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Aus CONTRASTE Nr. 302 (November 2009, Seite 11)
TICKER REPRESSION & RECHTSFÄLLE
Strafprozess in Berlin: Angeklagter blieb draußen
Am Mittwoch, den 12.8.2009, hätte eigentlich ein Strafprozess wegen
Widerstand gegen die Staatsgewalt am Amtsgericht Tiergarten laufen sollen.
Doch es kam anders: Mehrere ZuschauerInnen und auch der Angeklagte wurden
von übereifrigen Beamten im Eingang traktiert und z.T. mehrfach
kontrolliert. Dabei verloren sie die Übersicht, wollten den Angeklagten ein
zweites Mal überprüfen, was dieser ablehnte. Das alles dauerte so lange,
dass der Richter im Raum 1104 sein Urteil sprach – ohne den Angeklagten.
Der ist jetzt verurteilt und wird eine rechtliche Überprüfung der nicht
ganz alltäglichen Abläufe versuchen.
http://de.indymedia.org/2009/08/258255.shtml
Die ewige Leier ... Akteneinsicht verweigert
Einer Umweltaktivistin wird vorgeworfen, während des
Jugend-Umwelt-Kongresses im Januar in Frankfurt am Main Widerstand gegen
die Staatsgewalt begangen zu haben. Die PolizistInnen, welche als ZeugInnen
geladen wurden, behaupteten, dass die Angeklagte, sich einer »Fesselung«
durch die PolizistInnen widersetzt und, als sie auf ein Polizeiauto
gedrückt wurde, nach hinten ausgetreten hätte. Im Verfahren wurde – trotz
mehrmaliger Anträge im Vorfeld und während der Verhandlung – die
Akteneinsicht verwehrt. Auch ausreichend Pausen um Anträge zu schreiben
wurden nicht gewährt. »Offensichtlich konnte das Gericht nicht zwischen der
Bestellung eines Pflichtverteidigers und der Zulassung eines persönlichen
Beistandes unterscheiden. Abgelehnt wurde aber beides«, beschreibt eine
Zuschauerin die Situation. Bericht:
http://de.indymedia.org/2009/08/258677.shtml
Das könnte wichtig werden: Polizeivideo auf Demo eingeschränkt?
Das Verwaltungsgericht Münster hat die polizeiliche Videobeobachtung einer
Demonstration im Juni 2008 gegen Urantransporte für rechtswidrig erklärt.
Schon die »bloße Aufnahme« des Demogeschehens sei ein rechtswidriger
Grundrechtseingriff. Das gelte auch, wenn die Polizei-Kamera die Bilder –
ohne Speicherung – »nur« auf einen Monitor übertrage, erklärte die
Richterin in der mündlichen Verhandlung. Die Videoüberwachung während einer
Demonstration beeinträchtige das allgemeine Persönlichkeitsrecht. Der
Einsatz einer Kamera eröffne technisch soviele Möglichkeiten, dass hier ein
Grundrechtseingriff vorliege. Eine rechtliche Grundlage sei aber nicht
erkennbar. Auch fehlten »tatsächliche Anhaltspunkte« für »erhebliche
Gefahren« – Ordnungswidrigkeiten reichten hier z. B. nicht. Auch eine
»Lenkungs- und Leitungsfunktion« sei bei der Anzahl der Demoteilnehmer
nicht erforderlich. Genauer auf
http://de.indymedia.org/2009/08/258698.shtml
Brandanschlag auf Abschiebeknast Rotterdam
Eine anarchistische Gruppe hat auf das in Bau befindliche
Abschiebegefängnis am Rotterdamer Flughafen offenbar einen gezielten
Brandanschlag verübt. Ein großes Gebäude neben dem eigentlichen
»Asylbewerberzentrum« sei am Sonntag bei dem Brand völlig zerstört worden,
berichtete die holländische Onlinezeitung »Blik op Nieuws«.
Bei der holländischen Feuerwehr war am Sonntagmorgen um fünf Uhr morgens
eine Brandmeldung eingegangen. Zu der Aktion hat sich in einem
Bekennerschreiben inzwischen eine Gruppe namens »The Anarchist Fire«
bekannt.
http://de.indymedia.org/2009/08/258907.shtml
Zentrale EU-Daten für Sicherheit in Estland?
Laut heise.de und ORF bewirbt sich Estland als einziges EU-Land als
Standort für die geplante »Agentur für das Betriebsmanagement von
IT-Großsystemen« im Bereich Innere Sicherheit. Neben dem Schengener
Informationssystem (SIS, künftig SIS II) mit seinen allgemeinen
Fahndungsdaten über Personen, die zur europaweiten Fahndung ausgeschrieben
wurden, aber auch mit Daten über gewaltbereite Hooligans
und Demonstranten, sind von Anfang an das »Visa-Informationssystem« (VIS)
und das EURODAC-Register dabei. In den beiden Datenbanken werden
biometrische Merkmale von Einreisenden aus Nicht-Mitgliedsstaaten
beziehungsweise Fingerabdrücke von Asylbewerbern und illegalen Einwanderern
gespeichert. Später soll der Zentralstelle das Management von weiteren
Datenbanken und IT-Großsystemen im Bereich »Freiheit, Sicherheit und Recht«
übertragen werden. Siehe
http://de.indymedia.org/2009/08/259455.shtml.
Kein rechtfertigender Notstand in Gießen: Gentechnik ist nicht mehr
aufzuhalten
Jetzt ist auch die Berufung gegen zwei Genfeldbefreier in Gießen
abgeschlossen. Beendet ist damit das Ganze aber nicht, denn die erneut zu
Haftstrafen von vier bzw. sechs Monaten Verurteilten gehen in Revision.
Hauptgrund: Der Streit um den § 34 StGB, auf dessen rechtfertigenden
Notstand sich die Aktivisten beriefen. Das Urteil bot neben der bekannten
Neigung von Richtern, keine Lücken ihrer gesetzlichen Allmacht zuzulassen
und folglich die Existenz oder Wirksamkeit des § 34 weitgehend zu leugnen,
eine faustdicke Überraschung. Richter Nink urteilte, dass Widerstand gegen
die grüne Gentechnik nicht zulässig sei, weil sie nicht erfolgversprechend
ist, da die hochgefährliche Gentechnik unbeherrschbar sei und sich
unwiderruflich überall ausbreiten werde: »Der Geist ist aus der Flasche«
sagte er wörtlich, bescheinigte dem am 2.6.2006 angegriffenen
Gen-Gerstefeld der Uni, skandalös schlampig organisiert worden zu sein und
warf das auch dem Versuchsleiter Kogel vor. Dann aber verurteilte er die
Überbringer der schlechten Nachrichten und Aktivisten, die sich – im
Gegensatz zum Richter und den SchöffInnen – gewehrt hatten. Mit diesem
Urteil dürfte der Richter der Gentechnik-Industrie einen großen Gefallen
getan haben, da deren Strategie, die unerwünschte Technik einfach faktisch
durchzusetzen, nun aufgeht. Eher ins Gruselkabinett gehörte die Begründung
für die höhere Bestrafung des einen Angeklagten: Der sei grundsätzlich
gegen Herrschaft eingestellt, würde damit die bürgerliche Rechtsordnung in
Frage stellen – und das müsse bestraft werden. Anarchie als
Straftatbestand! Der Verlauf des bisherigen und des weiteren Verfahrens
kann auf www.projektwerkstatt.de/gen/prozess.htm verfolgt werden.
Justizvollzugsombudsmann gibt Bericht ab
Seit 2007, in Folge eines Mordes an einem Gefangenen in der JVA Siegburg,
gibt es in Nordrhein-Westfalen einen Ombudsmann für den Justizvollzug. Seit
2007 wird dieses Amt von dem ehemaligen Direktor am Amtsgericht Rolf
Söhnchen bekleidet. In seinem 74-seitigen Bericht für den Zeitraum März
2008 bis März 2009 widmet Söhnchen sich ausgiebig den Problemen des
Vollzugspersonals, angefangen bei hohen Krankenständen, geringer
Wertschätzung ihrer Arbeit oder deren Klagen über die lange Dauer von
Versetzungsgesuchen, und dann auch den Problemen und Themen, welche
Inhaftierte oder deren Angehörige beschäftigen.
In einer Sitzung des Rechtsausschusses des Landtags in Düsseldorf vom 17.
Juni 2009 (Ausschussprotokoll 14/908, Seite 4ff) gab Söhnchen seine
Einschätzung über Gefangene wie folgt zu Protokoll: »Gegen ihn selbst laufe
ein Prozess, weil er einen Gefangenen genötigt haben solle. Er wisse, wovon
er rede. Deshalb wolle er dem ein oder anderen in Erinnerung rufen (...),
dass die Gefangenen es mit ihrer Wahrheitsliebe nicht sehr genau nähmen«.
Diese pauschalisierende Diffamierung der Gefangenen ist bezeichnend und
sagt viel über die Einstellung des Ombudsmanns aus.
Quelle:
http://de.indymedia.org/2009/08/259273.shtml.
Jörg Bergstedt
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