Nadeshda
Forum: cl.medien.contraste
 Zurück zur Übersicht  Kommentar schreiben  << Aktuellere Nachricht | Frühere Nachricht >>

Ticker Repression & Rechtsfälle im November 2009

Aus CONTRASTE Nr. 302 (November 2009, Seite 11)

TICKER REPRESSION & RECHTSFÄLLE

Strafprozess in Berlin: Angeklagter blieb draußen

Am Mittwoch, den 12.8.2009, hätte eigentlich ein Strafprozess wegen Widerstand gegen die Staatsgewalt am Amtsgericht Tiergarten laufen sollen. Doch es kam anders: Mehrere ZuschauerInnen und auch der Angeklagte wurden von übereifrigen Beamten im Eingang traktiert und z.T. mehrfach kontrolliert. Dabei verloren sie die Übersicht, wollten den Angeklagten ein zweites Mal überprüfen, was dieser ablehnte. Das alles dauerte so lange, dass der Richter im Raum 1104 sein Urteil sprach – ohne den Angeklagten. Der ist jetzt verurteilt und wird eine rechtliche Überprüfung der nicht ganz alltäglichen Abläufe versuchen.
http://de.indymedia.org/2009/08/258255.shtml

Die ewige Leier ... Akteneinsicht verweigert

Einer Umweltaktivistin wird vorgeworfen, während des
Jugend-Umwelt-Kongresses im Januar in Frankfurt am Main Widerstand gegen die Staatsgewalt begangen zu haben. Die PolizistInnen, welche als ZeugInnen geladen wurden, behaupteten, dass die Angeklagte, sich einer »Fesselung« durch die PolizistInnen widersetzt und, als sie auf ein Polizeiauto gedrückt wurde, nach hinten ausgetreten hätte. Im Verfahren wurde – trotz mehrmaliger Anträge im Vorfeld und während der Verhandlung – die Akteneinsicht verwehrt. Auch ausreichend Pausen um Anträge zu schreiben wurden nicht gewährt. »Offensichtlich konnte das Gericht nicht zwischen der Bestellung eines Pflichtverteidigers und der Zulassung eines persönlichen Beistandes unterscheiden. Abgelehnt wurde aber beides«, beschreibt eine Zuschauerin die Situation. Bericht:
http://de.indymedia.org/2009/08/258677.shtml

Das könnte wichtig werden: Polizeivideo auf Demo eingeschränkt?

Das Verwaltungsgericht Münster hat die polizeiliche Videobeobachtung einer Demonstration im Juni 2008 gegen Urantransporte für rechtswidrig erklärt. Schon die »bloße Aufnahme« des Demogeschehens sei ein rechtswidriger Grundrechtseingriff. Das gelte auch, wenn die Polizei-Kamera die Bilder – ohne Speicherung – »nur« auf einen Monitor übertrage, erklärte die Richterin in der mündlichen Verhandlung. Die Videoüberwachung während einer Demonstration beeinträchtige das allgemeine Persönlichkeitsrecht. Der Einsatz einer Kamera eröffne technisch soviele Möglichkeiten, dass hier ein Grundrechtseingriff vorliege. Eine rechtliche Grundlage sei aber nicht erkennbar. Auch fehlten »tatsächliche Anhaltspunkte« für »erhebliche Gefahren« – Ordnungswidrigkeiten reichten hier z. B. nicht. Auch eine »Lenkungs- und Leitungsfunktion« sei bei der Anzahl der Demoteilnehmer nicht erforderlich. Genauer auf
http://de.indymedia.org/2009/08/258698.shtml

Brandanschlag auf Abschiebeknast Rotterdam

Eine anarchistische Gruppe hat auf das in Bau befindliche
Abschiebegefängnis am Rotterdamer Flughafen offenbar einen gezielten Brandanschlag verübt. Ein großes Gebäude neben dem eigentlichen »Asylbewerberzentrum« sei am Sonntag bei dem Brand völlig zerstört worden, berichtete die holländische Onlinezeitung »Blik op Nieuws«.

Bei der holländischen Feuerwehr war am Sonntagmorgen um fünf Uhr morgens eine Brandmeldung eingegangen. Zu der Aktion hat sich in einem Bekennerschreiben inzwischen eine Gruppe namens »The Anarchist Fire« bekannt.
http://de.indymedia.org/2009/08/258907.shtml

Zentrale EU-Daten für Sicherheit in Estland?

Laut heise.de und ORF bewirbt sich Estland als einziges EU-Land als Standort für die geplante »Agentur für das Betriebsmanagement von IT-Großsystemen« im Bereich Innere Sicherheit. Neben dem Schengener Informationssystem (SIS, künftig SIS II) mit seinen allgemeinen Fahndungsdaten über Personen, die zur europaweiten Fahndung ausgeschrieben wurden, aber auch mit Daten über gewaltbereite Hooligans
und Demonstranten, sind von Anfang an das »Visa-Informationssystem« (VIS) und das EURODAC-Register dabei. In den beiden Datenbanken werden biometrische Merkmale von Einreisenden aus Nicht-Mitgliedsstaaten beziehungsweise Fingerabdrücke von Asylbewerbern und illegalen Einwanderern gespeichert. Später soll der Zentralstelle das Management von weiteren Datenbanken und IT-Großsystemen im Bereich »Freiheit, Sicherheit und Recht« übertragen werden. Siehe
http://de.indymedia.org/2009/08/259455.shtml.

Kein rechtfertigender Notstand in Gießen: Gentechnik ist nicht mehr aufzuhalten

Jetzt ist auch die Berufung gegen zwei Genfeldbefreier in Gießen abgeschlossen. Beendet ist damit das Ganze aber nicht, denn die erneut zu Haftstrafen von vier bzw. sechs Monaten Verurteilten gehen in Revision. Hauptgrund: Der Streit um den § 34 StGB, auf dessen rechtfertigenden Notstand sich die Aktivisten beriefen. Das Urteil bot neben der bekannten Neigung von Richtern, keine Lücken ihrer gesetzlichen Allmacht zuzulassen und folglich die Existenz oder Wirksamkeit des § 34 weitgehend zu leugnen, eine faustdicke Überraschung. Richter Nink urteilte, dass Widerstand gegen die grüne Gentechnik nicht zulässig sei, weil sie nicht erfolgversprechend ist, da die hochgefährliche Gentechnik unbeherrschbar sei und sich unwiderruflich überall ausbreiten werde: »Der Geist ist aus der Flasche« sagte er wörtlich, bescheinigte dem am 2.6.2006 angegriffenen Gen-Gerstefeld der Uni, skandalös schlampig organisiert worden zu sein und warf das auch dem Versuchsleiter Kogel vor. Dann aber verurteilte er die Überbringer der schlechten Nachrichten und Aktivisten, die sich – im Gegensatz zum Richter und den SchöffInnen – gewehrt hatten. Mit diesem Urteil dürfte der Richter der Gentechnik-Industrie einen großen Gefallen getan haben, da deren Strategie, die unerwünschte Technik einfach faktisch durchzusetzen, nun aufgeht. Eher ins Gruselkabinett gehörte die Begründung für die höhere Bestrafung des einen Angeklagten: Der sei grundsätzlich gegen Herrschaft eingestellt, würde damit die bürgerliche Rechtsordnung in Frage stellen – und das müsse bestraft werden. Anarchie als Straftatbestand! Der Verlauf des bisherigen und des weiteren Verfahrens kann auf www.projektwerkstatt.de/gen/prozess.htm verfolgt werden.

Justizvollzugsombudsmann gibt Bericht ab

Seit 2007, in Folge eines Mordes an einem Gefangenen in der JVA Siegburg, gibt es in Nordrhein-Westfalen einen Ombudsmann für den Justizvollzug. Seit 2007 wird dieses Amt von dem ehemaligen Direktor am Amtsgericht Rolf Söhnchen bekleidet. In seinem 74-seitigen Bericht für den Zeitraum März 2008 bis März 2009 widmet Söhnchen sich ausgiebig den Problemen des Vollzugspersonals, angefangen bei hohen Krankenständen, geringer Wertschätzung ihrer Arbeit oder deren Klagen über die lange Dauer von Versetzungsgesuchen, und dann auch den Problemen und Themen, welche Inhaftierte oder deren Angehörige beschäftigen.

In einer Sitzung des Rechtsausschusses des Landtags in Düsseldorf vom 17. Juni 2009 (Ausschussprotokoll 14/908, Seite 4ff) gab Söhnchen seine Einschätzung über Gefangene wie folgt zu Protokoll: »Gegen ihn selbst laufe ein Prozess, weil er einen Gefangenen genötigt haben solle. Er wisse, wovon er rede. Deshalb wolle er dem ein oder anderen in Erinnerung rufen (...), dass die Gefangenen es mit ihrer Wahrheitsliebe nicht sehr genau nähmen«. Diese pauschalisierende Diffamierung der Gefangenen ist bezeichnend und sagt viel über die Einstellung des Ombudsmanns aus.
Quelle:
http://de.indymedia.org/2009/08/259273.shtml.

Jörg Bergstedt


CONTRASTE ist die einzige überregionale Monatszeitung für
Selbstorganisation. CONTRASTE dient den Bewegungen als monatliches Sprachrohr und Diskussionsforum.

Entgegen dem herrschenden Zeitgeist, der sich in allen Lebensbereichen breit macht, wird hier regelmäßig aus dem Land der gelebten Utopien berichtet: über Arbeiten ohne ChefIn für ein selbstbestimmtes Leben, alternatives Wirtschaften gegen Ausbeutung von Menschen und Natur, Neugründungen von Projekten, Kultur von "unten" und viele andere selbstorganisierte und selbstverwaltete Zusammenhänge.

Des weiteren gibt es einen Projekte- und Stellenmarkt, nützliche Infos über Seminare, Veranstaltungen und Neuerscheinungen auf dem Buchmarkt.

CONTRASTE ist so buntgemischt wie die Bewegungen selbst und ein Spiegel dieser Vielfalt. Die Auswahl der monatlichen Berichte, Diskussionen und Dokumentationen erfolgt undogmatisch und unabhängig. Die RedakteurInnen sind selbst in den unterschiedlichsten Bewegungen aktiv und arbeiten ehrenamtlich und aus Engagement.

Die Printausgabe der CONTRASTE erscheint 11mal im Jahr und kostet im Abonnement 45 EUR. Wer CONTRASTE erstmal kennenlernen will, kann gegen Voreinsendung von 5 EUR in Briefmarken oder als Schein, ein dreimonatiges Schnupperabo bestellen. Dieses läuft ohne gesonderte Kündigung automatisch aus.
Bestellungen an:
CONTRASTE e.V., Postfach 10 45 20, D-69035 Heidelberg,
E-Mail: CONTRASTE(at)online.de
Internet: http://www.contraste.org

Zusätzlich gibt es eine Mailingliste. An-/Abmeldung und weitere Informationen unter:
http://de.groups.yahoo.com/group/contraste-list

Wenn Sie Ihr Abonnement für diese Gruppe kündigen möchten, senden Sie eine
E-Mail an:
contraste-list-unsubscribe@yahoogroups.de


27.02.10    Absender/-in: Jörg Bergstedt <contraste@online.de>
 Zurück zur Übersicht  Kommentar schreiben  << Aktuellere Nachricht | Frühere Nachricht >>
Forum: cl.medien.contraste