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Pressemitteilung von Montag, 7. September 2009
DGB Region Emscher - Lippe
Entsetzen beim DGB wegen Kraftwerks-Urteil
Beim DGB in der Emscher-Lippe Region hat die Aufhebung des Bebauungsplans für das fast zur Hälfte fertig gestellte Kohlekraftwerk in Datteln durch das Oberverwaltungsgericht Münster (OVG) großes Entsetzen hervorgerufen. "Wenn bei industriellen Vorhaben ein Abstand von über 400m zur Wohnbebauung nicht ausreichend ist, dann ist die weitere Deindustrialisierung vorprogrammiert. Es gibt hier keine großen Industrieflächen mehr außerhalb des NewPark-Geländes, die mit dem Landesentwicklungsplans (LEP) vereinbar sind. Das regionalwirtschaftliche Ziel der Emscher-Lippe Region wichtigster Energie- und Chemiestandort in NRW zu werden, ist damit in Frage gestellt und die Eindämmung der Arbeitslosigkeit ist unwahrscheinlicher geworden", befürchtet DGB-Vorsitzender Josef Hülsdünker.
Nach Meinung des DGB ist die Entscheidung des OVG vor allem eine Entscheidung gegen die Steinkohle. Der Neubau sei das weltweit modernste Kohlekraftwerk, das Stäube und Stickoxide weitgehend ausfiltert und mit einem erheblich höheren Wirkungsgrad als alte Anlagen deutlich den CO2-Austoß bei der Kohleverstromung deutlich verringert. Befremdlich sei auch, dass mit Hinweis auf den Schadstoffausstoß gerade das Kraftwerk verhindert werden solle, dass ältere Anlagen mit schlechterer Umweltbilanz ersetzen soll. "Das Dattelner Kraftwerk würde den weltweit saubersten Bahnstrom liefern, exportfähige Feuerungstechnologien erproben, der Bauindustrie aus der Rauchgasentschwefelung große Mengen Baumaterialen zur Verfügung stellen und damit neue industrielle Arbeitsplätze schaffen. Jetzt müssen die Verantwortlichen schnellstmöglich eine Lösung für die Genehmigung des Kraftwerks suchen, damit es wie geplant in Betrieb gehen kann und hier keine Investitionsruine wie in Hamm-Uentrop oder Kalkar über bleibt", so Hülsdünker.
Der DGB befürchtet auch einen Präzedenzcharakter des OVG-Urteils auf die geplanten Kohlekraftwerke in Marl und Herne. "Wenn nun auch dort eine derartig enge Rechtsauslegung erfolgt, wird es sehr schwierig die erforderlich Erneuerung der Hälfte des Kraftwerksparks in NRW sicher zu stellen", meint Hülsdünker.
Pressekontakt: Josef Hülsdünker
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