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http://www.nrhz.de/flyer/beitrag.php?id=14038
Neue Rheinische Zeitung, 22.7.09
Ob der V-Mann getürkt war, kann nun eine höhere Instanz entscheiden
Peinliche Niederlage für Schäuble und das BfV
Von Peter Kleinert
Heftig auf die Nase gefallen sind Innenminister Schäuble und sein
Verfassungsschutz aufgrund einer Klage des von ihnen überwachten
"Berufsrevolutionärs" Wolf Wetzel, der über seine Erfahrungen in NRhZ 204
in dem Beitrag "Ein V-Mann, den es gar nicht gibt" berichtete. Das
Berliner Verwaltungsgericht erklärte am Ende der dort angekündigten
Verhandlung, dass "Überwachung und Aufzeichnung des Fernmeldeverkehrs des
Klägers" und "Öffnung zum Einsehen der für den Kläger bestimmten
Postsendungen. rechtswidrig waren".
Zur Verhandlung über die Klage des früheren Startbahn-West-Aktivisten und
Buchautors Wolf Wetzel vor dem Berliner Verwaltungsgericht waren neben
dem Prozessbevollmächtigten des Bundesministeriums des Innern, Prof. Dr.
Wolff, auch ein Herr Brebeck vom Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV)
und eine weitere Mitarbeiterin des BfV erschienen, die im Zuschauerraum
Platz nahm.
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