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.ausgestrahlt - Gemeinsam gegen Atomenergie
Pressemitteilung
Hamburg, 11. Februar 2010
Stromkonzerne planen illegalen Laufzeit-Deal
Ringtausch von Strommengen des AKW Mülheim-Kärlich zum AKW Isar 1 ist
nach dem gültigen Atomgesetz verboten. Übertragung von Stade auf Biblis
A setzt langwierige Nachrüstungen voraus. Bundesumweltministerium muss
illegalen Deals der Stromkonzerne Einhalt gebieten.
In der heutigen Ausgaben des "Handelsblatt" und des "Tagesspiegels" wird
berichtet, dass die Stromkonzerne einen Ringtausch von Stromkontingenten
ihrer Atomkraftwerke vorbereiten, um zu verhindern, dass die Reaktoren
Neckarwestheim 1 und Biblis A noch in diesem Jahr und Isar 1 im nächsten
Jahr abgeschaltet werden müssen.
Angedacht ist ein zweistufiger Tausch: Die noch vorhandenen
Reststrommengen des 2003 abgeschalteten Eon-AKW Stade sollen auf
Neckarwestheim und Biblis übertragen werden. Im Gegenzug würde RWE
Strommengen des AKW Mülheim-Kärlich zuerst auf den eigenen Reaktor
Biblis B und von dort auf das Eon-Kraftwerk Isar 1 übertragen. Der
Reaktor bei Landshut hat nur noch eigene Reststrommengen bis 2011.
Dazu erklärt Jochen Stay, Sprecher der Anti-Atom-Organisation .ausgestrahlt:
"Um ihre schrottreifen Uralt-Reaktoren vor dem Abschalten zu bewahren,
schrecken die Atomkonzerne selbst vor einem doppelten Rechtsbruch nicht
zurück. Strommengen des nur kurz betriebenen AKW Mülheim-Kärlich dürfen
auch über den Umweg Biblis B nicht beim AKW Isar 1 landen. Das legt §7
Abs. 1d des Atomgesetzes unmissverständlich fest. Vielmehr darf die
Mülheim-Kärlich zugestandene Elektrizitätsmenge ,nur nach Übertragung
auf die dort (in einer Fußnote im Anhang zum Atomgesetz) aufgeführten
Kernkraftwerke in diesen produziert werden'. Das
Bundesverwaltungsgericht hat diese Regelung bereits bestätigt. Das AKW
Isar 1 ist in der besagten Fußnote des Atomgesetzes nicht aufgeführt.
Auch die Übertragung von Reststrommengen des AKW Stade auf Biblis A ist
nicht ohne Weiteres zulässig. Denn das Bundesumweltministerium hat im
Jahr 2000 einem kräftig abgespeckten Nachrüstungsprogramm für Biblis A
zugestimmt. Unter anderem fiel der bereits von der CDU-Landesregierung
angeordnete Bau einer unabhängigen Notstandswarte unter den Tisch. Der
damalige Leiter der Bundesatomaufsicht, Wolfgang Renneberg, erklärte
dazu unlängst im Interview mit unserer Zeitschrift '.ausgestrahlt': 'Das
war eine Frage der Verhältnismäßigkeit und hing mit den kurzen
Restlaufzeiten von Biblis zusammen.' Die Absprache mit RWE geht auch aus
Anlage 2 des Atomkonsens-Vertrages hervor.
Wenn RWE jetzt plant, die Restlaufzeit des AKW Biblis A mit Strommengen
des AKW Stade zu verlängern, so müssen die ursprünglichen
Nachrüstungs-Auflagen wieder auf den Tisch. Bundesumweltminister Röttgen
hat die Pflicht, im Sicherheitsinteresse der Bevölkerung hier
einzuschreiten. Müsste RWE das AKW Biblis A auf den aktuellen Stand von
Wissenschaft und Technik bringen, würde der Konzern schnell jedes
Interesse an einem Weiterbetrieb des Schrottreaktors verlieren.
Rückfragen an Jochen Stay, Tel. 0170-9358759
http://www.ausgestrahlt.de
.ausgestrahlt ist eine bundesweite Anti-Atom-Organisation, die
AtomkraftgegnerInnen darin unterstützt, aus ihrer Haltung öffentlichen
Protest zu machen.
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