorfläden und gemütlichen Wirtshäusern erfreuen sich eines regen touristischen Zuspruchs. Da kann sich die
Seele von den Zumutungen der Gegenwarts-Architektur erholen. Doch für die authentische historische Substanz gibt es keinen Ersatz, weder durch Translozierung (= Versetzung an einen anderen Ort), noch durch Musealisierung oder durch Neubau nach alten Fotos. Die wirkliche Erfahrung der wirklichen Geschichte, ihrer realen Spuren und Hinterlassenschaften ist durch nichts zu ersetzen. Es gibt ein Bürgerrecht auf Geschichte und den Anspruch auf historische Wahrheit, in der politischen wie in der baulichen Überlieferung, auch wenn es von den Bürgern zu selten eingefordert wird. Wir könnten es viel weniger zaghaft reklamieren und viel selbstbewusster darauf bestehen.

Die Frage ist, wer über das Dorf und die Stadt und ihre einzigartigen Bauten entscheiden darf. Die jeweiligen Eigentümer? Der Stadtrat? Die Denkmalbehörden? Man könnte die Eigentumsfrage relativ gelassen behandeln, wenn alle Beteiligten sich der gemeinsamen Werte bewusst wären und verantwortlich damit umgehen würden. Dann wäre es nur noch eine Frage der Kultur. Davon gibt es aber in Deutschland leider viel weniger als in Italien oder Frankreich. Deshalb brauchen wir eine staatliche Denkmalpflege.

Denkmalpflege ist der sachkundige, schonende, aufmerksame und achtsame Umgang mit dem historischen Bauwerk, der seine weitere Lebensfähigkeit sichert. Denkmalpflege ist ein Teil der Umweltkultur, der städtischen und ländlichen Kulturlandschaft, die ein Ergebnis der gesamten bisherigen Geschichte ist. Es geht ihr um die Erhaltung und Pflege der gewachsenen und gebauten Kultur, um das räumliche Erbe aller früheren Generationen, also auch um Gärten, Parkanlagen und Alleen, Wasserläufe und Uferzonen, gewiss auch um historische Straßen und Brücken, Festungen und Industrieanlagen. Das ist eine Aufgabe für die gesamte Gesellschaft, nicht nur für die Behörden, die damit beauftragt sind. Um diese Aufgabe sinnvoll erfüllen zu können, müssen wenigstens drei Grunderfordernisse gegeben sein:

  1. Dass das Baudenkmal überhaupt erhalten wird, mit Haut und Haar, mit Fleisch und Knochen, innen wie außen, mit seiner gesamten historischen Substanz. Und zwar »in situ«, d.h. an seinem ursprünglichen Standort. Ein abgerissenes Gebäude existiert nicht mehr. Auch wenn es im alten Stil und aus alten Teilen hier oder dort wieder aufgebaut werden sollte, ist es nicht mehr dasselbe. Entkernung, Ausschabung oder »Totalsanierung« zerstören die authentische Bausubstanz. Eine historische Hülle als Kleid eines Neubaus ist eine verlogene Maskerade. Es ist auf jeden Fall besser, ein altes Gebäude zu sichern und langsam verfallen zu lassen, als es abzureißen. Mit Notdach und Stützen kann es, wenn auch gebrechlich, so lange weiter leben, bis sich jemand findet, der es heilt und behutsam repariert. Auch eine Ruine (oder was von Gegnern der Erhaltung dazu erklärt wurde) kann unter Umständen wieder hergestellt und instand gesetzt werden. Was weg ist, ist weg.
  2. Dass es an seinem Standort nicht bedroht, bedrängt und beeinträchtigt wird. Auch wenn ein Gebäude erhalten und gepflegt wird, kann es durch Eingriffe in seine unmittelbare Umgebung dermaßen beleidigt und entwertet werden, dass es sich selber fremd wird. Wo der Kontext zerstört wird, verwandelt sich das schönste und älteste Haus am Platze in einen Fremdkörper. Es kann seine Aussage nicht mehr machen, weil es von seinen Nachbarn niedergeschrieen wird. Der Respekt vor einem wertvollen alten Gebäude verlangt Abstand, d.h. den mindesten Raum, den es braucht, um seine Wirkung entfalten zu können.
  3. Dass es in Würde altern darf. Einem alten Gebäude muss man sein Alter auch ansehen dürfen. Es darf nicht durch eine vollständige Auswechselung seiner Außenhaut in ein neues verwandelt werden. Risse und Runzeln, Ausbleichungen und Patina sind keine Schande, sondern Merkmale des Alters. An den Spuren der Geschichte wird Zeit sichtbar. Der Ehrgeiz, ein altes Gebäude in »neuem Glanz« erstrahlen zu lassen, mit dem manch ein Bürgermeister sein historisches Rathaus vergewaltigt, ist kein Zeichen von Stolz und Reichtum, sondern eins von Kulturlosigkeit. Anstatt die Spuren der Geschichte – bis hin zu den Einschusslöchern des letzten Krieges – rücksichtslos zuzugipsen, sollte man sie als Erinnerung und Mahnung erhalten. Ebenso wenig darf man die innere körperliche Substanz eines Hauses zerstören und durch einen neuen Baukörper ersetzen, der dann in die historische Außenhaut hineingestellt wird. Solche Missgeburten kann man z.B. Am Frankfurter »Römer« gegenüber vom Rathaus besichtigen: Betonbauten mit vorgehängten Fachwerkfassaden.

Das sind drei sehr allgemeine Erfordernisse, eigentlich
Selbstverständlichkeiten, über die ein grundsätzliches Einverständnis herrschen sollte. In der Bundesrepublik Deutschland wird aber sehr häufig gegen sie verstoßen. Es kommt jetzt darauf an, das Recht auf die geschichtliche Wahrheit – und das heißt nicht zuletzt: auf die Erhaltung der authentischen historischen Bauwerke – als ein allgemeines Bürgerrecht zu verteidigen.

Konrad Kantstein ist Kulturhistoriker und ehrenamtlicher Hausretter und Denkmalschützer.

Literaturhinweis

Georg Mörsch: Aufgeklärter Widerstand. Das Denkmal als Frage und Aufgabe. Basel: Birkhäuser 1989.
Schinkel und Ruskin in: Norbert Huse: Denkmalpflege.
Deutsche Texte aus drei Jahrhunderten. München: C. H. Beck 1996, S.70, 91.

Kasten

»Bewacht ein altes Bauwerk mit ängstlicher Sorgfalt; bewahrt es so gut wie angängig und um jedem Preis vor dem Zerfall. Zählt sein Stein wie die Edelsteine einer Krone; stellt Wachen ringsherum auf, wie an den Toren einer belagerten Stadt; bindet es mit Eisenklammern zusammen, wo es sich löst; stützt es mit Balken, wo es sich neigt; kümmert euch nicht um die Unansehnlichkeit solcher Stützen; besser eine Krücke als ein verlorenes Glied. Tut alles dies zärtlich und ehrfurchtsvoll und unermüdlich, und so manches Geschlecht wird in seinem Schatten erstehen, leben und wieder vergehen.«

John Ruskin (1819-1900)


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